Bildungspolitik 24.05.2018

Wie ist Inklusion in Schulen realisierbar?

InklusionBildungsfinanzierung
Wie ist Inklusion in Schulen realisierbar?

Mindestbedingungen für gelingende Inklusion in der Fläche

Inklusion an Schulen muss qualitativ besser und umsetzbar sein. Damit das Vorhaben in der Praxis gelingt, sind einige Mindestbedingungen zwingend notwendig.

  • Autor*in: Dr. Mario Vallana
  • Funktion: Landesprecher der SLV-GE NRW
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Schon die beiden Wissenschaftler Prof. i. R. Dr. Klaus Klemm und Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz haben 2011 in ihrem viel zitierten Gutachten „Auf dem Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Empfehlungen zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention im Bereich der allgemeinen Schulen“ vorgerechnet, dass ein Doppelsystem aus dem Gemeinsamen Lernen an Regelschulen und dem Fortbestand der Förderschulen, unverhältnismäßig viele Ressourcen verbraucht. Leider haben sie in allen Punkten Recht behalten. Doch wie kann inklusive Beschulung qualitativ verbessert werden? Welche Gelingensbedingungen sind nötig?

Ziel ist es nicht, Idealbedingungen für Inklusion aufzustellen, die zwar sinnvoll erscheinen, aber nicht realisierbar sind. Vielmehr geht es um Mindestbedingungen, die die Landeselternschaft der integrierten Schulen, die Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen (SLV-GE) NRW, die Gemeinnützige Gesellschaft Gesamtschule und die GEW NRW gemeinsam erarbeitet haben. Auf diese Weise sollen Schulen die wichtige gesellschaftliche Aufgabe der Inklusion in der Fläche bewerkstelligen können und somit Kindern mit und ohne Förderbedarf sowie Kolleg*innen auch nur halbwegs gerecht werden.

Anzahl der Kinder mit Förderbedarf pro Klasse

Zwei Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf pro Eingangsklasse stellen eine zumutbare und auf Dauer praktikable Größenordnung dar, um eine gedeihliche Arbeit im integrierten Schulsystem in der Fläche zu organisieren. Dass es einigen Modellschulen gelingt, durch ein besonderes pädagogisches Konzept und Rahmenbedingungen hervorragende Arbeit mit einer höheren Förderquote vorzuweisen, steht außer Frage.

Zu fördernde Kinder an Gymnasien

Gymnasien müssen gleichberechtigt zielgleich und -different zu fördernde Kinder aufnehmen. Diese gesellschaftliche Verantwortung muss von allen Schulformen wahrgenommen werden, also auch von einer Schulform, an der mehr als 40 Prozent der Kinder eines Jahrgangs unterrichtet werden. Nur so kann auf Dauer die Quote „zwei Kinder pro Eingangsklasse“ gehalten werden.

Schwerpunktschulen nur bedingt sinnvoll

Der Begriff der Schwerpunktschule ist zumindest für integrierte Schulen nicht sinnvoll, weil nahezu alle Sekundar-, Gesamt- und Hauptschulen schon jetzt Schwerpunkte der Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind. Bei mehreren Gymnasien vor Ort, kann eine Bündelung von solchen Kindern an nur einige dieser Schulen unter denselben Ressourcenbedingungen, wie an den integrierten Schulen, durchaus Sinn ergeben.

Anpassung der Lehrer*innenstellen

Transparenz der Stellenzuweisungen und Verbesserung der Relation Schüler*innen pro Stelle. Ziel ist es, eine rechtsichere Absenkung der Klassenfrequenz für Klassen mit zu inkludierenden Kindern zu erreichen. Die Klassen sollen mit mindestens genauso vielen Regellehrer*innen ausgestattet sein, wie Klassen ohne Kinder mit Förderbedarf. Dazu ist es notwendig, die Schüler*innen-Lehrer*innen-Relation anzuheben.

Zusätzlich brauchen die Förderkinder sonderpädagogisches Knowhow. Technisch bedeutet das: Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf zählen für die Stellenberechnung für Regelschullehrkräfte doppelt. Für die Stellen von Sonderpädagog*innen an Regelschulen gilt die selbe Relation Schüler*innen je Stelle wie für Förderschulen, also Pro-Kopf-Berechnung und nicht pauschal als Kontingent. Auch für den Klassenfrequenzhöchstwert zählen die Förderkinder doppelt. Das muss rechtssicher für alle Jahrgänge geregelt werden. Verfahren nach der Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung in der Sekundarstufe I müssen stellenwirksam werden.

Verbindliche Standards

Von der Landesregierung werden eine klare Definition eines Standards und die Benennung der dafür erforderlichen personellen und räumlichen Ressourcen bis zum Ende des Schuljahres 2017/2018 erwartet. Die Expertise ist in den inklusiven Schulen des Landes zu finden und wird gerne von diesen zur Verfügung gestellt.