

Weg von individuellen Tests hin zu einer geplanten Teststrategie für Schulen in der Pandemie
- Die GEW NRW fordert den Wechsel vom Testungswirrwarr hin zu einer transparenten, einheitlichen und verlässlichen Teststrategie nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) mit klaren Quarantäneregelungen bei Verdachtsfällen und bestätigten Corona-Fällen an den Schulen, um alle notwendigen Maßnahmen ohne Zeitverlust umsetzen zu können.
- Gibt es Verdachtsfälle an einer Schule, müssen Lehrkräfte und betroffene Lerngruppen in Quarantäne.
- Bei bestätigten Covid-19-Infektionen müssen zusätzlich Pool- oder Schnelltests in den betroffenen Lerngruppen erfolgen und die Lehrkräfte schnellen Zugang zu Antigen-Schnelltests erhalten. (Teststrategie siehe Schaubild)
Mehr personelle Unterstützung für Schulen in der Pandemie
- Das Konzept der Alltagshelfer*innen in den Kitas muss auf Schulen und den Offenen Ganztag ausgeweitet werden. Schulen müssen kurzfristig finanzielle Mittel vom Ministerium für Schule und Bildung (MSB) erhalten, um zusätzliche Hilfskräfte im nichtpädagogischen Bereich zu finanzieren.
- Alltagshelfer*innen können die Schulen bei der Einhaltung von Vorgaben des Infektionsschutzes unterstützen, die Schulleitung bei der Nachverfolgung und Information von Kontaktpersonen bei Verdachtsfällen oder bestätigten Infektionen entlasten und in der Offenen Ganztagsschule (OGS) den gestiegenen Aufwand durch die veränderte Organisation beim Mittagessen und den verstärkten Reinigungs- und Beaufsichtigungsaufwand auffangen.
- Darüber hinaus muss kurzfristig die Einstellung pädagogischer Hilfskräfte – beispielsweise Lehramtsstudierende – zur Unterstützung der Lehrkräfte und der weiteren pädagogischen Beschäftigten ermöglicht werden. Die Hilfskräfte sollen keine grundständig ausgebildeten Lehrkräfte ersetzen, sondern diese bei der Erledigung ihrer durch die Pandemie gestiegenen Arbeitsbelastungen entlasten.
- Pädagogische Hilfskräfte sollen im Gegensatz zu den Alltagshelfer*innen in den Unterricht einbezogen werden und können unter anderem bei einer Halbierung der Lerngruppen sowohl im digitalen Unterricht als auch in Präsenz nach Anweisung der Lehrkraft im Unterrichtmitarbeiten.
Abstand halten ist immer noch der beste Infektionsschutz
- Abstandhalten ist noch immer die sicherste Schutzmaßnahme für alle am Schulleben Beteiligten.
- Das Land muss Masken für alle in Schule Beschäftigten anschaffen. Diese müssen in ausreichender Anzahl kostenlos als Grundausstattung zur Verfügung stehen.
- Schülerverkehr muss anders organisiert werden, insbesondere Schülerspezialverkehr.
- CO2-Ampeln zur passgenaueren Umsetzung sowie im Bedarfsfall Luftfilteranlagen zur Unterstützung der Lüftungskonzepte müssen angeschafft werden.
Lerninhalte anpassen
- In diesem Schuljahr werden nicht alle Inhalte der Kernlehrpläne unterrichtet werden können.
- Pandemiebedingter Unterrichtsausfall sowie Distanzunterricht müssen besonders berücksichtigt werden und sich auf die Inhalte und Bewertung von Prüfungsleistungen auswirken.
- Auch in diesem Schuljahr darf es kein Sitzenbleiben geben.
Landesweite Vorgaben – mehr Entscheidungsfreiraum für einzelne Schulen
- Noch immer fehlt es in NRW an einem Rahmenkonzept, das den Schulen, den Schüler*innen und ihren Eltern sowie den Lehrkräften Sicherheit gibt. Es braucht eine Stärkung des Handlungsspielraums der einzelnen Schulen.
- In Absprache mit den örtlichen Gesundheitsämtern muss jede einzelne Schule die Handlungsfreiheit haben, auf das Infektionsgeschehen einzugehen und selbst Maßnahmen zum Gesundheitsschutz zu ergreifen. Dazu gehört auch, dass Lehrkräfte von zusätzlichen Aufgaben befreit werden und zusätzliche Begegnungen reduziert werden.
Chancengleichheit schaffen
- Schüler*innen dürfen nicht verloren gehen, deshalb muss der Kontakt zu den Schüler*innen aufrechterhalten werden. Dafür braucht es kurze Zeitintervalle.
- Es müssen schulische Räume mit Aufsicht für diejenigen bereitgestellt werden, die zuhause keine Geräte oder Arbeitsplätze haben.
- Zusätzliches Personal muss gewonnen und finanziert werden, um OGS-Angebote ausweiten zu können und die Betreuung von Kindern in einem halbierten System sicherzustellen.
Sonderpädagogische Förderung auch in der Pandemie sicherstellen
- Zum Schutze der Kinder und der Beschäftigten braucht es eine deutlich bessere Ausstattung der Förderschulen mit angemessener Schutzausrüstung (FFP2-Masken, Desinfektionsmittel, Schutzanzüge, Handschuhe).
- Es braucht eine gesetzliche Regelung, dass Integrationskräfte nach § 35a Abs. 1 SGB VIII, § 53 SGB XII und § 112 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX zeitweise auch im häuslichen Umfeld der Schüler*innen eingesetzt werden können, um deren Förderung auch während (Teil-)Schließungen von Schulen sicherzustellen.
- Zeitlich begrenzt muss es eine flexiblere Gestaltung der Frühf.rderung von sinnesgeschädigten Kindern in Elternhaus und Kindergarten geben, etwa durch eine telefonische Beratung von Eltern und Erzieher*innen statt eines Hausoder Kitabesuchs.
- Abordnungen der Sonderpädagog*innen von Förderschulen an mehrere verschiedene andere Schulen müssen vorerst reduziert werden.

