Um welche Beschäftigten geht es in der TVöD-Tarifrunde 2025, insbesondere aus dem Organisationsbereich der GEW?
Von der TVöD-Runde sind alle tarifbeschäftigten Kolleg*innen im öffentlichen Dienst beim Bund oder den Kommunen betroffen. Im Organisationsbereich der GEW betrifft das unter anderem die Beschäftigten in den städtischen Kitas, beispielsweise Erzieher*innen, die Beschäftigten in den Jugendämtern und die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter*innen an den Volkshochschulen.
Was steht am Anfang einer Tarifrunde?
Tarifverhandlungen finden im Schnitt circa alle zwei Jahre statt. Der Ablauf ist immer der gleiche: Der Tarifvertrag zum Entgelt hat eine bestimmte Laufzeit und kann nach Ablauf gekündigt werden. Den Beschluss über die Kündigung fällen die Delegierten der Bundestarifkommission der GEW. Diese setzt sich aus Vertreter*innen der verschiedenen Landesverbände zusammen. Mit der Kündigung des Tarifvertrags beschließt die Bundestarifkommission außerdem die Forderungen für einen neuen Entgelttarifvertrag. Dabei handelt es sich in der Regel um prozentuale Forderungen, gegebenenfalls ergänzt um Mindestbeträge. Zusätzlich können Nebenbeschlüsse gefasst werden, die sich nicht direkt auf den Entgelttarifvertrag beziehen, sondern auf Regelungen, die im Manteltarifvertrag festgehalten sind.
Auf welcher Grundlage werden Forderungen zum Entgelt generiert?
Die Höhe der prozentualen Entgeltforderungen der Gewerkschaften orientiert sich immer an den wirtschaftlichen Entwicklungen. Wichtige Indikatoren für die Berechnung sind
- die Inflation, also die durchschnittliche Preisentwicklung,
- das Bruttoinlandsprodukt – der Wert aller Güter, also Waren und Dienstleistungen, die in einer bestimmten Zeit in einer Volkswirtschaft produziert werden und für den Endverbrauch bestimmt sind –
- sowie die Produktivitätsentwicklung, die das Verhältnis abbildet, mit wie viel Arbeit das bereinigte Bruttoinlandsprodukt erreicht wird.
Aus diesen Indikatoren lässt sich ein „verteilungsneutraler Spielraum“ errechnen. Definieren lässt sich dieser laut Website Blickpunkt WiSo. Information und kritische Analyse zu Wirtschafts-, Sozial- und Verteilungspolitik so: „Der Verteilungsneutrale Spielraum beziffert jenen Wert, um den die Löhne und Gehälter steigen müssen, damit die Verteilung der Einkommen zwischen Arbeit (abhängig Beschäftigten) und Kapital genau gleich bleibt. Die Lohnquote bleibt in diesem Fall unverändert. Steigen die Löhne stärker als der Verteilungsneutrale Spielraum, so wird zu Gunsten der Beschäftigten umverteilt, umgekehrt zu Gunsten des Kapitals. Der Verteilungsneutrale Spielraum errechnet sich aus der Inflationsrate und der Produktivitätsentwicklung.“
Wir supporten Tarifbeschäftigte
Jetzt Mitglied werden
Wir machen uns für dich stark - ob Erzieher*in, Sozialpädagog*in oder hauptamtlich pädagogische*r Mitarbeiter*in an einer Volkshochschule. Wir kämpfen für gute Bezahlung über Tarifverträge und faire Arbeitsbedingungen. Gemeinsam sind wir stärker - also komm´ ins Team der GEW NRW.
Wann findet der Forderungsbeschluss für die anstehende TVöD-Tarifrunde statt und wie geht es mit diesem weiter?
Die Forderungsdiskussion der GEW läuft noch bis zum 8. Oktober 2024. An diesem Tag trifft sich die Bundestarifkommission und trägt alle Forderungen aus den einzelnen Bundesländern zusammen. Aus diesen wird dann ein gemeinsamer Forderungsbeschluss zusammengestellt, der wiederum an die ver.di-Bundestarifkommission weitergeleitet wird, die am 9. Oktober 2024 tagt. Da unsere Schwestergewerkschaft ver.di die Verhandlungen mit den Arbeitgeber*innen auch in unserem Namen führt, ist es wichtig, dass unser Beschluss Eingang in ihre Sitzung auf Bundesebene findet. Nachdem die Gewerkschaften ihre Beschlüsse bekannt gegeben haben, starten die Tarifverhandlungen zwischen Arbeitgeber* innen und Gewerkschaften. Die erste Verhandlungsrunde ist auf den 24. Januar 2025 terminiert.
Wie werden die Mitglieder der GEW NRW in die Forderungsfindung einbezogen?
Damit wir unsere Forderungen aus NRW mit unseren Mitgliedern besprechen können, laden wir am 1. Oktober 2024 von 17 bis 18.30 Uhr zu einer Onlinediskussionsrunde ein. Neben dem Austausch über prozentuale Erhöhungen des Entgeltes, werden wir sicherlich auch über mögliche Nebenbeschlussthemen diskutieren, beispielsweise über Arbeitszeit(-reduzierung) sowie über Belastung und Entlastung. Wenn du an unserer Onlinediskussion teilnehmen möchtest, dann melde dich über die Website der GEW NRW an. Deine Teilnahme ist wichtig, denn es geht um deine Themen. Wir freuen uns auf eine konstruktive Veranstaltung mit dir.
Termine 2024/2025
TVöD-Kalender
- 08.10.2024 – Bundestarifkommission und Koordinierungsvorstand der GEW
- 09.10.2024 – ver.di-Bundestarifk ommission und Bekanntgabe der gewerkschaftlichen Forderungen
- 24.01.2025 – 1. Verhandlungsrunde
- 17.–18.02.2025 – 2. Verhandlungsrunde
- 14.–16.03.2025 – 3. Verhandlungsrunde
Spürbar mehr Geld
Rückblick TVöD-Tarifrunde 2023
Im Tarifstreit im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) einigten sich Gewerkschaften und Arbeitgeber im Frühjahr 2023 auf einen Kompromiss. Das Ergebnis: eine Inflationsausgleichszahlung und eine Gehaltserhöhung. Vom Tarifergebnis profitieren bundesweit 2,5 Millionen Beschäftigte, in der GEW sind es die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsbereich.