Pressemitteilungen 15.05.2019

Zivilklausel im Hochschulgesetz NRW erhalten

FriedenspolitikWissenschaft und ForschungPolitische Bildung

DGB und GEW NRW unterstützen Online-Initiative

Die Landesregierung NRW plant bei der Novellierung des NRW-Hochschulgesetzes die Streichung der seit 2014 geltenden sogenannten Zivilklausel. Dagegen wehren sich zahlreiche Persönlichkeiten aus Politik, Kultur und Wissenschaft sowie Friedens- und andere zivilgesellschaftliche Organisationen wie auch der DGB NRW und die Bildungsgewerkschaft GEW NRW. Deren Vorsitzende, Anja Weber und Dorothea Schäfer, unterstützen als Erstunterzeichnerinnen die Kampagne „Wissenschaft für Nachhaltigkeit, Frieden und Demokratie – Die Zivilklausel im NRW-Hochschulgesetz erhalten!“

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
Min.

Anja Weber, DGB-Vorsitzende: „Der DGB setzt sich dafür ein, Wissenschaft am Allgemeinwohl auszurichten. Forschung an öffentlichen Hochschulen muss ihren Beitrag zu einer friedlichen Welt leisten. Die Landesregierung ist in der Verantwortung, dafür die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen.“

Dorothea Schäfer, Landesvorsitzende der GEW NRW: „Angesichts der internationalen Entwicklungen wäre die Streichung der Zivilklausel ein fatales Zeichen. Die Verantwortung einer Landesregierung für die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zeigt sich auch an einem entschiedenen Eintreten für eine Forschung, die ausschließlich friedlichen Zielen verpflichtet ist.“ 

Neben Anja Weber und Dorothea Schäfer unterstützen auch die GEW-Bundesvorsitzende Marlis Tepe, NGG-Landesbezirksvorsitzender Mohamed Boudih, der Bundesvorsitzende der NaturFreunde Staatssekretär a.D. Michael Müller, der Publizist Günter Walraff und die Kabarettisten Volker Pispers und Wilfried Schmickler die Initiative; aus dem akademischen Bereich unter anderem die Professor*innen Ernst Ulrich von Weizsäcker, Christiane Bongartz, Heinz Bontrup, Andrea Platte und Christoph Butterwegge.

Zivilklausel – „Hochschulzukunftsgesetz NRW“ § 3 (6) 

Im „Hochschulschulzukunftsgesetz“ der rot-grünen Landesregierung von 2014 heißt es in § 3 (6): „Die Hochschulen entwickeln ihren Beitrag zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt. Sie sind friedlichen Zielen verpflichtet und kommen ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nach. Das Nähere zur Umsetzung dieses Auftrags regelt die Grundordnung.“