

Aus meiner Sicht gibt es derzeit genau so viel oder wenig Mitbestimmung an Volkshochschulen, wie in den Zeiten vor Corona. Das hat mit einem Grunddilemma zu tun: Ab wann hört man auf, ein*e nebenberufliche*r, selbstständige*r Lehrende*r zu sein? Seit das Personalvertretungsgesetz NRW den „arbeitnehmerähnlich“ Beschäftigten auch in Fragen der Mitbestimmung einen neuen Status verliehen hat, haben nur wenige Volkshochschulen in NRW den Anspruch dieser Gruppe auf Vertretung durch den Personalrat umgesetzt. Zu oft bleibt es bei den schwachen Formen der Mitwirkung, die bisher schon für Honorarlehrkräfte galten und sich darin erschöpfen, informiert und bestenfalls angehört zu werden.
Bessere Kommunikation durch Dozierendenrat
Was hat die Corona-Krise daran geändert? An der VHS Köln besteht seit einem Jahr ein Dozierendenrat, dessen Gründung sich in der Krise als Vorteil erwiesen hat. Mit der VHS-Leitung und dem Schuldezernat findet ein regelmäßiger Austausch statt. Da es in Krisenzeiten wichtiger wird, die Interessen der Institution gemeinsam nach außen zu kommunizieren, wird das Angebot des Gremiums zur Zusammenarbeit bereitwilliger angenommen als früher. In Köln gibt es eine ganze Bandbreite fundamentaler Fragen, die dadurch aufgeworfen sind, dass die Stadtregierung Teile des VHS-Gebäudes für die Verfolgung von Infektionsketten beansprucht. Daneben gilt es, die Interessen der Lehrenden zu vertreten, etwa durch die kritische Begleitung von digitalen Lernangeboten und der Ausgestaltung von Kompensationszahlungen.
Fehlende Kommunikation und Entscheidungsdynamik
In der Krise zeigt sich aber auch, dass es innerhalb der Verwaltung oft an Kommunikation über die verschiedenen Bereiche hinweg und an Dynamik bei Entscheidungen fehlt. Das anzumahnen, ist in Corona-Zeiten eine weitere Aufgabe der ehrenamtlichen Gremienarbeit.