Im Herbst 2019 startete die zweite Erhebung der psychosozialen Belastung von Lehrkräften in NRW an allen öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Düsseldorf. Die Befragung der Lehrkräfte erfolgte mittels einer revidierten, durch Personalräte mitbestimmten Fassung eines wissenschaftlich fundierten Fragebogens, des sogenannten Copenhagen Psychosocial Questionnaire.
Eine Ersterhebung hatte in den Jahren 2012 bis 2018 stattgefunden. Schon damals waren bereits gravierende gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen deutlich geworden. Unser Arbeitgeber, das Land NRW, hat bisher darauf lediglich mit einem verhaltenspräventiven Maßnahmenangebot reagiert. Die krankmachenden Bedingungen und Verhältnisse sind bis heute nicht geändert worden.
Ergebnisse liegen vor
Seit März 2020 liegen den Schulen die Ergebnisse in Form eines Schulberichts vor. Coronabedingt hat die Auswertung der Schulberichte bis jetzt nur an wenigen Schulen stattgefunden. Laut einer Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. August 2020 ist es den Schulen nun möglich, einmalig einen Tag für den COPSOQ-Auswertungsprozess festzulegen und zu nutzen – an diesem Tag ist unterrichtsfrei. Die Schulen haben dafür Zeit bis zum 31. Januar 2021. GEW-Personalrät*innen haben sich für diesen verlängerten Zeitraum eingesetzt. Die zweite COPSOQ-Erhebung wird nachfolgend auch in den anderen Regierungsbezirken durchgeführt. Hier gilt es weiterhin, Mitbestimmungsrechte der Personalräte umzusetzen.
Auswertungstag sinnvoll nutzen
Der freie Unterrichtstag zur Auswertung des Schulberichts und zur Entwicklung von Maßnahmen wird in der Lehrer*innenkonferenz beschlossen und der Termin des Auswertungstages der Bezirksregierung mitgeteilt. Das gesamte Kollegium muss in die Auswertung einbezogen werden. Dazu gehört auch, dass der Schulbericht allen Beschäftigten zugänglich gemacht wird. Dieser liegt als Printversion sowie digital auf einem Datenstick zusammen mit weiteren Materialien allen Schulen vor. Wichtig ist es, gemeinsam Maßnahmen zu formulieren, damit die psychosozialen Belastungen abgestellt, mindestens aber reduziert werden können. Die GEW sagt: Wenn die Menge der Anforderungen an Lehrkräfte und Schulleitungen, wie etwa durch die Coronapandemie, erhöht wird, dann muss das Land an anderer Stelle die Aufgabenflut reduzieren.
Nach Auffassung der GEW-Expert*innen für Arbeits- und Gesundheitsschutz ist es daher unerlässlich, alle Ergebnisse des Berichts in den Blick zu nehmen und festzulegen, wo Handlungsbedarf besteht. Anders als es Bezirksregierung und BAD darstellen, kommt es nicht darauf an, ob die einzelne Schule starke Abweichungen vom Durchschnitt der Schulform aufweist. Entscheidend ist nach dem Arbeitsschutzgesetz, dass eine gesundheitliche Belastung festgestellt wurde.
Handlungsbedarf an die zuständigen Stellen melden
Wenn Schulen feststellen, dass nicht allein vor Ort Verbesserungen erreicht werden können, ist es aus Sicht der GEW unverzichtbar, den konkreten Handlungsbedarf an die Schulaufsicht, den Schulträger und an das Schulministerium zu melden. Ebenfalls wichtig ist eine Weiterleitung an den zuständigen Personalrat, damit dieser den Forderungen nach geeigneten Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen von Gesundheitsgefährdungen Nachdruck verleihen kann.
Die GEW stellt zur Dokumentation und Meldung eigene Formulare und Musterbriefe zur Verfügung, mittels derer klar festgehalten werden kann, auf welcher Ebene Veränderungen veranlasst werden müssen. Diese stellen wir am Ende dieses Artikels zur Verfügung.
Corona offenbart psychosoziale Belastungen von Lehrkräften
Abschließend wollen wir ausdrücklich darauf hinweise, dass COPSOQ vor Corona erhoben wurde. Wir meinen, im Auswertungsprozess müssen auch immer die veränderten und vielfach weiter verschlechterten Arbeitsbedingungen in Zeiten der Pandemie mitbedacht werden.