

Der LEB kritisiert, dass die Elternmitbestimmung in den nordrhein-westfälischen Kitas zu kurz kommt. Der bisherige Gesetzentwurf ändere daran nichts. Wie genau stellt sich der LEB Elternmitbestimmung denn vor?
Darius Dunker: Die Mütter und Väter der Verfassung bezeichneten nach 1945 ganz bewusst Bildung und Erziehung vorrangig als Aufgabe der Eltern. Angebote wie Kitas und Tagespflege sollen sie dabei unterstützen. Dazu muss das Elternprimat aber auch mit Mitbestimmungsrechten unterfüttert werden. Es geht nicht darum, die Expertise der Fachkräfte infrage zu stellen, sondern echte Partizipation in der Kita zu leben und gemeinsam die besten Lösungen zu finden. Ein Ansatz könnte sein, den „Rat der Tageseinrichtung“, in dem Personal, Eltern und Träger vertreten sind, mit echten Entscheidungskompetenzen auszustatten. Das würde auch die Rechte der Beschäftigten gegenüber dem Träger verbessern. Dabei sollte es nicht nur um administrative oder finanzielle Fragen gehen, sondern ganz bewusst auch um pädagogische, denn Eltern sind Expert*innen für ihre Kinder.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die beiden letzten Kitajahre beitragsfrei sein sollen. Warum reicht Ihnen das nicht?
Katja Wegner-Hens: Dass die „grundlegende Bildung“ gebührenfrei sein soll, ist nicht unsere Erfindung, sondern eine der Allgemeinen Menschenrechte. Heute wissen wir, dass grundlegende Bildung nicht erst in der Schule stattfindet. Kinder beginnen vom ersten Moment ihres Lebens an zu lernen, also ist jede Grenzziehung willkürlich und falsch, nach der es sich bei dem, was in Kita und Tagesbetreuung passiert, noch nicht um Bildung sondern „nur“ um Betreuung handeln würde.
Wir befürchten derzeit, dass manche Kommunen die Gebühren für die Jahre vor der Schulzeit kräftig erhöhen könnten. Das würde gerade die Familien stärker belasten, die ohnehin unter starker beruflicher Beanspruchung leiden. Trotz sozialer Staffelung sind Kitagebühren sehr ungerecht: Familien mit kleinen und mittleren Einkommen müssen – wenn sie nicht befreit sind – teilweise einen höheren Anteil ihres Einkommens für Kindererziehung aufwenden als wohlhabende Familien.
Dass für die Beitragshöhe oft auch noch der Wohnort ausschlaggebender ist als die eigene finanzielle Leistungsfähigkeit, ist für Eltern gar nicht mehr nachzuvollziehen. Bisher sind es besonders Kinder mit Migrationshintergrund, die nicht oder zumindest später als andere Kinder die Kita besuchen, obwohl gerade sie von der integrativen Funktion der frühen Bildung profitieren würden. Auch in dieser Hinsicht erhoffen wir uns durch Beitragsfreiheit weitere Fortschritte.
Wie sollte die frühkindliche Bildung stattdessen künftig finanziert werden?
Katja Wegner-Hens: Frühkindliche Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und muss aus Steuergeldern finanziert werden. Dort sind sie dann im Übrigen auch sehr gut angelegt, was den volkswirtschaftlichen Nutzen betrifft. So sind durch Investitionen in die frühkindliche Bildung laut Expertise „Finanzierungsfragen der Kindertagesbetreuung im Rahmen der AG Frühe Bildung“ des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) Bruttorenditen von bis zu 13,8 Prozent erzielbar.
Ähnlich wie im Schulbereich hakt es auch in der frühkindlichen Bildung mit der Umsetzung der Inklusion. Wie könnte die KiBiz-Reform daran etwas ändern?
Katja Wegner-Hens: Der Landeselternbeirat schlägt vor, für eine gelingende Inklusion kleinere Gruppen von nicht mehr als 15 Kindern, davon höchstens fünf mit Förderbedarf, zu schaffen. Für Kinder, die eine intensive Betreuung benötigen, halten wir Kleingruppen von maximal acht Kindern für sinnvoll. Der Umgang mit behinderten Kindern sollte bei Aus- und Fortbildung der Erzieherinnen und Erzieher eine größere Rolle spielen und wir brauchen bessere Möglichkeiten, dass Therapeuten in den Einrichtungen eingesetzt werden. Es mangelt an Barrierefreiheit, geeigneten Hilfsmitteln, geeigneten Therapie- und Rückzugsräumen, passenden Spielgeräten und gesicherten Außengeländen.
Schließlich gehört zur Inklusion auch, dass an Eltern mit Behinderung gedacht werden muss, deren Kinder selbst vielleicht gar nicht betroffen sind. Eingangsbereiche von Kitas sind beispielsweise normalerweise so gestaltet, dass Kinder die Türen nicht öffnen können – Eltern mit Handicap aber dann oft auch nicht.
Als Elternverband macht sich der LEB vor allem für eine Betreuung stark, die dem Bedarf der Eltern und ihrer Kinder gerecht wird. Was brauchen Eltern denn?
Irina Prüm: Was Eltern brauchen, ist von Familie zu Familie unterschiedlich. Im Achten Sozialgesetzbuch und im KiBiz ist gesetzlich verankert, dass der individuelle Bedarf, den grundsätzlich die Eltern definieren, abzudecken ist. Diesen Grundsatz darf weder die KiBiz-Revision noch der herrschende Fachkräftemangel in Frage stellen. Zur Diskussion kann lediglich stehen, welcher Bedarf tatsächlich vorliegt und wie dieser abgedeckt werden kann.
Die Kindertagesbetreuung soll die Förderung von Kindern sicherstellen und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützen. Hier muss künftig jedoch weitergedacht werden: Auch eine Ausbildung, Integrationskurse, die Pflege von Angehörigen, chronische Erkrankungen, besondere Belastungen in der Familie oder ehrenamtliches Engagement können einen höheren Betreuungsbedarf erzeugen, den es abzudecken gilt. Deshalb ist bedauerlich, dass die Erwerbstätigkeit von Eltern häufig das einzige Kriterium ist, nach dem entschieden wird, welcher Bedarf vorliegt.
Und wie kann sichergestellt werden, dass Eltern tatsächlich bekommen, was sie brauchen?
Irina Prüm: Das hängt derzeit leider von der Kommune ab, in der die Familie lebt. Die öffentlichen Träger müssen vorhandene Finanzierungslücken schließen. Die Mittel für einzelne Kitas werden aktuell über Pauschalen berechnet, die sich nach Gruppenform und Betreuungszeit richten. Uns sind etliche Fälle bekannt, in denen Eltern deshalb nicht das bekommen, was sie brauchen und dadurch Familien in große Schwierigkeiten geraten. Viele Kitas bieten zum Beispiel sogenannte geteilte 35-Stunden-Plätze an, die eine längere Pause zwischen der Vormittags- und der Nachmittagsbetreuung vorsehen. Unserer Erfahrung gibt es praktisch keinerlei Bedarf für diese unterbrochene Betreuungsform.
Wir als LEB setzen uns dafür ein, dass der Bedarf in jeder Kommune konkret ermittelt wird und zwar durch eine zentrale und systematische Abfrage der Eltern aktueller und zukünftiger Kita- und Tagespflegekinder. Erst auf dieser Grundlage kann eine konkrete Planung erstellt werden, die den Bedarfen hinsichtlich des Umfangs und der Betreuungszeiten gerecht werden.
Wie lässt sich der Bedarf nach ausgeweiteten Betreuungszeiten Ihrer Ansicht nach mit den Arbeitsbedingungen der pädagogischen Fachkräfte vereinbaren? Schon jetzt arbeiten viele von ihnen an der Belastungsgrenze.
Irina Prüm: Ein bedarfsgerechtes Angebot von Bildung, Erziehung und Förderung steht aus unserer Sicht in keinem Zusammenhang mit besseren oder schlechteren Arbeitsbedingungen der Fachkräfte. Durch die Abdeckung der vorhandenen Bedarfe könnte es aus unserer Sicht allenfalls zu einer Änderung der Arbeitszeiten kommen, wie in anderen pädagogischen Berufen auch. Allerdings ist nicht einmal das abzusehen. Für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und zur Abdeckung anderer Bedarfe, wäre unserer Einschätzung nach, eine Ausweitung der Hol- und Bringzeiten von einer halben Stunde früher oder später häufig schon ausreichend.
Wichtig wäre aus elterlicher Sicht jedoch eine flexiblere Betreuung. Dies könnte aus unserer Sicht realisiert werden, wenn Kitas konkret nachfragen, wann Eltern ihr Kind holen oder bringen und sich danach die Öffnungszeiten und Dienstpläne richten würden. Wenn klar ist, dass 40 Kinder nicht vor 9 Uhr da sind, ist es nicht sinnvoll, ab 8 Uhr die volle Personalbesetzung vorzuhalten. Eine enge Kommunikation zwischen Kita und Eltern wäre hier wünschenswert – ebenso wie die Kooperationen mit Tagespflegepersonen, die die Fachkräfte in Randzeiten in der Kita unterstützen könnten.
Wir sind überzeugt, dass durch eine echte Bildungspartnerschaft auf Augenhöhe in jeder Kita Lösungen gefunden werden können, um die Betreuungsbedarfe abzudecken, ohne dass die Qualität oder die Arbeitsbedingungen der Fachkräfte darunter leiden. Ganz im Gegenteil: Eine Flexibilisierung von Arbeits- oder Urlaubszeiten könnte sogar einen Gewinn für einige Fachkräfte bedeuten. Eine Anpassung von pädagogischen Konzeptionen könnte zu einer zeitgemäßeren Betreuung führen und so ein attraktiveres Arbeitsfeld schaffen.
Gute Arbeitsbedingungen für die Kitabeschäftigten sind ein wichtiger Faktor, um die Qualität in Kitas zu sichern. Was fordert der LEB für sie?
Darius Dunker: Die derzeitigen Arbeitsbedingungen der Fachkräfte tatsächlich zu verbessern, sehen wir in erster Linie als Aufgabe der Träger. In der Position als Arbeitgeber obliegt es ihrer Verantwortung ausreichend Personal einzustellen, damit Überlastungen gar nicht erst auftreten, ihre Mitarbeiter*innen wertzuschätzen, ausreichend Zeiten für die mittelbare Arbeit einzuplanen, sie angemessen zu entlohnen und fortzubilden. Deshalb setzen wir uns natürlich dafür ein, dass die Kindertagesbetreuung von Bund, Land und Kommunen auskömmlich finanziert wird.
Durch die Aufstockung der Kindpauschalen wurde hier bereits gehandelt: Ab dem Kitajahr 2020/2021 stehen noch einmal deutlich mehr Mittel zur Verfügung. Das lässt natürlich hoffen, dass Träger die Arbeitsbedingungen ihrer Mitarbeiter*innen zukünftig real verbessern.
Dem Fachkräftemangel kann aus unserer Sicht kurzfristig zumindest entgegengewirkt werden, wenn zusätzliches Personal für Büro-, Hauswirtschafts- oder Reinigungstätigkeiten eingestellt würde. Die Fachkräfte könnten so ausschließlich für mittelbare und unmittelbare pädagogische Arbeit am Kind eingesetzt werden. Dass noch stärker in Ausbildung investiert und die Attraktivität des Berufes gesteigert werden muss, sollte mittlerweile allen Entscheider*innen bekannt sein. Wir hoffen, dass ausreichend Maßnahmen ergriffen werden, die den Fachkräftemangel zukünftig beheben.
Hintergrund
Elternmitbestimmung in der Kita: So läuft's in NRW
Der Landesgesetzgeber hat mit den Elternbeiräten in den Kitas, den Jugendamtselternbeiräten (JAEB) und dem Landeselternbeirat (LEB), die alle ehrenamtlich tätig sind, Einrichtungen der Partizipation geschaffen. Es ist der Versuch die Einrichtung Kita ein Stück weit demokratischer zu gestalten.
In der jetzigen Gesetzgebung sind bis auf die Zustimmung in finanzieller Hinsicht durch den Elternbeirat lediglich Informations- und Anhörungsrechte enthalten, die aber nicht in allen Einrichtungen gelebte Realität sind. Der LEB fordert deshalb für die Reform des Kinderbildungsgesetzes, eine klarere Regelung und weitergehende Rechte zu schaffen, damit eine konstruktive Elternmitwirkung möglich ist.