Pressemitteilungen 19.06.2020

Abstandsgebot an Hochschulen teilweise aufgehoben

Arbeits- und GesundheitsschutzCoronaHochschullehre

Erhöhtes Risiko für Beschäftigte

Die GEW NRW übt Kritik an der vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales geänderten Allgemeinverfügung für die „Durchführung von Lehr- und Praxisveranstaltungen sowie Prüfungen an den Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen". Wie in der allgemeinen Corona-Schutzverordnung wurde auch hier das Abstandsgebot teilweise aufgehoben und durch die Sicherstellung der schnellen Rückverfolgbarkeit bei einem Krankheitsfall ersetzt.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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„Lehrveranstaltungen mit bis zu 50 Personen ohne Abstandsgebot werden wieder ermöglicht. Auch bei Klausuren muss unter bestimmten Voraussetzungen kein Mindestabstand eingehalten werden. Das ist höchst riskant und sowohl für Studierende als auch für Beschäftigte unzumutbar,“ betonte GEW-Landesvorsitzende Maike Finnern. Unklar sei, so Maike Finnern, wie sich jetzt die Studierenden verhalten, da ja keine Anwesenheitspflicht bei Seminaren, Vorlesungen und Praktika bestehe. Das sei bei Dozent*innen und wissenschaftlich Beschäftigten ganz anders. Maike Finnern wörtlich: „Sie können sich diesen Situationen nicht einfach entziehen und sind einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“

Die GEW-Landesvorsitzende hofft nunmehr, dass die Hochschulen von sich aus in weiten Teilen die Regelungen zum Mindestabstand beibehalten: „Die Hochschulen können selbstverständlich weiterhin mehr Wert auf den Schutz der Gesundheit, als auf die schnelle Rückverfolgbarkeit im Schadensfall setzen. Beispielsweise indem weiterhin vorgegeben wird, dass der Mindestabstand in Veranstaltungen und Prüfungen verpflichtend einzuhalten ist und dass die Obergrenze niedriger als 50 Personen angesetzt wird.“