lautstark. 19.11.2019

SHK-Räte: Mitbestimmung ist nicht nur eine Option

Mitbestimmung

Personalvertretung an der Uni Bielefeld

Seit dem 1. Oktober 2019 können Hochschulen in NRW die Personalvertretung für studentische Hilfskräfte, die SHK-Räte, aus der Grundordnung herausnehmen und abschaffen. Aus gewerkschaftlicher Sicht ist das eine Katastrophe. Doch es geht auch anders, wie die Uni Bielefeld beweist.

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  • Ausgabe: lautstark. 02/2019 | Mitbestimmung: Gemeinsam viel bewegen
  • Autor*in: Caroline Königs
  • Funktion: freie Journalistin
Min.

Professor*innen, die ihre Büroräume von studentischen Hilfskräften putzen lassen, Krankheitstage, die nachgearbeitet werden sollen, und Unwissenheit über Urlaubsregelungen sind bei der Beschäftigung von SHK an der Uni keine Seltenheit. Viele Studierende wissen bei ihrem ersten Job noch nicht, welche Rechte sie haben, und brauchen Unterstützung von SHK-Räten, die ihre Interessen als Beschäftigte im Blick haben. Der Kampf um faire Löhne und längere Vertragslaufzeiten wird jedoch durch das neue Hochschulgesetz erheblich schwieriger.

SHK-Räte übernehmen wichtige Aufgaben

Als Jugendbildungsreferentin der GEW NRW berät Julia Löhr studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte. Sie erklärt, dass die SHK-Räte erst vor fünf Jahren an den Hochschulen installiert wurden und seitdem wichtige Aufgaben übernommen haben. „Für die SHK wurde es erstmals möglich, sich selbst zu organisieren.“ Eine rechtssichere Beratung stellen die SHK-Räte jedoch nicht dar.

Julius Hüne ist Vorsitzender des SHK-Rats der Uni Bielefeld. Der 25-jährige Lehramtsstudent beschreibt bildlich die Situation der SHK-Räte: „Wir sind wie ein zahnloser Tiger.“ Trotzdem kann der SHK-Rat der Universität Bielefeld viele Erfolge verzeichnen. Zum Beispiel erreichte er, dass mittlerweile mehr Stellen öffentlich ausgeschrieben und weniger unter der Hand vergeben werden. Weiterhin schreibt die Uni Bielefeld weniger SHK-Stellen aus, in denen nicht wissenschaftliche Aufgaben auszuführen sind und damit weniger Gehalt zu zahlen ist.

Hochschulgesetz schwächt SHK-Räte in NRW

Im Juli 2019 fanden zahlreiche Proteste gegen das neue Hochschulgesetz statt. Rund 11.000 Studierende unterschrieben die Kampagne #NotMyHochschulgesetz. Die Bewegung hatte jedoch nur zum Teil Erfolg: Am 1. Oktober 2019 trat die Gesetzesnovelle in Kraft und stellt es den Universitäten nun unter anderem frei, die Zivilklausel in die Grundordnung aufzunehmen und die Anwesenheitspflicht wieder einzuführen. Auch die SHK-Räte wurden zwar nicht komplett abgeschafft, aber zur Option erklärt. Bisher waren sie fest in der Grundordnung verankert. Nun kann der Senat entscheiden, ob diese Stellen eingerichtet werden oder nicht.

Julia Löhr fürchtet um SHK-Räte, die besonders gute Arbeit leisten und gerade deshalb vom Senat als nervig wahrgenommen werden. Diese Räte könnten durch das neue Gesetz ganz einfach wieder abgeschafft werden.

Die Universität Bielefeld ist jedoch vergleichsweise gut aufgestellt. Während SHK-Räte an anderen Unis nicht einmal ein eigenes Büro für Beratungsgespräche haben, verfügt die Uni Bielefeld über viele Sachmittel und SHK-Beauftragte für jede Fakultät. Auch die Hochschulleitung steht hinter ihrem SHK-Rat und hat versichert, ihn nicht abzuschaffen. An anderen Hochschulen sieht das kritischer aus. Beispielsweise gab es an der Universität Siegen erste Gespräche darüber, den SHK-Rat abzuschaffen. Jedoch ist es noch zu früh, um zu sagen, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.

Bezahlung wird zunehmend zum Problem

Laut dem SHK-Rat der Uni Bielefeld besteht ein weiteres Problem in der Bezahlung. Die SHK verdienen nur 57 Cent über dem Mindestlohn – also 9,76 Euro pro Stunde. Gleichzeitig werden hohe Anforderungen an sie gestellt: Sie müssen fachlich qualifiziert sein, zuverlässig und oftmals selbstorganisiert sein. Clemens Litfin ist ebenfalls SHK-Mitglied der Uni Bielefeld. Er erklärt, dass Studierende als Kellner*in oder Kassierer*in mehr verdienen können. „Man muss es sich fast schon leisten können, als SHK zu arbeiten“, führt er mit Blick auf den geringen Stundenlohn und die kurzen Vertragslaufzeiten – oftmals unter sechs Monaten – aus.

Um diesen Missständen entgegenzuwirken, will der SHK-Rat der Uni Bielefeld in Aufklärung investieren. Eine neue, auf das Wesentliche konzentrierte Handreichung ist in Arbeit. Außerdem soll eine Vollversammlung stattfinden, zu der alle SHK-Rät*innen eingeladen sind. Auch der Senat der Uni Bielefeld sieht die Diskrepanz in der Lohnentwicklung. Eine Erhöhung um sechs Prozent wird derzeit diskutiert. Sie hält trotzdem nicht mit den steigenden Lebenshaltungskosten Schritt. Grund für die geringe Verbesserung ist, dass sich nicht mehr genügend Studierende um die SHK-Stellen bewerben.