„Wir begrüßen diese Kampagne und tragen sie mit. Schon seit langem setzt sich die GEW NRW für die Rehabilitierung der von Berufsverboten Betroffenen und deren Entschädigung ein. Vom Landtag NRW erwarten wir eine offizielle Entschuldigung gegenüber den Betroffenen, denen der „Radikalenerlass“ oftmals die berufliche Existenzgrundlage nahm“, erklärte GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern. Derzeit bereitet die GEW NRW unter Mitwirkung ehemaliger Betroffener eine Ausstellung zu den Berufsverboten vor, die im Spätherbst im Landtag NRW präsentiert werden soll.
In dem bundesweiten Aufruf, der bereits von zahlreichen Erstunterzeichner*innen aus Gewerkschaften, Politik und Kultur unterstützt wird, heißt es: „Es ist an der Zeit, den Radikalen-Erlass generell und bundesweit offiziell aufzuheben, alle Betroffenen vollumfänglich inhaltlich zu rehabilitieren und finanziell zu entschädigen, die Folgen der Berufsverbote und ihre Auswirkungen auf die demokratische Kultur wissenschaftlich aufzuarbeiten.“
Der „Extremistenbeschluss“ der Ministerpräsidenten der Länder unter Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt vom 28. Januar 1972, auch „Radikalenerlass“ genannt, war Auftakt für eine staatliche Gesinnungsschnüffelei unter 3,5 Millionen Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst, darunter auch zahlreiche junge Menschen in NRW, die als ausgebildete Lehrkräfte in den Schuldienst eintreten wollten. Die Überprüfungen führten bundesweit zu etwa 11.000 Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.256 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen aus dem Dienst.