1. Was haben die Verhandlungen im Herbst 2023 mit verbeamteten Lehrkräften zu tun?
Beamt*innen sollten sich bei den Tarifverhandlungen für Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), bei denen es unter anderem um angestellte Lehrkräfte geht, solidarisch mit den Angestellten zeigen und sie tatkräftig unterstützen, weil das Ergebnis zumeist auf sie übertragen wird.
2. Wie können Beamt*innen sich konkret an der Tarifrunde beteiligen?
Da der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) bisher* noch kein Urteil zum Beamt*innen-Streikrecht gesprochen hat, dürfen Beamt*innen aufgrund ihres besonderen Treueverhältnisses zum Staat nicht streiken. Beamt*innen können aber an Kundgebungen und Demonstrationen zur Unterstützung eines Arbeitskampfes der Tarifbeschäftigten außerhalb ihrer individuellen Arbeitszeit teilnehmen.
* Bis zum Redaktionsschluss dieser lautstark.-Ausgabe lag noch kein Urteil der am 1. März 2023 stattgefundenen mündlichen Verhandlung vor.
3. Wie können verbeamtete Lehrkräfte ihre Kolleg*innen außerdem unterstützen?
Beamt*innen sollten sich weigern, angestellte Kolleg*innen, die streiken, im Unterricht zu vertreten. Dies können sie unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1993 tun. Ordnen Vorgesetzte trotzdem den Unterrichtseinsatz an, so ist dies klar rechtswidrig. Dagegen sollten Beamt*innen „remonstrieren“, also eine Einwendung erheben. Bei Fragen zum Verfahren hilft die GEW NRW weiter.
4. Was gilt für Pensionär*innen?
Auch wenn das Streikverbot ebenso für Beamt*innen im Ruhestand gilt, sollten sie ein veritables Interesse am Ausgang der Tarifverhandlungen haben und die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder in Tarifverhandlungen unterstützen. Denn pensionierte Beamt*innen profitieren von der Übertragung des Tarifabschlusses auf die aktiven Beamt*innen.