Referendariat 24.04.2024

Damit der Start ins Referendariat gelingt

Vorbereitungsdienst
  • Autor*in: Anna Cannavo
  • Funktion: Jugendbildungsreferentin der GEW NRW

Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Vorbereitungsdienst

Dein Studium ist geschafft und der Vorbereitungsdienst steht vor der Tür. Spannende und herausfordernde Zeiten warten auf dich. Gleich zum Anfang stellen sich dir sicher viele Fragen. Wir haben die Antworten zum Thema Nebentätigkeit, Sprecherrat und Krankheit.

Min.

Darf ich neben dem Vorbereitungsdienst zusätzliches Geld verdienen? 

Ja, du hast die Möglichkeit Mehrarbeit zu leisten und/oder einer Nebentätigkeit nachzugehen. Mehrarbeit ist ein über die Ausbildung hinausgehender selbstständiger Unterricht. Bis zum Examenstag kann dir die Schulleitung maximal sechs Wochenstunden zusätzliche Arbeit (in der Regel Vertretungsunterricht) übertragen, jedoch nur mit Zustimmung des Seminars. Die Mehrarbeit wird ab der ersten Stunde gemäß den Mehrarbeitssätzen bezahlt.  Von der Mehrarbeit zu unterscheiden ist die Nebentätigkeit, bei der du neben deiner Haupttätigkeit eine andere Arbeit ausübst. Die Nebentätigkeit musst du jedoch von deiner Seminarleitung genehmigen lassen. Sie darf außerdem nur maximal ein Fünftel deiner regulären Arbeitszeit umfassen. Manche Tätigkeiten sind nicht erlaubt, wenn sie dem Ansehen des Beamtenstatus nicht entsprechen oder der Ausbildungserfolg gefährdet ist.

Das fordert die GEW NRW

Lehramtsanwärter*innen angemessen bezahlen

Immer mehr Referendar*innen fragen uns, ob sie etwas nebenbei verdienen dürfen.  Wir als GEW NRW gehen davon aus, dass es also einen starken Bedarf nach einem zusätzlichen Verdienst für Lehramtsanwärter*innen (LAA) neben ihrem Vorbereitungsdienst gibt. Die Notwendigkeit, sich neben dem Vorbereitungsdienst etwas hinzuverdienen zu müssen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, lehnen wir ab. Daher fordern wir eine angemessene Besoldung, die es LAA ermöglicht, sich ohne finanzielle Sorgen auf den Vorbereitungsdienst zu konzentrieren.

Wie kann ich Einfluss auf meine Ausbildungsbedingungen nehmen?

Hier spielt der Sprecherrat der LAA eine wichtige Rolle. Der Sprecherrat ist das Gremium, das die Interessen der Auszubildenden am Seminar vertritt. Er kann Vorschläge zur Gestaltung der Ausbildung in Seminar und Schule machen. Der Sprecherrat besteht aus mindestens sechs Mitgliedern, die von den Kernseminaren gewählt werden. Die Amtszeit des Gremiums beträgt 12 Monate.

Was passiert, wenn ich im Referendariat krank werde?

Im Krankheitsfall informiere unbedingt deine Seminarleitung und deine Schule. Wenn du länger als drei Arbeitstage krank bist, brauchst du ein ärztliches Attest. Dein Geld bekommst du trotzdem. Solltest du länger als sechs Wochen aus gesundheitlichen Gründen fehlen, kannst du deinen Vorbereitungsdienst in der Regel verlängern. Hierfür musst du aber zwingend einen Antrag stellen. Am besten nimmst du in diesem Fall Kontakt zu deinem zuständigen Personalrat auf.

Eine Frau die mit einem Fernglas eine Flagge auf einem Berg sieht

Im Referendariat an deiner Seite

Komm in die GEW NRW!

Für nur 4 Euro im Monat wirst du Mitglied in der GEW NRW. Als Bildungsgewerkschaft unterstützen wir dich - in jeder Phase deines Berufslebens. Wir vertreten deine Interessen, setzt uns für bessere Arbeitsbedingungen ein und kämpfen für faire Löhne.

Noch mehr Fragen?

Damit du zum Start in den Vorbereitungsdienst den Durchblick behältst, lade dir unseren Ratgeber „Phase zwei“ herunter. Das erwartet dich:

  • Wissenswertes von A - Z
  • wertvolle Tipps
  • weiterführende Links
  • Kontaktdaten zu deinen Ansprechpersonen

Nimm Kontakt auf

GEW-Personalrat für ein gutes Referendariat

  • Du hast Probleme mit deiner Ausbildung oder im Schulalltag?
  • Themen wie Versetzung oder Seminarwechsel beschäftigen dich?
  • Fragen zum Mutterschutz und zur Elternzeit schwirren in deinem Kopf?

Dann ist der Personalrat deine erste Anlaufstelle. Der Personalrat ist ein Mitbestimmungsgremium, der deine Interessen vertritt und bei personal- oder dienstrechtlichen Problemen helfen kann. Wenn du dir nicht sicher bist: Melde dich dennoch beim Personalrat und frage nach der Zuständigkeit. Die Kontaktdaten findest du im Bereich Kontakt & Beratung - oder frage in deiner Schule oder im Seminar nach.