Recht & Beratung

Wir informieren und unterstützen dich

  • Unsere Expert*innen helfen dir in allen relevanten Rechtsbereichen
  • Wir setzen uns dafür ein, dass die Rahmenbedingungen in Schulen passen
  • Wir kämpfen für eine höhere Mittelzuweisung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
  • Wir setzen uns für die Rechte von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung ein

Rund ums Thema Recht

Im Tarifstreit im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 22. April 2023 auf einen Kompromiss. Vom Tarifergebnis profitieren bundesweit 2,5 Millionen Beschäftigte,…

Du studierst, bist schwanger und weißt nicht, welche Regelungen für dich während der Schwangerschaft und anschließend bei der Kinderbetreuung gelten? Wir geben dir Antworten auf die drängensten Fragen.

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen machen wir deutlich: Auch in Deutschland ist Gewalt gegen Mädchen und Frauen weiterhin erschreckende Realität. Auch im Bildungsbereich.

Für Helga Krüger aus Wuppertal und Sylvia Burkert aus Düsseldorf war es zwar nicht das erste Interview und dennoch war es eine Premiere, denn dieses Mal standen sie im Mittelpunkt. Beide GEW-Seniorinnen übernehmen in…

Darf ich mit meinem Ehrenamt auch Geld verdienen? Wie bin ich als Ehrenamtliche*r im Schadensfall versichert? Wir haben die Antworten auf die wichtigsten juristischen Fragen.

Rechtsschutz der GEW NRW

Wir beraten dich

Abmahnung erhalten oder Streit mit dem Arbeitgeber? Im Berufsalltag kommt es oft unerwartet zu rechtlichen Problemen. Als Mitglied der GEW NRW brauchst du dir keine Sorgen machen. Wir bieten dir umfassenden Rechtsschutz an und stärken dir den Rücken.

Fortbildungen & mehr

Gesund bleiben am Arbeitsplatz

Arbeits- und Gesundheitsschutz

  • Wir stehen auf für ein gesundes und gutes Arbeiten - in Schule, Kita und Hochschule.
  • Wir kämpfen für Entlastungen unserer Kolleg*innen.
  • Wir kämpfen für die Einhaltung  der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes.

Rechtliche Grundlagen und Informationen rund um das Thema Arbeits -und Gesundheitsschutz findest du in unserem Bildungslexikon.

Bei Fragen wende dich an unsere Expert*innen aus dem Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz.

 

Hilfe im Paragrafendschungel

Schulrecht

Schulpolitik ist zentrale Aufgabe der Landespolitik. In NRW hat die Regierung ihre politischen Vorgaben im Schulrecht verankert. Umgesetzt wird es durch das Schulgesetz, Rechtsverordnungen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie Erlasse. In unserem Downloadcenter findest du

  • Erlasse zur Arbeit der Lehrer*innen
  • Erlassen zu Unterrichtsorganisation und Lerninhalten
  • Erlasse zu Schulleben und -mitwirkung
  • den Referenzrahmen Schulqualität NRW
  • die aktuelle Ferienordnung 

Unterstützung bei Schwerbehinderung

Du willst einen Antrag auf Anerkennung einer Behinderung stellen? Dann musst du dich grundsätzlich bei deiner Kommune melden und die Anerkennung beantragen. Mit der Bekanntgabe des Antrags beim Arbeitgeber gilst du als „schwerbehindert unter Vorbehalt“. Sobald du deinen Arbeitgeber – in der Regel die Schulleitung – informiert hast, besteht ein Anspruch auf die entsprechenden Rechte.

Menschen, die einen Behinderungsgrad von 30 oder 40 nachweisen können, dürfen zudem unter bestimmten Voraussetzungen bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen stellen. Wir empfehlen dir, Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung aufzunehmen.

Menschen mit Behinderungen steht ein Nachteilsausgleich zu, der individuelle Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen, Pflichtstunden oder Gestaltung des Arbeitsplatzes beinhaltet. 

Du steigst nach einer längerer Krankheit wieder ins Arbeitsleben ein? Informiere dich in unserem Bildungslexikon zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) und zur stufenweisen Wiedereingliederung.

Die Schwerbehindertenvertertung vertritt die  Interessen von Beschäftigen mit einer Behinderung.

  • Du bist Lehrkraft am Berufs- und Weiterbildungskolleg, Gymnasium, an der Gesamt-, Gemeinschafts-, Sekundar-, PRIMUS- oder Realschule ? Dann wende dich bei der Bezirksregierung an die Schwerbehindertenvertretung der entsprechenden Schulform.
  • Du bist Lehrkraft an einer Grund-, Haupt-, Förder- oder Klinikschule? Dann wenden dich an die örtliche Schwerbehindertenvertretung deines Schulamtsbezirks. Der zuständige Personalrat informiert dich über die Schwerbehindertenvertretung der Bezirksregierungen beziehungsweise des Schulamtsbezirks.
  • Du bist Lehrkraft an einer Ersatz- und Privatschule? Dann musst du dich an die Schwerbehindertenvertretung deines jeweiligen Trägers wenden. Gibt es keine Schwerbehindertenvertretung, dann ist die Personalabteilung zuständig.

Das Schulministerium des Landes NRW hat eine Liste von Kontaktdaten der Hauptvertrauensleute der verschiedenen Schulformen zusammengestellt.

Rechtliche Grundlage zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen ist das neunte Sozialgesetzbuch (SGB IX) .
Das Land NRW stärkt die Rechte von Menschen mit Behinderungen mit der Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe (BASS 21-06 Nr. 1). Hier sind auch Grundsätze zum Thema Ausbildung, Prüfung und Einstellung festgehalten. 

Mehr Informationen zum Thema Schwerbehinderung findest du in unserem Bildungslexikon.

GEW NRW: Eine starke Stimme für die Rechte ihrer Mitglieder

Schulrecht, Arbeitsschutz und Schwerbehindertenvertretung

Wir kennen uns aus mit Schulrecht, Arbeitsschutz und Schwerbehindertenvertretung: Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Nordrhein-Westfalen (GEW NRW) steht ihren Mitgliedern als kompetente und engagierte Partnerin zur Seite. Unsere Expert*innen informieren und unterstützen in allen relevanten Rechtsbereichen. Wir setzen uns für unsere Mitglieder ein und kämpfen für ihre Interessen.

Schulrecht – Fundament der Bildung

Schulpolitik ist Ländersache und für das Bildungssystem von enormer Bedeutung: In NRW sind die politischen Vorgaben im Schulrecht festgeschrieben, das durch das Schulgesetz, Rechtsverordnungen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen sowie Erlasse umgesetzt wird. Seit der Einführung des einheitlichen Schulgesetzes im Jahr 2005 wirkt die GEW NRW kontinuierlich an Verbesserungen mit und begleitet Novellierungen. Unsere Expert*innen beraten politische Entscheidungsträger*innen und verfassen Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rahmenbedingungen in Schulen passen und Lehrkräfte ihre Arbeit effektiv und mit Freude ausüben können.

Arbeits- und Gesundheitsschutz – Wohlbefinden am Arbeitsplatz

Neben dem Schulrecht nehmen wir auch das Schulgesundheitsrecht in den Blick und dabei besonders den Arbeits- und Gesundheitsschutz von Lehrer*innen. Dieser spielt eine zentrale Rolle für die Gesundheit und das Wohlbefinden aller Beschäftigten im Bildungsbereich. Wir setzen uns zusammen mit den  bei uns organisierten Personal- und Betriebsräten für eine spürbare Entlastung der pädagogischen Beschäftigten ein. Land und Kommunen als Arbeitgeber*innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes einzuhalten und über Gesundheitsgefährdungen aufzuklären. Die GEW NRW kämpft für eine höhere Mittelzuweisung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir und unsere Expert*innen im Referat Arbeits- und Gesundheitsschutz sind davon überzeugt, dass aktiver Gesundheitsschutz die beste Prävention ist. Nachhaltige Verbesserungen der Rahmen- und Arbeitsbedingungen können psychische und emotionale Belastungen verringern und die Work-Life-Balance erhöhen.

Schwerbehinderung – Unterstützung und Schutz

Die GEW NRW setzt sich für die Rechte von Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung oder Gleichstellung ein. An allen Schulformen stehen Schwerbehindertenvertreter*innen beratend und unterstützend zur Seite. Sie helfen Kolleg*innen dabei, Anträge auf Anerkennung einer Schwerbehinderung zu stellen und nehmen teil an Gesprächen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement mit der Schulleitung. Menschen mit Behinderungen steht ein Nachteilsausgleich zu, der individuelle Regelungen zu Arbeitszeit, Pausen, Pflichtstunden oder Gestaltung des Arbeitsplatzes beinhaltet. Die GEW NRW empfiehlt den Kontakt mit der Schwerbehindertenvertretung, um die Rechte in Anspruch zu nehmen.

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