Die desolaten Arbeitsbedingungen verbessern und einheitliche Standards an den Hochschulen etablieren – das war das Ziel des 2016, zwischen dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft, Vertreter*innen der Hochschulen und der Landespersonalräte, geschlossenen Vertrages über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal. Nach der Evaluation des Vertrags wird deutlich: Auch wenn Verbesserungen erzielt wurden, ist gute Arbeit an der Hochschule bei weitem nicht erreicht.
Gute Transformation braucht attraktiven Wissenschafsstandort
„Die sozial-ökologische Transformation kann nur erfolgreich sein, wenn Klimapolitik und der Erhalt von Industrie und guten Arbeitsplätzen zusammengedacht werden. Das ist eine gewaltige Herausforderung, für deren Bewältigung es einen attraktiven Wissenschaftsstandort in NRW braucht. Nur mit exzellenten Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten an den Hochschulen kann dies gelingen“, so Anja Weber, Vorsitzende des DGB NRW. „Das noch viel zu tun ist, belegt eine DGB-Beschäftigtenbefragung aus dem Jahr 2020. Vor allem die zu hohe Arbeitsintensität, große Beschäftigungsunsicherheit, mangelnde Entwicklungsmöglichkeiten und zu geringe Einkommen belasten die Hochschulbeschäftigten in Wissenschaft und Verwaltung.“
Berechtigte Kritik der Beschäftigten ernst nehmen
„Der Fachkräftemangel hat die Hochschulen erreicht und kann zu erheblicher Überlastung bei den Beschäftigten führen. Deshalb müssen die Hochschulen die berechtigte Kritik der Beschäftigten in Technik und Verwaltung an mangelnden Berufsperspektiven und damit fehlenden Einkommensentwicklungen aufgreifen. Von den Verantwortlichen erwarten wir mehr aktive Förderung und Unterstützung der Beschäftigten“, so Gabriele Schmidt, Landesleiterin von ver.di NRW. „Warum werden zusätzlich übernommene Arbeiten nicht gewürdigt, warum werden Fortbildungen abgelehnt?“
Befristungsproblem bleibt ungelöst
„Es ist gut und ein gewerkschaftlicher Erfolg, dass die Landesregierung erkannt hat, dass gute Arbeit an Hochschulen ein wichtiges Thema ist“, so Ayla Celik, Vorsitzende der GEW NRW. „Es ist ebenfalls gut, dass es diesen Arbeitszusammenhang zwischen dem Ministerium, den Hochschulleitungen und den Personalvertretungen gibt und das MKW grundsätzlich den Handlungsbedarf erkannt hat. Leider greift der bisherige Prozess allerdings zu kurz, da er etwa die Befristungspraxis an den Hochschulen unberücksichtigt lässt.
Wenngleich der Vertrag für gute Beschäftigungsbedingungen zwar zu einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen beigetragen hat, so bleibt das zentrale Problem, nämlich die hohe Anzahl befristeter Verträge bei den wissenschaftlich Beschäftigten, ungelöst. Bei allen Verbesserungen bleibt festzuhalten, dass wir noch immer nicht bei dem Grundsatz 'Dauerstellen für Daueraufgaben' angekommen sind. Auch die in dem Vertrag festgelegte Arbeitsvertragsdauer für Promotionsvorhaben entspricht weder der Praxis noch den Anforderungen, die das Wissenschaftszeitvertragsgesetz vorgibt – hier besteht dringender Überarbeitungsbedarf des Vertrags!"
Hintergrund:
Der „Vertrag über gute Beschäftigungsbedingungen für das Hochschulpersonal“ wurde im Jahr 2016 zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Hochschulen abgeschlossen. Er hält Verbesserungspotentiale für die Arbeit der Beschäftigten an den Hochschulen fest und zielt darauf ab, einheitliche Standards zu erzielen. Im Mittelpunkt der Evaluation steht die Frage, inwieweit sich die im Vertrag angestrebten Standards seit Abschluss an den Hochschulen in NRW etabliert haben.