

1. Eine Schule für alle Kinder
Die GEW NRW versteht die Grundschule als eine Schule für alle Kinder. Alle Grundschulen brauchen daher Bedingungen, die es ermöglichen, Entwicklungsunterschiede beim Schuleintritt fachgerecht aufzugreifen, präventiv zu arbeiten und sonderpädagogisch zu fördern. In diesem Sinne sollen alle Grundschulen Schulen des Gemeinsamen Lernens sein. Was beim Schulstart versäumt wird, ist später schwer nachzuholen. Gute Arbeitsbedingungen für alle Pädagog*innen sind dabei eine unabdingbare Voraussetzung für gute Bildung.
2. Kleine Klassen
Seit Langem fordert die GEW NRW die Absenkung der Klassenfrequenzobergrenze für Grundschulklassen auf maximal 20 Kinder. Kleine Klassen sind eine der Gelingensbedingungen für Gemeinsames Lernen. In kleineren Lerngruppen kann der Übergang von der Kita in die Schule individuell und entsprechend den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand jedes einzelnen Kindes besser gestaltet werden. Auch Grundschulen brauchen einen Stellenzuschlag für die Absenkung der Klassengröße, wie er für Klassen des Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I vorgesehen ist.
3. Sonderpädagogische Expertise
Ein angemessenes Mindestmaß sonderpädagogischer Expertise für das Gemeinsame Lernen muss im Kollegium vorhanden sein. Die GEW NRW fordert für jede Klasse an einer Grundschule des Gemeinsamen Lernens unabhängig von den Förderschwerpunkten der Kinder einen Stellenzuschlag von 0,5 Stellen für Kolleg*innen mit sonderpädagogischer Expertise.
4. Multiprofessionalität als Add-on
Im Übergang von der Kita in die Grundschule hat sich der Einsatz sozialpädagogischer Fachkräfte bewährt, die in der Schuleingangsphase die sonderpädagogische Expertise ergänzen. Ihre Stellen sollen zusätzlich zur Verfügung stehen. Auch in den Klassen 3 und 4 ist der Einsatz von Sozialpädagog*innen ergänzend zu einer ausreichenden Versorgung mit Grundschullehrkräften und Sonderpädagog*innen nötig.