Heute wurde im Landtag endlich die Anpassung der Lehrer*innenbesoldung verabschiedet. Die Bildungsgewerkschaft feiert diesen gewerkschaftlichen Erfolg. 13 Jahre lang hat die GEW NRW für eine verfassungskonforme und faire Bezahlung der Lehrkräfte gekämpft und sich dafür eingesetzt, dass die Besoldungsstruktur endlich dem Lehrerausbildungsgesetz (LABG) angepasst wird. „Es ist der längst überfällige erste Schritt auf einem langen Weg hin zur Anerkennung und Wertschätzung der Lehrkräfte.
Weitere Schritte sind zwingend, um das Ziel zu erreichen. Wir verbuchen die Reform als Etappenerfolg, den es ohne den massiven Druck der GEW nicht gegeben hätte. Eine einheitliche Lehrkräftelaufbahn ist die logische Konsequenz“, sagt Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW NRW. „Dennoch ist das nur ein erster Schritt, wenn auch in die richtige Richtung. Die Fraktionen der Landesregierung haben keine der wichtigen und sinnvollen Verbesserungsvorschläge aufgenommen, die im parlamentarischen Verfahren von der GEW eingebracht wurden. Der Entwurf ist quasi unverändert durchgesetzt worden. Das ist enttäuschend.
Besonders die Tatsache, dass die Studienratszulage für Lehrkräfte an Grundschule, in der Sekundarstufe I und für Sonderpädagog*innen nicht gewährt werden soll, lässt die Ungleichheiten bei der Bezahlung selbst nach der Reform fortbestehen.“ Auch gehaltsmäßig und laufbahnrechtlich bleibt die bisherige Unterscheidung der Lehrämter der Sekundarstufe II und den anderen Lehrämtern erhalten – trotz gleicher Ausbildungsanforderungen. Es blieben damit weiterhin große Schattenseiten, bei dem jetzigen Stand der Bezahlung von Lehrkräften.
„Mit der Umsetzung von A13 als Einstiegsamt für alle Lehrkräfte hätte die Landesregierung die Chance gehabt, die dringend notwendige Reform der Besoldungsstruktur vorzunehmen. Diese Chance ist leider nicht wahrgenommen worden. So bleiben viele weitere Fragen ungeklärt, wie beispielsweise der Umgang mit den Beförderungsämtern an Grundschulen, die schon bereits A13 bekommen“, so Çelik. Dringende Änderungen wurden von Schwarz-Grün übergangen, klagt die Gewerkschafterin. „Fachleiter*innen hat Schwarz-Grün im Gesetzesentwurf völlig ausgeblendet. Die ungleiche Bezahlung der Fachleiter*innen wird anders als im Koalitionsvertrag versprochen, nicht korrigiert. Fachleiter*innen bilden Lehrkräfte aus und die Schulform, für die sie ausbilden, bestimmt derzeit die Höhe des Verdienstes.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Ungleichbehandlung nicht beendet wurde. Wenn wir die Qualität in der Lehrerausbildung sicherstellen wollen, brauchen wir die Ausbilder – und gerade diese Stellen müssen wir doch attraktiver machen! Es ist völlig unverständlich, dass Schwarz-Grün mit Scheuklappen durch den parlamentarischen Prozess gegangen ist und diese wichtigen Hinweise einfach nicht zur Kenntnis nehmen genommen hat.“ Die Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft in Nordrhein-Westfalen ist sich sicher, dass der Prozess für die bessere Bezahlung für alle Beschäftigten an Schule weitergehen muss. „Wenn wir Menschen für die Schule begeistern wollen, ob als Lehrkraft, Sozialarbeiter*in oder als Fachkraft in multiprofessionellen Teams dann müssen wir den Weg jetzt weitergehen: Mehr Investitionen in Bildung, gute Arbeitsbedingungen und Qualifizierungsperspektiven für die Beschäftigten im Quer- und Seiteneinstieg. Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität müssen endlich eingeleitet werden. Einschränkung von Teilzeitmöglichkeiten sind dagegen kontraproduktiv.“
Die Stellungnahme der GEW NRW zum Gesetzesentwurf findest du hier.