„Die steigende Inklusionsquote ist ein klares Signal, dass endlich entschlossen gehandelt werden muss. Wir halten die Eckpunkte zur Neuorientierung der Inklusion für völlig unzureichend. Die Landesregierung muss dringend in einem Inklusionsplan darlegen, in welchen zeitlichen und inhaltlichen Schritten sie eine hochwertige inklusive Bildung quantitativ und qualitativ weiter entwickeln will“, erklärte heute GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern in einer unmittelbaren Reaktion auf die von IT NRW veröffentlichten Zahlen.
Seit langem kämpft die GEW NRW für bessere Rahmenbedingungen bei der schulischen Inklusion und bewertet dabei die von der Landesregierung ausgewiesene „Neuausrichtung“ als vollkommen unzureichend. Es fehlen nicht nur verbindliche Standards und Rahmenvorgaben zur Personal- und Organisationsstruktur inklusiv arbeitender Schulen, sondern auch eine systematische Unterstützung der einzelnen Schulen. Außerdem seien Weichen falsch gestellt, auch fehle es an Rechtsverbindlichkeit, beispielsweise bei der Schüler-Lehrerrelation und bei den Klassenbildungswerten.
Die GEW NRW fordert kleinere Klassen und eine Doppelbesetzung für die Inklusion. Maike Finnern wörtlich: „Die neue Formel ‚25 - 3 - 1,5‘ in der Sekundarstufe I weckt Erwartungen, wenn es um die dringend erforderliche Verkleinerung der inklusiven Klassen und eine Verbesserung der Lehrkräfteversorgung geht. Das kann aber ohne eine rechtsverbindliche Verpflichtung nicht verlässlich umgesetzt werden.“
Die GEW NRW ist der Überzeugung, dass das inklusive schulische Lernen mit dem Schuleintritt beginnt, das ist aber von der Landesregierung nicht mit bedacht. Die neue GEW-Landeschefin kritisiert: „Es ist fahrlässig, die Neuausrichtung der Inklusion ausschließlich für die Schulen der Sekundarstufe I zu beginnen, ohne die Inklusion an den Grundschulen einzubeziehen. Das Angebot zur Einrichtung von ‚Förderschulgruppen‘ im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen an allgemeinen Schulen lehnen wir kategorisch ab. Das führt zu einer weiteren Zergliederung und ist weder integrativ noch inklusiv angelegt“.
Hintergrund aus der IT.NRW-Pressemitteilung vom 14. Juni 2019:
IT.NRW: Inklusionsquote in NRW auf 43, 1 Prozent gestiegen
Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen (ohne Freie Waldorfschule, Weiterbildungskolleg und Schule für Kranke) mit Bedarf an sonderpädagogischer Förderung war im Schuljahr 2018/19 mit 132 468 Kindern um 3,0 Prozent höher als im Schuljahr 2017/18. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt mitteilt, stieg dabei die Zahl entsprechender Schüler an o. g. Schulen um 5,2 Prozent auf 57 099 Kinder und an Förderschulen um 1,3 Prozent auf 75 369 Kinder an.
Damit wurden 2018 insgesamt 43,1 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen und nicht an Förderschulen unterrichtet. Diese sog. Inklusionsquote ist gegenüber dem Vorjahr um 0,9 Prozentpunkte gestiegen.