

1 % des Bildungsetats in NRW für die Weiterbildung!
10 Euro pro Einwohner*in als Grundfinanzierung – das fordert der Gesprächskreis für Landesorganisationen der Weiterbildung in NRW, in dem sich Verbände, Vereine und Landesarbeitsgemeinschaften der gemeinwohlorientierten Weiterbildung zusammengeschlossen haben, deren Einrichtungen durch das Weiterbildungsgesetz NRW gefördert werden. Dazu sollen weiter Pauschalen kommen, die sich auf insgesamt 225 Millionen Euro belaufen würden. Die GEW fordert weiterhin eine Finanzierung der Weiterbildung im Umfang von einem Prozent des Bildungsetats von Schul- und Wissenschaftsministerium. Dies entspricht etwa 280 Millionen Euro.
Die zusätzlichen Mittel müssen zu einer Erhöhung der Stellen für hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter*innen (HPM) führen. Gleichzeitig müssen die Durchschnittsbeträge für Unterrichtsstunden und Teilnehmer*innentage erhöht werden. So sehen es auch Jörg Bogumil und David Gehne von der Bochumer Ruhr-Universität in ihrem Gutachten zur Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes.
Mindestqualifikation, Festanstellung und faire Bezahlung für die Beschäftigten!
Die GEW NRW fordert, dass hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter*innen weiterhin einen einschlägigen Masterabschluss vorweisen sollen und dann auch entsprechend nach EG13 eingruppiert werden müssen. Für ihr Gutachten haben die Bochumer Wissenschaftler 30 Gespräche mit „ausgewählten Ansprechpartnern aus dem Akteursfeld der Weiterbildung in NRW“ geführt. Einfache hauptamtliche Mitarbeiter*innen oder gar Honorardozent*innen waren anscheinend nicht darunter. Das spiegelt sich im Eckpunktepapier wider: über Mindestqualifikationen für hauptamtliche pädagogische Mitarbeiter*innen keine Silbe, zur äußerst prekären Situation der Honorarkräfte kein Wort.
Honorarkräfte müssen – wenn es sinnvoll ist – fest angestellt werden. Andernfalls müssen die Honorarsätze jährlich an die tariflichen Erhöhungen des TVöD angepasst werden. Die Bildungsgewerkschaft fordert ein Mindesthonorar von 38 Euro pro Unterrichtsstunde und eine angemessene Beteiligung an den Sozialabgaben der arbeitnehmer*innenähnlichen Honorarkräfte.
Finanzbedarf im zweiten Bildungsweg gründlich klären!
Die GEW NRW fordert, dass Weiterbildungslehrer*innen und Sozialpädagog*innen, die im zweiten Bildungsweg an Weiterbildungseinrichtungen arbeiten, fest angestellt werden und ihre Bezahlung der an den Regelschulen entspricht: Die Einstiegseingruppierung muss auch für die Weiterbildung bei EG13 und EG11 liegen.
Die von den Gutachtern empfohlene Verdoppelung der Mittel für den zweiten Bildungsweg auf 10 Millionen Euro ist willkürlich. Wie viele Kurse werden benötigt? Und wie viele Weiterbildungslehrer*innen müssen dafür zur Verfügung stehen? Erst wenn diese Fragen geklärt sind, kann über eine konkrete Summe für den zweiten Bildungsweg an Weiterbildungseinrichtungen
geredet werden.
Weiterbildungsberatung braucht einen gesetzlichen Rahmen und eine sichere Finanzierung!
Die GEW NRW setzt sich für den Aufbau eines flächendeckenden Netzes von Weiterbildungsberatungsstellen in den Kommunen ein. Das Beratungsangebot umfasst die berufliche, allgemeine, kulturelle und politische Weiterbildung. Sowohl fachliche als auch finanzielle Anfragen sollen hier beantwortet werden. Die Novellierung des Weiterbildungsgesetzes soll die Arbeit der Beratungsstellen regeln und zusätzlich ihre Finanzierung sicherstellen. Das Gutachten von Jörg Bogumil und David H. Gehne weist darauf hin, dass eine Investition in eine allgemein angelegte Weiterbildungsberatung dringend notwendig ist. Das Eckpunktepapier der Landesregierung klammert das Thema aus.
Weiterbildungsberichterstattung? Nur mit qualitativen Aussagen und ohne unnötige Bürokratie!
Die GEW NRW begrüßt die Einführung einer integrativen Weiterbildungsberichterstattung. Ein Datenreport wird jedoch nicht ausreichen, um die Leistungen der Weiterbildung in der Öffentlichkeit zu dokumentieren. Für die Bildungsgewerkschaft ist entscheidend, dass ein solcher Report auch die Situation der Beschäftigten zum Thema macht. Nötig ist darüber hinaus eine klare Trennung zwischen mess- und vergleichbaren Daten – etwa zu Unterrichtseinheiten und Personal – und sonstigen Leistungen der Weiterbildung. Eine ausufernde Berichterstattung, die zusätzliche Kosten und deutlich erhöhten bürokratischen Aufwand bedeutet, lehnt die GEW NRW ab.
Das Recht auf Inklusion endet nicht mit der Schulpflicht!
Das Thema Inklusion taucht weder im Gutachten noch in den Eckpunkten auf. Das Recht auf inklusive Bildung endet jedoch nicht mit der Schulpflicht. Im Weiterbildungsgesetz muss deshalb verankert werden, dass sich die geförderte Weiterbildung inklusiv öffnet. Das beinhaltet die Möglichkeit, über das Weiterbildungsgesetz sowohl Sozial- als auch und vor allem Sonderpädagog*innen fördern zu können.
Inklusion muss klar erkennbar zusätzlich und in einer Regelförderung erfolgen. Eine Förderung über Innovationsprojekte oder ein Aufgehen in einem allgemeinen Topf für die Entwicklung neuer Angebote entspricht nicht der Aufgabe.
Hintergrund
Der lange Weg zur Gesetzesreform
Wie wird aus Eckpunkten ein neues Gesetz? Wer wird an diesem Prozess beteiligt? Und wo steht die Reform des Weiterbildungsgesetzes jetzt gerade?
Im Juni 2019 hat die Landesregierung offiziell das Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Weiterbildungsgesetzes vorgelegt, entwickelt vom Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW.
Grundlage des Eckpunktepapiers ist ein wissenschaftliches Gutachten von Jörg Bogumil und David H. Gehne von der Ruhr-Universität Bochum von Mai 2019.
Auf der Weiterbildungskonferenz des Landtags vom 25. September 2019 wurden die sechs Eckpunkte mit etwa 300 Beschäftigten aus der Weiterbildung in sechs Arbeitsgruppen erörtert. Die Diskussionsergebnisse sollen zusammen mit dem Eckpunktepapier und dem Gutachten nun im Wissenschaftsausschuss des Landtags beraten werden.
Für Anfang 2020 ist die Verbändeanhörung zur Gesetzesänderung geplant. Danach wird das geänderte Weiterbildungsgesetz Ende 2020 in den Landtag eingebracht.