Bildungspolitik 27.11.2020

GEW-Forderungen zur Corona-Pandemie an den Hochschulen

Arbeits- und GesundheitsschutzCoronaDigitalität im UnterrichtHochschullehreMitbestimmung

Einheitliche Regelungen und Arbeitsplätze sichern für die Beschäftigten an Hochschulen

Maßnahmen für die Hochschulen sucht man auch im neusten Beschlusspapier zur Corona-Pandemie vergebens. Die GEW fordert mit ihrem Positionspapier, einheitliche Regelungen für Lehre und Studium aufzustellen.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Experte der GEW für Hochschule und Forschung
Min.

Im Beschlusspapier der Ministerpräsident*innen und der Bundeskanzlerin zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie sind die Hochschulen (für angewandte Wissenschaft) und Universitäten in einem Satz erwähnt. Sie sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen – mit Ausnahme insbesondere von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen.

Gut vier Wochen nach Beginn läuft der Betrieb an den Hochschulen auch im zweiten Corona-Semester reibungslos, so die Wahrnehmung der Politik. Gleichwohl liegen die Probleme auf der Hand – offensichtlich ungeachtet jeglicher ministeriellen Aufmerksamkeit – und es gibt Handlungsbedarf: Lehre und Studium krisenfest machen, heißt das Positionspapier der GEW.

Einheitliche Regelungen zur Entlastung der Hochschulen in NRW

Auch die GEW NRW fordert die Landesregierung zum Handeln auf. In einem Brief an Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen zu Semesterbeginn erwartet Landesvorsitzende Maike Finnern konkrete Verbesserungen bei den Rahmenbedingungen von Studium und Lehre, bei den Beschäftigungsbedingungen sowie bei den hochschulischen Beteiligungsmöglichkeiten.

„Für die Erstsemesterstudierenden wie auch für die Studierenden höherer Fachsemester findet (auch) das Wintersemester 2020/2021 unter Ausnahmebedingungen statt – dies gilt sowohl für das Studium und dessen Formate an sich, wie auch für den je persönlichen außerhochschulischen Bereich. Wir halten es für dringend erforderlich, den damit verbundenen Beeinträchtigungen durch landesweit einheitliche Regelungen zur Entlastung der Studierenden zu begegnen“, heißt es in dem GEW-Schreiben. Konkret geht es um die Teilnahme an Lehrveranstaltungen, Prüfungsmodalitäten und Anpassungen bei der Regelstudienzeit.

Arbeitsplätze an den Hochschulen in der Corona-Pandemie sichern!

Geht es bei der aktuellen GEW-Kampagne „Dauerbeschäftigung für Daueraufgaben“ allgemein um einen sicheren Arbeitsplatz an der Hochschule, so müssen kurzfristig Corona-bedingte Verzögerungen im Forschungs- und Qualifizierungsprozess durch entsprechende Vertragsverlängerungen ausgeglichen werden.

Sofern erforderlich, stehen durch die Verlängerungen der Höchstbefristungsdauern durch das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) erweiterte Handlungsoptionen zur Verfügung. „Mehraufwände, die sich durch die Umstellung auf Online-Lehre, digital unterstützte Arbeitsformate wie auch erhöhte Anforderungen an Lehrveranstaltungen und Prüfungen in Präsenz ergeben, müssen angemessen kompensiert werden. Hinsichtlich der Berücksichtigung von Online-Lehre ist die Lehrverpflichtungsverordnung adäquat anzupassen“, fordert die GEW NRW.

Zusätzliche finanzielle Mittel für Hochschulen in der Corona-Krise 

Was die Hochschulfinanzen betrifft, so setzt sich die GEW NRW dafür ein, dass nicht verausgabte Mittel aus dem Hochschulpakt und zusätzliche Mittel vom Land in dieser Krisensituation die Hochschulen unmittelbar in die Lage versetzen, Corona-bedingte Auswirkungen auf die Beschäftigungsbedingungen aufzufangen. „Dies ist umso wichtiger, als viele Hochschulmitglieder durch die Pandemie auch unter erheblich gesteigertem finanziellen Druck stehen.“

Demokratische Prozesse müssen weiter funktionieren an NRWs Hochschulen

Schlussendlich pocht die GEW NRW auf die demokratischen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten an der Hochschule, dafür sind Wahlen Grundlage. „Für die ordnungsgemäße Durchführung von Online-Wahlen sind dringend die rechtlichen Grundlagen zu schaffen und dann im Weiteren die organisatorischen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen.“

Für eine Selbstverständlichkeit hält es die GEW NRW, dass in den Prozess der Änderung des Hochschulgesetzes sowie hierzu korrespondierender Verordnungen seitens des Wissenschaftsministeriums Vertreter*innen aller Gruppen der Hochschule eingebunden werden.