Pressemitteilungen 05.02.2019

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: A13Z für alle Lehrkräfte

BesoldungGehalt
Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: A13Z für alle Lehrkräfte

GEW NRW unterstützt SPD-Gesetzentwurf zur Anpassung der Lehrer*innenbesoldung

Die GEW NRW unterstützt den von der SPD-Landtagsfraktion vorgelegten Gesetzentwurf und fordert die Landesregierung auf, die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Besoldung endlich umzusetzen. „In der Konsequenz des Lehrerausbildungsgesetzes von 2009 müssen alle Lehrkräfte unabhängig vom Lehramt besoldungsrechtlich gleichgestellt werden.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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Die derzeitige Ungleichbehandlung ist sachlich nicht zu rechtfertigen und stellt einen Verstoß des Gleichbehandlungsgrundsatzes nach dem Grundgesetz dar“, sagte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer bei der Anhörung vor dem Haushalts- und Finanzausschuss des NRW-Landtages am heutigen Dienstag in Düsseldorf. Die im LABG geforderte gleichlange, wissenschaftliche und schulpraktische Ausbildung, unabhängig vom Lehramt, gebiete eine gleichrangige laufbahnmäßige Einstellung.

„Das bedeutet nicht nur“, so Schäfer, „dass die neuen Master-Absolvent*innen nach dem aktuellen LABG hier einzugruppieren sind, sondern dass alle, die auch bereits vor 2009 mit einem 2. Staatsexamen und einer zehnsemestrigen Hochschulausbildung ihr Lehramt bestanden haben, wie z.B. die Lehrkräfte der Sekundarstufe I, nun  gleichbehandelt werden.“ Schäfer hielt es gleichzeitig für erforderlich, dass weitere Verbesserungen im Landesbesoldungsgesetz insbesondere bei den Funktions- und Beförderungsämtern, wie z.B. für Fachleiter*innen in der Lehrkräfteausbildung für die Primar- und Sekundarstufe I erfolgen müssen.
 
Die GEW-Landesvorsitzende verwies auf ein Gutachten des namhaften Verfassungsrechtlers Professor Brinktrine, der vor drei Jahren dargelegt hatte, dass die unterschiedliche Bezahlung der Lehrkräfte nicht mit den Vorgaben des beamtenrechtlichen Alimentationsprinzips in Einklang stehe. Die Praxis ungleicher Bezahlung der Lehrkräfte könne demnach weder durch unterschiedliche Aus- und Fortbildung, noch wegen verschiedener  Aufgaben und Anforderungen bei der Ausübung des Lehramtes begründet werden, da hier möglicherweise  früher bestehende Unterschiede nicht mehr gegeben seien.
 
Mit Blick auf zwei anhängige Klageverfahren, die mit Hilfe des GEW-Rechtsschutzes von zwei Grundschullehrkräften geführt werden, forderte die GEW-Landesvorsitzende Ministerpräsident Armin Laschet auf, endlich politisch zu handeln, anstatt auf Gerichtsurteile zu warten: „Andere Bundesländer wie Brandenburg und Sachsen sind da schon weiter. NRW sollte endlich diesem Beispiel folgen, damit sich der Lehrkräftemangel vor allem an den Grundschulen nicht noch weiter verschärft.“

Die GEW-Landesvorsitzende erinnerte in ihrer Stellungnahme abschließend an eine Pressemitteilung der CDU vom 1. Juli 2014. Damals hatte im Zuge der Verfassungsklage Oppositionsführer Armin Laschet gefordert: "Es ist jetzt wichtig, schleunigst das verlorene Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in das verfassungsgemäße Handeln der Landesregierung wiederherzustellen". Als Ministerpräsident, so Schäfer,  habe  er dazu jetzt unmittelbar die Gelegenheit.