Mach mit - Gemeinsam sind wir stark

Wir kämpfen für deine Entlastung

  • Wir fordern gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an Grundschulen und Förderschulen.
  • Wir setzen uns für begrenzte Klassengrößen und Doppelbesetzung im Unterricht ein.
  • Jahrelang haben wir für eine gerechte Besoldung gekämpft - mit Erfolg. NRW hebt Lehrkräfte der Primarstufe schrittweise auf die Besoldungsgruppe A 13 an.

Rund um Grundschule & Förderschule

REFERENDAR*INNEN BESSER BEZAHLEN

Referendariat

Du bist Lehramtsanwärter*in im Referendariat? Spannende und herausfordernde Aufgaben warten auf dich! Wir stehen dir dabei zur Seite. Wir fordern eine bessere Bezahlung für alle Referendar*innen und kämpfen für bessere Bedingungen in der Ausbildung.

EINHEITLICHE STANDARDS - JETZT!

OGS im Primarbereich

Du bist Mitarbeiter*in im Offenen Ganztag und mit den Arbeitsbedingungen unzufrieden? Wir kämpfen dafür, dass die Regierung Mindeststandards für die Offenen Ganztagsschulen (OGS) im Schulgesetz verankert - dazu gehört auch eine tarifliche Bezahlung für dich und deine Kolleg*innen.

Wichtiger Teil der NRW-Schullandschaft

Förderschule

Die Schüler*innenzahlen an Förderschulen und Klinikschulen steigen seit Jahren an. Auch die Zahl der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Gemeinsamen Lernen nimmt zu. Förderschulen sind ein wichtiger Bestandteil der Schullandschaft in NRW. Doch es fehlen immer mehr Sonderpädagog*innen und Beschäftigte an den Förderschulen sowie im Gemeinsamen Lernen. Das muss sich ändern! Wir setzen uns für den Ausbau der Aus-, Fort- und Weiterbildung für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung ein. Wir fordern bessere Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten an Förderschulen, Klinikschulen und im Gemeinsamen Lernen!  

KARRIEREWEG FÜR GRUNDSCHULLEHRKÄRFTE

Schulleitung

An unseren Grundschulen in NRW fehlen Schulleiter*innen. Wir machen uns dafür stark, dass die Schulleitung ein erstrebenswerter Karriereweg für Beschäftigte im Grundschullehramt ist.

Qualität sichern

Schulaufsicht und Schulverwaltung

In der GEW NRW engagieren sich auch Mitarbeiter*innen aus der Schulaufsicht und der Schulverwaltung. Die Schulaufsicht sichert die Qualität schulischer Arbeit, berät und koordiniert. Sie nimmt also die Fach- und die Dienstaufsicht wahr. In Nordrhein-Westfalen ist die Schulaufsicht dreistufig organisiert: Die staatlichen Schulämter fungieren als untere Schulaufsichtsbehörde. Die fünf Bezirksregierungen bilden die obere Schulaufsichtsbehörde. Das Ministerium für Schule und Bildung stellt die oberste Schulaufsichtsbehörde dar und ist für das landesweite Schulwesen zuständig.

Fortbildungen & mehr

OHNE EUCH GEHT ES NICHT!

Pädagogische Fachkräfte an Grund- und Förderschulen

Unsere Forderungen für sozialpädagogische Fachkräfte
  • Wir begrüßen die Erhöhung der Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte zum Schuljahr 2019/2020 und sehen darin einen richtigen Schritt zur Erfüllung einer langjährigen GEW-Forderung: Jede Klasse der Schuleingangsphase benötigt eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft, mindestens aber muss jede Schule eine Stelle erhalten.
  • Wir setzen uns für einen schulscharfen Sozialindex ein, der genau die Situationen jeder einzelnen Schule berücksichtigt. Ungleiches muss ungleich behandelt werden!
  • Wir fordern, dass die Stellen der sozialpädagogischen Fachkräfte nicht mit dem Bedarf der Grundschulen an Sonderpädagog*innen im Kontext von Inklusion verrechnet werden.
  • Wir fordern eine Verbesserung der Bezahlung und die Höhergruppierung von derzeit EG 10 nach EG 11.


- Gut zu wissen - 

Politische Rahmenbedingungen für sozialpädagogische Fachkräfte

Sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase sind mittlerweile an fast jeder der knapp 2.800 Grundschule in NRW zu finden. Zum Schuljahresbeginn 2021/2022 stehen landesweit 2.195 Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte in der Schuleingangsphase zur Verfügung, die größtenteils besetzt sind. Die Zahl der Stellen soll perspektivisch auf 3.000 erhöht werden. Die GEW NRW begrüßt die Erhöhung der Anzahl der sozialpädagogischen Fachkräfte und sieht darin einen wichtigen Schritt zur Erfüllung einer langjährigen Forderung: Jede Klasse der Schuleingangsphase benötigt eine halbe Stelle für eine sozialpädagogische Fachkraft, mindestens aber muss jede Schule eine Stelle erhalten.

Sozialpädagogische Fachkräfte werden einer Schule zugeordnet und sollen nur in Ausnahmefällen an zwei Schulen zum Einsatz kommen. Schulen mit einem sozial herausfordernden Einzugsgebiet werden dabei vorrangig berücksichtigt, sodass hier teilweise bereits mehrere Sozialpädagog*innen für die Schuleingangsphase beschäftigt sind. Auch dies erfüllt eine GEW-Forderung, nämlich Ungleiches ungleich zu behandeln. Schulen mit besonderen Herausforderungen müssen personell besonders gut ausgestattet werden.

Tätigkeitsschwerpunkte von sozialpädagogischen Fachkräften (Erlass vom 8. Juni 2018)

  • Ermittlung der Lernausgangslagen
  • Mitwirkung bei der Förderdiagnostik und der Erstellung von Förderplänen
  • Planung und Durchführung gezielter Fördermaßnahmen in den Bereichen Basiskompetenzen Wahrnehmung, Motorik, Sprache, sozial-emotionaler Kompetenz
  • Unterstützung der Kinder im Unterricht
  • Elternberatung und -information
  • Kooperation mit Kitas, außerschulischen Organisationen und professionellen Berater*innen

Die Arbeit der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase ist ein wichtiger Baustein zum Aufbau von mehr Bildungsgerechtigkeit, denn die Kolleg*innen fördern in den beiden ersten Schuljahren gezielt diejenigen Kinder, die einen schwierigen Schulstart haben. Sie helfen, die gravierenden Entwicklungsunterschiede der Schüler*innen und Schüler beim Schulstart aufzufangen und fördern präventiv Kinder mit noch nicht offiziell festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf.

Arbeitsbedingungen von sozialpädagogischen Fachkräften

Die Arbeitszeit mit den Kindern richtet sich nach den Pflichtstunden der Grundschullehrkräfte, hinzu kommen Vor- und Nachbereitung dieser Arbeit und weitere außerunterrichtliche Aufgaben wie zum Beispiel die Teilnahme an Konferenzen und Elterngesprächen. Sozialpädagogische Fachkräfte sind vollwertige Mitglieder des Kollegiums und haben im Rahmen der Schulmitwirkung dieselben Rechte und Pflichten wie Lehrkräfte, können also z.B. in den Lehrerrat oder den Personalrat gewählt oder als Ansprechpartnerin für Gleichstellungsfragen bestellt werden.

So unterstützt die GEW NRW MPT-Kräfte
  • Wir unterstützt dich dabei, deinen Platz im Kollegium zu finden, dich fachlich zu orientieren und deine Rechte und Pflichten zu kennen.
  • Kompetente Ansprechpersonen informieren dich über alle Fragen rund um den Arbeitsplatz. Auch der fachliche Austausch wird organisiert. In der GEW NRW engagieren sich Sozialpädagog*innen an Grundschulen in einer eigenen Arbeitsgruppe, neue Mitglieder sind willkommen.
  • Wir vertreten als Mitgliedsgewerkschaft im DGB konsequent deine Interessen als Arbeitnehmer*in. Das bedeutet konkret: Wir engagieren uns dafür, dass du gut und fair bezahlt wirst und gute Arbeitsbedingungen bekommst. Dabei geht es zum Beispiel um deine Arbeitszeit und die Gleichbehandlung mit Lehrkräften bei der Ferienregelung.
     

- Gut zu wissen -

Seit dem Schuljahr 2021/2022 gibt es Stellen für MPT-Kräfte an Grundschulen, ihre Zahl soll weiter ausgebaut werden. Diese Stellen sollen die sonderpädagogische Förderung in den Klassen 3 und 4 unterstützen. Mit den MPT-Kräften kommen viele fähige Kolleg*innen ins Schulsystem - und es stellen sich viele Fragen: Welche rechtlichen Rahmenbedingungen sind relevant? Welche Aufgaben, welche Rechte und Pflichten haben MPT-Kräfte in der Grundschule? Die GEW NRW-Broschüre "Multiprofessionelle Fachkräfte in der Grundschule" gibt Antworten. Du kannst sie bei örtlichen Personalräten und GEW NRW-Gliederungen anfragen - und findest sie auch bei unseren Downloads.

Tarifbeschäftigte in der GEW NRW

Als Tarifbeschäftigte*r im Multiprofessionellen Team profitierst du von den Ergebnissen der Tarifverhandlungen. Die GEW ist Verhandlungspartnerin und kämpft in den Tarifrunden dafür, dass die Tariflöhne erhöht werden. Die angemessene Eingruppierung der Kolleg*innen aus den sozialpädagogischen Berufen ist ein wichtiges Anliegen der Bildungsgewerkschaft. So fordert die GEW, dass bei der Neueinstellung berufliche Vorerfahrungen und förderliche Zeiten großzügig anerkannt werden, damit Kolleg*innen mit Berufserfahrung außerhalb des Schuldienstes keine Einkommenseinbußen erleiden. 
Gute Tarifabschlüsse lassen sich nur erzielen, wenn sich viele Kolleg*innen gewerkschaftlich organisieren und zum Beispiel an Streiks beteiligen. Sozialpädagogische Fachkräfte und Multiprofessionelle Teams (MPT) sind als Tarifbeschäftigte streikberechtigt. GEW-Mitglieder erhalten dann sogar Streikgeld als Ersatz für ihre Lohnausfälle an Streiktagen.

Unsere Forderungen für HSU-Lehrkräfte
  • Die Regierung darf HSU-Lehrkräfte nicht von der Entwicklung A13/EG13 in NRW abgekoppeln! Die HSU-Lehrkräfte müssen eine Entgeltgruppe höher eingruppiert werden.
  • Der Einsatz an mehreren Standorten bzw. Schulformen muss möglichst minimiert und im optimalen Fall auf eine Schule beschränkt werden. Bei einem Einsatz an mehreren Schulen brauchen die betroffenen Lehrkräfte für die Fahrtzeiten und den zusätzlichen Aufwand eine angemessen Entlastung.
  • Die  HSU-Lehrkräfte sollen möglichst nicht für zielfremde Aufgaben eingesetzt werden. Der zielfremde Einsatz muss freiwillig und vereinbart sein. 
  • Die Anerkennung der Hochschulabschlüsse von HSU-Lehrkräften, die über eine Lehrbefähigung des Heimatlandes verfügen, soll erleichtert werden. Eventuelle „Defizite“ in der Ausbildung sollen durch berufsbegleitende Maßnahmen ausgeglichen werden.
  • Die Weiterqualifizierung der HSU-Lehrkräfte soll durch landesweite Maßnahmen (z. B Zertifikatskursen) ermöglicht werden, damit sie die Unterrichtsqualifikation in einem weiteren Fach erwerben können. 
  • Für die Unterrichtsentwicklung sind regelmäßige Fortbildungen für HSU-Lehrkräfte anzubieten. Zudem braucht es Möglichkeiten, sich berufsbegleitend für weitere Fächer zu qualifizieren. 
  • Um die neue Regelung, „das gemeinsame Unterrichten von HSU- Lehrkräften und Lehrkräften der anderen Fächer in der Primarstufe“ gut umsetzen zu können, muss das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) - konkrete Informationen, Konzepte und Fortbildungsangebote bereitstellen. Die GEW und die Hauptpersonalräte müssen an deren Entwicklung beteiligt werden.

 

- Gut zu wissen -

Politische Rahmenbedingungen für Lehrkräfte für den Herkunftssprachlichen Unterricht (HSU)

Der HSU ist ein Angebot des Landes und wird von Lehrkräften erteilt, die Bedienstete des Landes Nordrhein-Westfalen sind. Für den Herkunftssprachlichen Unterricht sind derzeit im Landeshaushalt 1006 Stellen für 30 Sprachen eingestellt. Die Herkunftsstaaten haben keinen Einfluss auf die Auswahl und Arbeit der Lehrkräfte.
Die konkrete Umsetzung des HSU ist im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 –61 Nr. 2) geregelt. Für den HSU gibt es einen Lehrplan für die Jahrgänge 1 bis 4 und 5 und 6 sowie einen Lehrplan für die Sekundarstufe I. Der Lehrplan gilt für alle Sprachen.

Einstellung der Lehrkräfte

Die Einstellung von Lehrkräften für den HSU wurde im Erlass „Herkunftssprachlicher Unterricht“ vom 20. September 2021 (BASS 13 –61 Nr. 2) geregelt.

  • Den herkunftssprachlichen Unterricht erteilen grundsätzlich Lehrkräfte, die die entsprechende Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht in dem Fach des Herkunftssprachlichen Unterrichts besitzen. Es können auch Lehrkräfte mit einer Befähigung für ein Lehramt nach deutschem Recht Herkunftssprachlichen Unterricht erteilen, die statt der Lehrbefähigung für das ausgeschriebene Fach des Herkunftssprachlichen Unterrichts die geforderte Sprachqualifikation gemäß der Kompetenzstufe C 1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen und ihre Bereitschaft zur Teilnahme an einer didaktischen und methodischen Fortbildung „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I schriftlich verbindlich erklärt haben. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Fortbildungsmaßnahme entfällt, wenn die Lehrkraft bereits eine Lehrbefähigung für eine Fremdsprache erworben hat.  Eine Einstellung erfolgt unbefristet. Für diese Bewerber*innen ist bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen eine Übernahme in das Beamtenverhältnis vorgesehen.
  • Sofern Lehrkräfte nach den oben genannten Kriterien nicht zur Verfügung stehen, können ausnahmsweise auch Lehrer*innen zugelassen werden, die eine ausländische Lehramtsprüfung für das Fach des HSU nachweisen. Hierbei müssen die Bewerber*innen die Sprachqualifikation gemäß der geforderten Kompetenzstufe C1 in Deutsch nachweisen.  Diese Lehrkräfte können zunächst befristet für max. 2 Jahre eingestellt werden. Danach erfolgt bei Bewährung und erfolgreicher Teilnahme an der Weiterqualifizierungsmaßnahme „Herkunftssprachenlehrkräfte an Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I“ die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis.

Die Vergütung erfolgt nach dem TV-L und den einschlägigen Eingruppierungserlassen. 

Einsatz der HSU-Lehrkräfte

Die HSU-Lehrkräfte können an mehreren Schulen und Schulformen eingesetzt werden. Jede HSU-Lehrkraft hat eine Stammschule sowie eine entsprechend zuständige Schulaufsichtsbehörde. Eine große Mehrheit (ca. 900) der HSU Lehrkräfte sind Mitglied eines Grundschulkollegiums. Die Stammschule erstellt in Absprache mit den betroffenen Schulleitungen der Einsatzschulen die Einsatzpläne. Diese werden vom zuständigen Personalrat mitbestimmt. 
Nach der Erlassänderung vom September 2021, zur engeren Verknüpfung des HSU mit dem Unterricht in den Fächern, ist das gemeinsame Unterrichten von HSU-Lehrkräften und Lehrkräften der anderen Fächer in der Primarstufe möglich. Die Schulen können für dieses Teamteaching ein Konzept vorlegen.

Landesprogramm "Grundschulbildung stärken durch HSU – Mehrsprachigkeit unterstützt den Bildungserfolg der Kinder" 

Das Landesprogramm läuft seit dem Schuljahr 2021/2022 in 68 Grundschulen. Durch das Programm sollen Umsetzungsmöglichkeiten für die engere Verzahnung des HSU mit den Fächern in der Grundschule entwickelt und umgesetzt werden, dafür wurden im Rahmen des Masterplans Grundschule zusätzlich 70 Stellen für HSU-Lehrkräfte zur Verfügung gestellt. Die im Programm tätigen HSU-Lehrkräfte und die Grundschullehrkräfte unterrichten gemeinsam in ausgewählten Fächern oder Themenfeldern. Neben der Bildungssprache Deutsch sind die gesprochenen Herkunftssprachen der Schüler*innen und die damit verbundenen Sprachidentitäten vorhandene Ansatzpunkte.

Fachgruppen im Herkunftssprachlichen Unterricht (BASS 10-32 Nr. 70)

Nach Erlass vom 17.01.2022 wurden für alle HSU-Lehrkräfte landesweit Fachgruppen eingerichtet. Die Fachgruppen sind an die unterrichtete Sprache gebunden. Aus organisatorischen Gründen kann eine Fachgruppe auch aus Lehrkräften bestehen, die verschiedene Sprachen unterrichten.
Die Fachgruppen beraten über alle Fragen, die das Fach betreffen, vor allem sind sie für die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit verantwortlich.
Jede HSU-Lehrkraft in NRW ist verbindlich einer Fachgruppe zugeordnet und verpflichtet zur Mitarbeit in dieser Gruppe. Jede Fachgruppe hat eine Fachgruppenleitung, die durch die Untere Schulaufsicht benannt wurde. Diese Leitungen erhalten jeweils eine Entlastungsstunde. 
Für die Einrichtung der HSU Fachgruppen sind die Bezirksregierungen in Zusammenarbeit mit den Schulämtern verantwortlich. Eine Fachgruppensitzung kann digital oder in Präsenz durchgeführt werden. Für sämtliche HSU Fachgruppen wurde eine landesweite LOGINEO-LMS-Instanz eingerichtet. HSU Lehrkräfte können über einen Zugang konferieren, kommunizieren und sogar unterrichten, wenn die Schüler*innen einen Zugang zu Logineo NRW haben.

Arbeitsbedingungen der HSU-Lehrkräfte

Die Zahl der wöchentlichen Pflichtstunden der HSU-Lehrkräfte richtet sich nach der Schulform der Stammschule. In der Regel unterrichten sie in mehreren Schulen bzw. Schulformen. HSU-Lehrkräfte sind vollwertige Mitglieder des Lehrerkollegiums und haben im Rahmen der Schulmitwirkung dieselben Rechte und Pflichten. Sie nehmen an den Konferenzen und Dienstbesprechungen der Stammschule teil.
 

Unsere Forderungen für Seiteneinsteiger*innen
  • Wir fordern mehr Unterstützung für Seiteneinsteiger*innen und Qualifizierungsmöglichkeiten für weitere Fächer in sogenannten Z-Kursen.
  • Wir fordern mehr Zeit für Schulen und Auszubildende im Rahmen der OBAS-Ausbildung.
  • Wir kritisiert, dass es für Seiteneinsteiger*innen und bewährte Kolleg*innen mit Pädagogischer Einführung an Grundschulen noch immer keine Entwicklungs- und Aufstiegsmöglichkeiten gibt – das muss sich ändern!

 

- Gut zu wissen -

Politischen Rahmenbedingungen für Seiteneinsteiger*innen

Seit Mai 2023 ist eine langjährige Forderung der GEW endlich umgesetzt worden:  Der Seiteneinstieg mit berufsbegleitendem Vorbereitungsdienst nach OBAS (Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung) wird für das Lehramt an Grundschulen geöffnet! Anders als beim Seiteneinstieg mit Pädagogischer Einführung (PE) – bisher der einzige Weg in den Schuldienst an Grundschulen – eröffnet die OBAS die Möglichkeit, mit dem Bestehen der Staatsprüfung die Lehramtsbefähigung für die Schulform Grundschule zu erwerben und verbeamtet zu werden. Angesprochen in dieser Maßnahme sind Personen mit Berufserfahrung, die über einen nicht-lehramtsbezogenen Masterabschluss einer Fachhochschule oder einen Hochschulabschluss einer Universität mit einer Regelstudienzeit von mindestens sieben Semestern verfügen. Der Abschluss muss Studienleistungen beinhalten, die einen Bezug zu mindestens einem Unterrichtsfach der Grundschule haben. Die Ausbildung nach OBAS muss in zwei Unterrichtsfächern der Grundschule erfolgen, wobei mindestens eines der beiden Fächer obligatorisch entweder Deutsch oder Mathematik sein muss. Die Bewerber*innen bewerben sich für OBAS direkt bei den Schulen, zum Auswahlverfahren gehört auch eine Prognoseentscheidung. Dabei wird auf der Grundlage einer individuellen Einzelfallbetrachtung festgestellt, ob eine erfolgreiche Teilnahme an der berufsbegleitenden Ausbildung erwartet werden kann. Hier muss eine Vertretung des ZfsL beteiligt werden.

Zu berücksichtigen sind: 

  • fachlich relevante Hochschulabschlüsse, 
  • auf das einstellungsrelevante Fach bezogene fachwissenschaftliche Studienleistungen 
  • einschlägige Berufserfahrungen

Pädagogische Einführung an Grundschulen

Grundschulen haben in NRW aufgrund des eklatanten Lehrkräftemangels seit November 2020 noch bis Oktober 2023 die Möglichkeit, Seiteneinsteiger*innen in den Unterrichtsfächern Englisch, Kunst, Musik und Sport einzustellen. Eine unbefristet zu besetzende Stelle kann für den Seiteneinstieg geöffnet werden, wenn sie nicht mit einer grundständig ausgebildeten Grundschullehrkraft besetzt werden kann. Die Auswahlentscheidung trifft die Schulleitung. Ein Hochschulabschluss – Bachelor oder Master – in einem der Fächer ist Voraussetzung. Der Seiteneinstieg an Grundschulen führt nicht zum Erwerb des Lehramts. Nach der Pädagogischen Einführung und einer Bewährungsfeststellung durch die Schulleitung wird eine unbefristete Lehrerlaubnis für ein Fach erteilt. Die Bezahlung erfolgt in der Regel nach EG10 Tarifvertrag der Länder (TV-L).
Die Teilnahme von Seiteneinsteiger*innen mit Pädagogischer Einführung an der OBAS ist nach erfolgter dienstlicher Beurteilung nur dann möglich, wenn sie die Kriterien erfüllen und schulische Belange nicht entgegenstehen. Die GEW kritisiert, dass bewährte Kolleg*innen mit PE und Bachelor immer noch keine Möglichkeit erhalten, sich beruflich weiterzuentwickeln.

Tätigkeiten von Seiteneinsteiger*innen

Seiteneinsteiger*innen können an zwei, maximal drei Schulen eingesetzt werden. Das zuständige Schulamt entscheidet darüber auf Grundlage der Bedarfssituation. Über den konkreten Einsatz an der Schule entscheidet die Schulleiter*in. Auch ein Einsatz in weiteren Fächern – selbst als Klassenleitung – ist möglich.
Die GEW NRW fordert mehr Unterstützung für Seiteneinsteiger*innen und Qualifizierungs-möglichkeiten für weitere Fächer in sogenannten Zertifikatskursen.

Arbeitsbedingungen von Seiteneinsteiger*innen

Die Arbeitszeit der Seiteneinsteiger*innen entspricht der Arbeitszeit von grundständig ausgebildeten Lehrkräften. Zu den 28 Unterrichtsstunden kommen Vor- und Nachbereitung sowie die Übernahme weiterer außerunterrichtlicher Aufgaben hinzu. Seiteneinsteiger*innen sind vollwertige Mitglieder des Lehrer*innenkollegiums und haben im Rahmen der Schulmitwirkung dieselben Rechte und Pflichten.

Unsere Forderungen für Fachlehrkräfte an Förderschulen
  • Wir setzen und für eine faire Bezahlung für Fachlehrer*innen an Förderschulen ein.
  • Wir fordern das Einstiegsamt A 10 für Fachlehrkräfte an Förderschulen. 

Ein von uns in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten macht deutlich: Die Landesregierung muss die Stelle der Fachlehrkraft neu bewerten! Ein längst überfälliger Schritt, denn

  • die Anforderungen in der Ausbildung zur Fachlehrkraft an Förderschulen sind deutlich gestiegen
  • der Aufgabenschwerpunkt von Fachlehrer*innen hat sich stark verändert  
  • viele andere Bundesländer bezahlen vergleichbare Berufsgruppen besser

Das Land Nordrhein-Westfalen hat rechtlich also die Möglichkeit, die Eingangsbesoldung der Fachlehrer*innen von A 9 auf A 10 zu erhöhen. Unsere Kolleg*innen in den Förderschulen sind es wert und verdienen eine finanzielle Anerkennung ihrer Arbeit. 

Kinofilme

Filmpädagogisches Unterrichtsmaterial

CONTRA erzählt über Diskriminierung aufgrund von Äußerlichkeiten, über Rassismus und eine Gesellschaft, in der die Bezeichnung „mit Migrationshintergrund“ keineswegs etwas mit Anderssein zu tun hat.

Sommer 1979 in Thüringen. Die Familien Strelzyk und Wetzel haben über zwei Jahre hinweg einen waghalsigen Plan geschmiedet: Sie wollen mit einem selbst gebauten Heißluftballon aus der DDR fliehen.

Grundschulen stärken: GEW NRW kämpft gegen Lehrkräftemangel

Grundschullehramt besser bezahlen

Wir wollen das Grundschullehramt stärken! Eine solide Grundschulbildung unterstützt Kinder, ihre  Schullaufbahn individuell und bestmöglich zu gestalten. Grundschullehrer*innen gehören zu den ersten prägenden Bezugspersonen. Im Unterricht vermitteln sie Kindern grundlegende Fähigkeiten und ein Verständnis für die Welt um sie herum. Das können nur qualifizierte Fachkräfte leisten. Die Bedeutung des Grundschullehramts ist enorm! 

Grundschullehramt: Ausbildung verbessern, Inklusion ermöglichen

Um das Grundschullehramt attraktiver zu machen, fordern wir, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW NRW), eine bessere Bezahlung für alle Beschäftigten an Grundschulen. Auch Lehramtsanwärter*innen verdienen angemessene Gehälter während ihres Referendariats. Wir bei der GEW NRW setzen uns für eine verbesserte Ausbildung und regelmäßige Fort- und Weiterbildung ein. Wir kämpfen für demokratische Mitbestimmung und begleiten die Reformen der Lehrerausbildung kritisch.
 
An den Grundschulen in NRW arbeiten Lehrer*innen mit einer vielfältigen Schüler*innenschaft zusammen. Lehrer*innen unterrichten Schüler*innen mit und ohne Förderbedarf zusammen an Schulen des gemeinsamen Lernens. An Regelschulen fehlen Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung. Oft gibt es zu wenige Unterrichtsstunden für Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Die GEW NRW setzt sich für begrenzte Klassengrößen und Doppelbesetzung im Unterricht ein – denn nur so kann Inklusion gelingen. Wir machen uns in Politik und Gesellschaft für das Menschenrecht auf Bildung in einem inklusiven Bildungssystem stark. 

OGS an Grundschulen: Tariflohn für mehr Wertschätzung

Wir fordern Bildungsgerechtigkeit und gute Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten an Grundschulen. Rund 90 Prozent der Grundschulen in Nordrhein-Westfalen sind inzwischen Offene Ganztagsschulen (OGS). Dieses Modell feiert die Politik als Erfolg. Doch trotz des massiven Ausbaus der OGS hat sich die finanzielle Grundlage kaum verbessert. Mitarbeiter*innen im OGS-Bereich müssen dieses Missverhältnis ausgleichen, indem sie immer mehr Kinder betreuen und zusätzliche Aufgaben stemmen.

Die GEW NRW kämpft dafür, dass Mindeststandards für die OGS im Schulgesetz verankert werden. Dazu gehört ein Personalschlüssel, der sicherstellt, dass genügend Fachkräfte im OGS-Bereich arbeiten, eine gute Ausstattung mit Spiel- und Lernmaterial und Räume, in denen sich Kinder und Mitarbeiter*innen wohlfühlen. Nur, wenn die Arbeitsbedingungen stimmen, können OGS-Kräfte eine hochwertige Betreuung und Förderung der Kinder gewährleisten. Die GEW NRW fordert eine Tarif-Entlohnung der OGS-Kolleg*innen ein und damit die Wertschätzung, die ihnen zusteht.


Schulleitung: Karriereweg für Grundschullehrer*innen

Schulleitungen fehlen in NRW insbesondere an Grundschulen – keine Bewerber*innen, keine Stellenbesetzung! Das liegt auch daran, dass die Position der Schulleitung für Kolleg*innen im Grundschullehramt nicht attraktiv genug ist: Für Leitungsaufgaben wie Schulmanagement und Schulentwicklung bleibt zu wenig Zeit. Die Bezahlung ist den vielfältigen und verantwortungsvollen Aufgaben nicht angemessen. Wir machen uns dafür stark, dass die Schulleitung ein erstrebenswerter Karriereweg für Beschäftigte im Grundschullehramt ist. Für die Interessen von Schulleiter*innen setzen sich im Ausschuss für Schulleitung der GEW NRW Kolleg*innen aller Schulformen ein.

Sozialpädagogische Berufe an Grundschulen aufwerten

Schule hat einen ganzheitlichen Bildungsauftrag. Sie soll neben dem Unterricht ein hochwertiges OGS-Angebot machen, Inklusion leisten,geflüchtete Kinder unterrichten und integrieren. Ohne Jugendhilfe und Schulsozialarbeit ist dieser Auftrag nicht zu erfüllen. Soziale Arbeit darf an Schulen niemals einen Projektstatus haben, sondern muss fester Bestandteil eines jeden Schulkonzepts sein. Dafür kämpft die GEW NRW und setzt sich bundesweit in Tarifrunden für den Sozial- und Erziehungsdienst für eine Aufwertung der sozialpädagogischen Berufe ein!