Gewalt ist an keinen Ort gebunden. Sie findet auch in Schule statt. Das Land NRW hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, ausdrücklich gegen jede Form von Gewalt in Schulen und deren Umfeld einzutreten. Schule soll ein sicherer Ort für junge Menschen sein und hat dafür einen besonderen Schutzauftrag zu erfüllen. Das Land bietet dafür vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an. Schulintern sind es besonders die Teams für Beratung, Gewaltprävention und Krisenintervention, die Präventionskonzepte und Interventionsstrategien für Gewalt an Schule vorhalten.
Sexualisierte Gewalt – ein Thema für Schulen
Laut Statistik des Bundeskriminalamtes waren im Jahr 2018 14.606 Kinder Opfer sexualisierter Gewalt. Betrachtet man zudem die hohe Dunkelziffer bei diesem Tatbestand, ist sexualisierte Gewalt ein großes Thema in Schule. Schule kann dabei zum einen Ort des Verbrechens werden, wie zum Beispiel in der Odenwaldschule geschehen, oder aber Schutzraum, in dem wachsame Erwachsene, Hinweise von Kindern und Jugendliche wahrnehmen und notwendige Hilfen einleiten. Seit 2010 der systematische sexuelle Missbrauch an der Odenwaldschule bekannt wurde, sind zahlreiche Unterstützungsstrukturen entstanden, die Kindesschutz forcieren. Das Land nimmt diesen Auftrag, zum Beispiel durch den Aktionsplan Gewaltprävention, sehr ernst und hat bereits seit September 2016 als erstes Bundesland damit begonnen, die Initiative Schule gegen sexuelle Gewalt umzusetzen. Viele Schulen haben sich bereits auf den Weg gemacht und andere stehen kurz davor, ein Schutzkonzept zu entwickeln.
Konkrete Handlungsmöglichkeiten der Schulen
Das Land NRW unterstützt mit der Initiative Schule gegen sexuelle Gewalt Schulen bei der Auseinandersetzung mit der Thematik und der Entwicklung eines passgenauen Schutzkonzeptes. Neben der Sensibilisierung des Kollegiums geht es hierbei vor allem um die verbindliche Abstimmung von schulischen Strukturen, die den Schutz der Kinder und Jugendlichen gewährleisten. Ein Expert*innenwissen ist hierfür in den Schulen nicht notwendig. Ziel ist, die Handlungskompetenz aller Mitglieder der Schulgemeinde zu stärken und wachsame und achtsame Beziehungen und Kommunikationsformen zu kultivieren.
Die Entwicklung eines Schutzkonzeptes zur Gewaltprävention, welches sich an das Präventions- und Beratungskonzept der Schule anlehnt, ist ein stetiger Prozess, der den speziellen Voraussetzungen und Themenstellungen anzupassen ist. Ein beispielhafter Weg:
- Schulleitung entscheidet sich für den Prozess der Schutzkonzeptentwicklung.
- Arbeitsgruppe erarbeitet einen Arbeitsplan.
- Umfrage bei den Schüler*innen, Fortbildung für das Kollegium und Gründung einer gewählten Projektgruppe.
- Projektgruppe wird beauftragt, den Prozess weiter zu begleiten.
Hilfe durch die Schulpsychologie NRW
Allen Schulen stehen in allen Kreisen und kreisfreien Städten Schulpsycholog*innen in regionalen Schulberatungsstellen oder Schulpsychologischen Diensten bei Bedarf mit ihrer fachlichen Expertise und systemischen Feldkompetenz zur Verfügung. Dabei unterstützen sie sowohl in der konkreten Krisenintervention, etwa bei dem Umgang mit Verdachtsfällen, als auch bei der Entwicklung eines passgenauen Schutzkonzeptes. Die Schulpsychologie arbeitet dabei auf Basis der Grundsätze Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, und Neutralität.