

Schwerpunkte der Schulgesetzänderung
Beim 17. Schulrechtsänderungsgesetz sind im Kern folgende Punkte hervorzuheben:
- die verpflichtende Fortbildungsplanung an Schulen und die stärkere Steuerungsrolle der Schulleitungen
- die erleichterte Einführung eines Hauptschulbildungsgangs an Realschulen
- die Fortführung der PRIMUS-Schulen in Nordrhein-Westfalen
Insbesondere die Möglichkeit ab Klasse 7 einen Hauptschulgang an Realschulen einzurichten, verhindert zwar, dass Schüler*innen mit Förderbedarf künftig an andere Schulformen „abgeschult“ werden müssen – allerdings bleibt eine zentrale Problematik ungelöst: Die Landesregierung versäumt es, die strukturellen Rahmenbedingungen an diese neue Realität anzupassen. Realschulen, die künftig Hauptschulbildungsgänge anbieten, werden faktisch zu integrierten Schulen.
Land muss Lehrkräftedeputate anpassen
Konsequenterweise müsste das Land sie auch entsprechend ausstatten und die notwendigen Ressourcen zur Verfügung stellen– sowohl personell als auch organisatorisch. Dazu gehört insbesondere die Anpassung der Lehrkräftedeputate: Während Lehrkräfte an Sekundarschulen 25,5 Wochenstunden unterrichten, bleibt es für Realschullehrkräfte bei einem Deputat von 28 Stunden – eine klare Benachteiligung, die zusätzliche Belastung ohne Ausgleich bedeutet. Auch fehlen zusätzliche Ressourcen für Differenzierungs- und Förderangebote, die mit einem Hauptschulbildungsgang zwingend notwendig sind.
Symbolpolitik
Wer ernsthaft Bildungsqualität sichern und den Lehrkräftemangel bekämpfen will, muss mehr tun, als gesetzliche Hürden formal zu senken. Es braucht eine vollumfängliche Angleichung der Rahmenbedingungen: Deputatsanpassung auf 25,5 Stunden, gezielte finanzielle Mittel für zusätzliche Fachkräfte und eine strukturelle Gleichstellung mit den Sekundarschulen. Alles andere ist Symbolpolitik, die die Verantwortung einseitig auf die Schulen und Lehrkräfte abwälzt – ohne ihnen die notwendigen Ressourcen an die Hand zu geben.