

82 Prozent des wissenschaftlichen Personals an Hochschulen werden neben der Professur mit einem Zeitvertrag abgespeist. Bei den wissenschaftlichen Angestellten an Universitäten sind es sogar 89 Prozent. Die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes 2016 führte zwar zu einer moderaten Verlängerung der durchschnittlichen Laufzeiten der befristeten Arbeitsverträge (Erstverträge) von 24 auf 28 Monate, doch der Anteil der Befristungen blieb praktisch unverändert. Das hat die erste Evaluation der Gesetzesnovelle durch Freya Gassmann von der Universität des Saarlandes ergeben, die die GEW im März 2020 in Berlin vorstellte.
Mehr Anreize für Dauerstellen sind gefordert
Über die Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen hinaus müssen Bund und Länder bei der Hochschulfinanzierung Anreize für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben setzen. Das war Ausgangspunkt der Kampagne Frist ist Frust, die die GEW 2019 gemeinsam mit ver.di und Mittelbauinitiativen gestartet hatte. Ihre
Forderung: Der für eine unbestimmte Zeit abgeschlossene Zukunftsvertrag sollte dazu genutzt werden, die aus den Vertragsmitteln finanzierten Stellen zu entfristen.
Enttäuschung über Verpflichtungserklärungen der Länder
Im Juni 2020 hat die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz von Bund und Ländern die Verpflichtungserklärungen der Länder zur Umsetzung des Zukunftsvertrags entgegengenommen. Die Lektüre der blumigen Erklärungen ist ernüchternd. Entweder richten die Länder unverbindliche Erwartungen an ihre Hochschulen oder sie lassen ihnen sogar vollkommen freien Gestaltungsspielraum.
Soweit überhaupt Zielquoten für den Anteil der Dauerstellen genannt werden, gehen diese kaum über den
Status quo hinaus. Eine Obergrenze für die Lehrverpflichtung enthält keine der Vereinbarungen: Mit dem Zukunftsvertrag dürfen weiterhin Hochdeputatslehrkräfte mit Kurzzeitverträgen finanziert werden. Das unterminiert die Qualität von Lehre und Studium, die in Zeiten der pandemiebedingten Online- und Hybridlehre
besonderer Aufmerksamkeit bedürfte.
Fehlende konkrete Ziele in NRW
Das Land NRW betont schon im ersten Absatz seiner Verpflichtungserklärung „die eigenverantwortliche Gestaltungskraft der nordrhein-westfälischen Hochschulen“. Berechnungsmethoden und Zielzahlen für die Veränderung des Befristungsanteils sollen noch ermittelt werden. Eine Verbesserung der im Bundesvergleich unterdurchschnittlichen Betreuungsrelationen lehnt das Land ab, setzt aber auf Mitnahmeeffekte: etwa wenn mit den Zukunftsvertragsmitteln der Modernisierungsstau im Hochschulbau aufgelöst oder ein längst versprochenes Bibliotheksmanagementsystem finanziert werden soll.
Solange es so bleibt, hat der Zukunftsvertrag zumindest in NRW nicht das Zeug zu einer überfälligen Entfristungsoffensive. Die Landesregierung sollte daher ihre Verpflichtungserklärung noch einmal gründlich gegen den Strich bürsten und sich konkrete und ehrgeizige Ziele setzen – für mehr Dauerstellen für Daueraufgaben in der Lehre.