Pressemitteilungen 20.02.2017

Gutes Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich übertragen

TarifrundeBesoldungGehalt
Gutes Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich übertragen

Auch Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen sollen profitieren

Nach dem Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder am Freitagabend, 17. Februar 2017, pocht die GEW NRW auf eine zeit- und wirkungsgleiche Übertragung für die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen. Bereits im Jahr 2015 hat die Landesregierung eine Übertragung mit Blick auf den Abschluss 2017 zugesagt, allerdings mit einer zeitlichen Verschiebung um drei Monate.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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„Wir haben einen guten Tarifabschluss erzielt. Unsere Landesregierung sollte für dieses Jahr die Besoldung und die Ruhegehaltsbezüge um zwei Prozent anheben, und zwar rückwirkend zum 1. Januar wie im Tarifabschluss vorgesehen. Für das Jahr 2018 muss es analog eine weitere Anhebung um 2,35 Prozent geben.

Von dem im Tarifabschluss vereinbarten Sockelbetrag in Höhe von 75,- Euro profitieren die besonders schlecht bezahlten Werkstattlehrer*innen und Fachlehrer*innen. Die günstige Finanzlage des Landes mit kräftig sprudelnden Steuereinnahmen und attraktiven Rahmendaten für die Wirtschaft lassen dies zu“, sagte heute GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in Essen.

Beamt*innen waren aktiv

Dank einer engagierten Tarifrunde mit zwei Warnstreiktagen in NRW und einer Großkundgebung vor dem Düsseldorfer Landtag, an der auch zahlreiche Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen teilnahmen, sei am 17. Februar in Potsdam ein ordentlicher Tarifkompromiss erzielt worden.

Die GEW habe, so Dorothea Schäfer, von Anfang an die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Landesbeamt*innen und Versorgungsempfänger*innen gefordert. „Das versteht sich von selbst. Der öffentliche Dienst muss insgesamt konkurrenzfähig sein, was die Gehälter und Bezüge angeht. Nur so können wir beispielsweise den Lehrkräftemangel verhindern“, so Dorothea Schäfer wörtlich.

Erfahrungsstufe 6 und zwei Prozent mehr Gehalt

Nach der Tarifeinigung steigen die Gehälter der öffentlich Beschäftigten in zwei Schritten um zwei Prozent, mindestens 75,- Euro, rückwirkend zum 1. Januar 2017 und um weitere 2,35 Prozent zum 1. Januar 2018. Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 24 Monate. Die von der GEW erkämpfte zusätzliche Erfahrungsstufe 6 gilt ausschließlich für die Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen 9 bis 15. Schäfer wörtlich: „Damit ist ein erster Schritt getan, die Bezahlung der Tarifbeschäftigten und der Beamt*innen anzunähern. Weitere Schritte müssen folgen.“