lautstark. 17.05.2023

TVöD-Tarifrunde 2023: Spürbar mehr Geld

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Der Abschluss für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen im Detail

Im Tarifstreit im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber am 22. April 2023 auf einen Kompromiss. Vom Tarifergebnis profitieren bundesweit 2,5 Millionen Beschäftigte, in der GEW sind es die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsbereich. Was genau bringt ihnen das Tarifergebnis?

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  • Ausgabe: lautstark. 03/2023 | Berufliche Bildung: Die Zukunft gestalten
  • Autor*in: Ayla Çelik
  • Funktion: Vorsitzende der GEW NRW
Min.

Hartes Ringen um gute Kompromisse

Gute Tarifergebnisse gibt es nicht geschenkt, erst recht nicht in Krisenzeiten. Warum es sich lohnt, im Tarifjahr 2023 auch nach dem TVöD-Abschluss weiterzukämpfen.

In der Tarifrunde im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) haben die Arbeitgeber nicht nur wenig Bereitschaft gezeigt, auf die gerechtfertigten Forderungen der Beschäftigten einzugehen, sondern jegliches Verständnis für die Nöte der Beschäftigten in diesen herausfordernden Zeiten der multiplen Krisen vermissen lassen. Der Kampf der kommunal Beschäftigten hat deutlich gemacht, wie hart Tarifverhandlungen laufen können und wie wichtig es ist, dass die Beschäftigten sich formieren und streiken. Ihr Kampf hat auch gezeigt, wie hoch der Erwartungsdruck der Beschäftigten vor dem Hintergrund von Inflation und Energiekrise ist. Der massive Druck, der in den Wochen vor der Schlichtung durch die Warnstreiks erzeugt wurde, brachte letztlich Bewegung in die Tarifverhandlungen und stärkte die Position der Gewerkschaften am Verhandlungstisch.

Spürbare Gehaltserhöhungen für alle

Das erzielte Ergebnis ist ein guter Kompromiss. Positiv ist sicherlich die tabellenwirksame und somit dauerhaft wirkende Steigerung der Entgelte für den Großteil der Beschäftigten. Im Durchschnitt sind Gehaltserhöhungen von 11,5 Prozent erzielt worden: bei den unteren Einkommen 13 bis 16 Prozent und bei den obersten mindestens 8 bis 9 Prozent. Weil die Gewerkschaften auf Sonderforderungen für einzelne Beschäftigtengruppen verzichtet haben, bedeutet das Tarifergebnis für alle Bereiche eine spürbare Gehaltserhöhung, und alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst profitieren von dem Ergebnis. In Zeiten steigender Preise und anhaltender Inflation ist dieser Aspekt wichtig. Negativ ist, dass die Erhöhung erst zum 1. März 2024 greift. Eine Laufzeit von weniger als 24 Monaten wäre sicherlich besser gewesen.

Einmalzahlungen sind nicht nachhaltig

Der Abschluss umfasst eine Inflationsausgleichszahlung in Höhe von 3.000 Euro netto wie brutto. Einmalzahlungen erhöhen die Gehälter nicht dauerhaft und bestimmen dennoch die aktuellen Tarifrunden mit. Wichtig wird sein, dass Einmalzahlungen nicht die Tarifforderungen überschatten und trotzdem angemessen hohe Prozente und tabellenwirksame Gehaltserhöhungen erkämpft werden. Zwar wird die monatliche Sonderzahlung im TVöD ab Juli 2023 kontinuierlich an die Beschäftigten ausgezahlt und mildert so scheinbar den Nachteil der langen Wartezeit. Weil aber die tabellenwirksame Tariferhöhung erst zum 1. März 2024 greift, erfolgt die Aufwertung der Rente auch erst dann.

2023 ist ein Tarifjahr!

Nachdem im öffentlichen Dienst für den Bund und die Kommunen verhandelt wurde, werden im Herbst und Winter 2023 die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) für deren rund 2,5 Millionen Beschäftigten verhandeln. Damit wir Gewerkschaften in der Tarifrunde TV-L die Forderungen durchsetzen können, brauchen wir viele Kolleg*innen, die für ein gutes Ergebnis die Straßen füllen und sich lautstark einsetzen. Nur gemeinsam können wir bessere Bedingungen und faire Bezahlung erkämpfen.

Tarifergebnis im Überblick 

Inflationsausgleichszahlung und Gehaltserhöhung

  • Juni 2023: einmalig 1.240 Euro Inflationsausgleich, steuer- und abgabenfrei 
  • Juli 2023 bis Februar 2024: monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro, steuer- und abgabenfrei 
  • Ab März 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro Sockelbetrag plus weitere 5,5 Prozent. Ist diese Erhöhung geringer als 340 Euro, wird der Tabellenwert stattdessen um 340 Euro erhöht. 
  • Die Laufzeit beträgt 24 Monate.