Unsere Forderungen für HSU-Lehrkräfte
- Die Regierung darf HSU-Lehrkräfte nicht von der Entwicklung A13/EG13 in NRW abgekoppeln! Die HSU-Lehrkräfte müssen eine Entgeltgruppe höher eingruppiert werden.
- Der Einsatz an mehreren Standorten bzw. Schulformen muss möglichst minimiert und im optimalen Fall auf eine Schule beschränkt werden. Bei einem Einsatz an mehreren Schulen brauchen die betroffenen Lehrkräfte für die Fahrtzeiten und den zusätzlichen Aufwand eine angemessen Entlastung.
- Die HSU-Lehrkräfte sollen möglichst nicht für zielfremde Aufgaben eingesetzt werden. Der zielfremde Einsatz muss freiwillig und vereinbart sein.
- Die Anerkennung der Hochschulabschlüsse von HSU-Lehrkräften, die über eine Lehrbefähigung des Heimatlandes verfügen, soll erleichtert werden. Eventuelle „Defizite“ in der Ausbildung sollen durch berufsbegleitende Maßnahmen ausgeglichen werden.
- Die Weiterqualifizierung der HSU-Lehrkräfte soll durch landesweite Maßnahmen (z. B Zertifikatskursen) ermöglicht werden, damit sie die Unterrichtsqualifikation in einem weiteren Fach erwerben können.
- Für die Unterrichtsentwicklung sind regelmäßige Fortbildungen für HSU-Lehrkräfte anzubieten. Zudem braucht es Möglichkeiten, sich berufsbegleitend für weitere Fächer zu qualifizieren.
- Um die neue Regelung, „das gemeinsame Unterrichten von HSU- Lehrkräften und Lehrkräften der anderen Fächer in der Primarstufe“ gut umsetzen zu können, muss das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) - konkrete Informationen, Konzepte und Fortbildungsangebote bereitstellen. Die GEW und die Hauptpersonalräte müssen an deren Entwicklung beteiligt werden.
- Gut zu wissen -
Politische Rahmenbedingungen für Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)
Der HSU ist ein Angebot des Landes und wird von Lehrkräften erteilt, die Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Für den Herkunftssprachlichen Unterricht sind derzeit im Landeshaushalt 1006 Stellen für 30 Sprachen eingestellt. Die Herkunftsstaaten haben keinen Einfluss auf die Auswahl und Arbeit der Lehrkräfte.
Die konkrete Umsetzung des HSU ist im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 –61 Nr. 2) geregelt. Für den HSU gibt es einen Lehrplan für die Jahrgänge 1 bis 4 und 5 und 6 sowie einen Lehrplan für die Sekundarstufe I. Der Lehrplan gilt für alle Sprachen.
Einstellung der Lehrkräfte
Die Einstellung von Lehrkräften für den HSU wurde im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 –61 Nr. 2) geregelt.
- Den herkunftssprachlichen Unterricht erteilen grundsätzlich Lehrkräfte, die die entsprechende Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach des Herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschriebene Fach des Herkunftssprachlichen Unterrichts die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat. Eine Einstellung erfolgt unbefristet. Für diese Bewerber*innen ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
- Sofern Lehrkräfte nach den oben genannten Kriterien nicht zur Verfügung stehen, können ausnahmsweise auch Lehrer*innen zugelassen werden, die eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des HSU nachweisen. Hierbei müssen die Bewerber*innen die Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 in Deutsch nachweisen. Diese Lehrkräfte können zunächst befristet für max. 2 Jahre eingestellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und erfolgreicher Teilnahme an der Weiterqualifizierungsmaßnahme „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.
Die Vergütung erfolgt nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen.
Einsatz der HSU-Lehrkräfte
Die HSU-Lehrkräfte können an mehreren Schulen und Schulformen eingesetzt werden. Jede HSU-Lehrkraft hat eine Stammschule sowie eine entsprechend zuständige Schulaufsichtsbehörde. Eine große Mehrheit (ca. 900) der HSU Lehrkräfte sind Mitglied eines Grundschulkollegiums. Die Stammschule erstellt in Absprache mit den betroffenen Schulleitungen der Einsatzschulen die Einsatzpläne. Diese werden vom zuständigen Personalrat mitbestimmt.
Nach der Erlassänderung vom September 2021, zur engeren Verknüpfung des HSU mit dem Unterricht in den Fächern, ist das gemeinsame Unterrichten von HSU-Lehrkräften und Lehrkräften der anderen Fächer in der Primarstufe möglich. Die Schulen können für dieses Teamteaching ein Konzept vorlegen.
Landesprogramm "Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder"
Das Landesprogramm läuft seit dem Schuljahr 2021/2022 in 68 Grundschulen. Durch das Programm sollen Umsetzungsmöglichkeiten für die engere Verzahnung des HSU mit den Fächern in der Grundschule entwickelt und umgesetzt werden, dafür wurden im Rahmen des Masterplans Grundschule zusätzlich 70 Stellen für HSU-Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Die im Programm tätigen HSU-Lehrkräfte und die Grundschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in ausgewählten Fächern oder Themenfeldern. Neben der Bildungssprache Deutsch sind die gesprochenen Herkunftssprachen der Schüler*innen und die damit verbundenen Sprachidentitäten vorhandene Ansatzpunkte.
Fachgruppen im Herkunftssprachlichen Unterricht (BASS 10-32 Nr. 70)
Nach Erlass vom 17.01.2022 wurden für alle HSU-Lehrkräfte landesweit Fachgruppen eingerichtet. Die Fachgruppen sind an die unterrichtete Sprache gebunden. Aus organisatorischen Gründen kann eine Fachgruppe auch aus Lehrkräften bestehen, die verschiedene Sprachen unterrichten.
Die Fachgruppen beraten über alle Fragen, die das Fach betreffen, vor allem sind sie für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit verantwortlich.
Jede HSU-Lehrkraft in NRW ist verbindlich einer Fachgruppe zugeordnet und verpflichtet zur Mitarbeit in dieser Gruppe. Jede Fachgruppe hat eine Fachgruppenleitung, die durch die Untere Schulaufsicht benannt wurde. Diese Leitungen erhalten jeweils eine Entlastungsstunde.
Für die Einrichtung der HSU Fachgruppen sind die Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit den Schulämtern verantwortlich. Eine Fachgruppensitzung kann digital oder in Präsenz durchgeführt werden. Für sämtliche HSU Fachgruppen wurde eine landesweite LOGINEO-LMS-Instanz eingerichtet. HSU Lehrkräfte können über einen Zugang konferieren, kommunizieren und sogar unterrichten, wenn die Schüler*innen einen Zugang zu Logineo NRW haben.
Arbeitsbedingungen der HSU-Lehrkräfte
Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der HSU-Lehrkräfte richtet sich nach der Schulform der Stammschule. In der Regel unterrichten sie in mehreren Schulen bzw. Schulformen. HSU-Lehrkräfte sind vollwertige Mitglieder des Lehrerkollegiums und haben im Rahmen der Schulmitwirkung dieselben Rechte und Pflichten. Sie nehmen an den Konferenzen und Dienstbesprechungen der Stammschule teil.