lautstark. 28.06.2024

Versetzung: Was Lehrer*innen wissen sollten

MitbestimmungSchulrechtBesoldungGehalt

Du fragst, die GEW NRW antwortet

Veränderungen in der Lebenssituation, der Partnerschaft oder den Familienverhältnissen – es gibt viele Gründe, aus denen Lehrer*innen den Arbeitsort wechseln wollen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um die Versetzung – innerhalb von NRW und darüber hinaus.

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  • Ausgabe: lautstark. 03/2024 | Wie Übergänge gelingen
  • Autor*in: Ute Lorenz
  • Funktion: Expertin für Personalvertretungsrecht, Beamt*innenpolitik und Dienstrecht der GEW NRW
Min.

Wer kann am Versetzungsverfahren innerhalb von NRW teilnehmen?

Alle Personen, die

  • als Lehrer*innen oder Fachkräfte mit anderen Professionen unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind und
  • keine Funktionsstelle innehaben und
  • als Lehrkräfte eine laufbahngleiche Versetzung beziehungsweise als Fachkräfte mit anderen Professionen eine professionsgleiche Versetzung anstreben und 
  • die sich derzeit nicht in einer Beurlaubung befinden.

Von wo nach wo kann ich mich versetzen lassen? 

Versetzungen können innerhalb der Schulformen und schulformübergreifend entsprechend der Lehramtsbefähigung der jeweiligen Lehrkraft beziehungsweise bei anderenBerufsgruppen professionsgleich erfolgen. Sie sind im Rahmen pädagogischer beziehungsweise fachlicher Notwendigkeiten landesweit durchzuführen. 

Wie sind die Erfolgsaussichten, wenn ich eine Versetzung beantrage?

Der gesetzliche Auftrag lautet zwar, der Dienstherr habe „im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie [...] zu sorgen.“ Ein Rechtsanspruch auf eine Versetzung lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. Für die Schulbehörde haben dienstliche Argumente oft Vorrang. Die Mitbestimmungsrechte des Personalrats sorgen für eine gerechte Durchführung des Versetzungsverfahrens. Die Erfolgsaussichten eines Versetzungsantrags hängen von der jeweiligen personellen Situation in der Schule ab und auch von der Fächerkombination, die gegebenenfalls in der abgebenden Schule bei einer Versetzung fehlt. In der derzeitigen Situation des Lehrkräftemangels kommt es bei der Entscheidung sehr auf den Einzelfall an.

Welche Fristen und Formalitäten muss ich beachten? 

Versetzungen aus persönlichen Gründen werden ausschließlich zum 1. August eines jeden Schuljahres durchgeführt. OLIVER – die Plattform zur Einreichung des Antrags – bietet eine Auswahl an allgemeinen Gründen an. Außerdem gibt es die Möglichkeit, im Papierantrag weitere schriftliche Nachweise beizufügen, die eine Versetzung notwendig erscheinen lassen.

  • Die Antragsfrist endet am 30. November des Vorjahres.
  • Der Antrag muss fristgerecht online über die Plattform OLIVER übermittelt werden. 
  • Bei erstmaliger Antragstellung ist eine Registrierung im Bildungsportal nötig.
  • Zusätzlich ist der Antrag in ausgedruckter Form innerhalb von sieben Kalendertagen bei deiner Schulleitung einzureichen. Es zählt das Datum des Posteingangs. Nur so wird die Antragsfrist gewahrt.

Was ist eine Freigabe und wer erteilt sie?

Eine Freigabe ist die Grundvoraussetzung für eine Versetzung.

  • Die Entscheidung über eine Freigabe trifft die zuständige Bezirksregierung unter Abwägung der persönlichen Gründe mit den dienstlichen Interessen an einer Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Schulen.
  • Eine Freigabe führt jedoch nicht automatisch auch zu einer Versetzung.
  • Fünf Jahre nach dem ersten zulässigen Versetzungsantrag erfolgt eine automatische Freigabe.

Wer kann am Versetzungsverfahren von NRW in ein anderes Bundesland teilnehmen?

Alle Lehrkräfte, die

  • unbefristet im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW beschäftigt sind und 
  • keine Funktionsstelle innehaben und
  • sich innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland versetzen lassen möchten.

Wessen Regelungen gelten bei der Versetzung: die des abgebenden oder die des aufnehmenden Bundeslandes?

Die Übernahmemodalitäten richten sich nach dem aufnehmenden Bundesland, zum Beispiel in Fragen der Anerkennung und der Besoldung oder des Gehalts. Um die gegenseitige Anerkennung von Lehramtsabschlüssen zu sichern, hat die Kultusministerkonferenz 1999 die maßgebliche Grundlage im Beschluss Gegenseitige Anerkennung von Lehramtsprüfungen und Lehramtsbefähigungen geschaffen.

Welche Fristen und Formalitäten muss ich beachten?

Versetzungen werden zum 1. Februar oder 1. August eines jeden Schuljahres durchgeführt.

  • Im Verfahren zum 1. Februar endet die Antragsfrist am 30. Juni des Vorjahres.
  • Im Verfahren zum 1. August endet die Antragsfrist am 10. Januar des laufenden Jahres.
  • Der Versetzungsantrag ist innerhalb der angegebenen Frist online zu stellen und auszudrucken.
  • Der Onlineantrag ist dann erfolgreich übermittelt worden, wenn du ihn nach erfolgter Eingabe ausdrucken kannst. 
  • Der Papierausdruck muss in vierfacher Ausführung innerhalb von sieben Kalendertagen bei deiner Schulleitung unterschrieben und fristgerecht eingereicht werden. Es zählt das Datum des Posteingangs. 
  • Sollte eine Versetzung in verschiedene Bundesländer gewünscht werden, sind je Bundesland zusätzlich zwei weitere Kopien beizufügen.
  • Außerdem sind dem Antrag unbedingt alle geforderten Nachweise in Kopie beizufügen, zum Beispiel Zertifikate, Nachweise über Erweiterungsprüfungen oder Zusatzqualifikationen, der Schwerbehinderungsnachweis oder der Gleichstellungsbescheid. 

Was ist eine Freigabe und wer erteilt sie?

Eine Freigabe ist die Grundvoraussetzung für eine Versetzung. Die Entscheidung über die Freigabe trifft die zuständige Bezirksregierung unter Abwägung deiner persönlichen Gründe mit den dienstlichen Interessen an einer Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der Schulen. Eine Freigabe führt aber nicht automatisch auch zu einer Versetzung.

Gibt es noch andere Möglichkeiten zum Wechsel des Bundeslandes?

Es gibt die Möglichkeit, sich bei anderen Bundesländern direkt auf dort ausgeschriebene Stellen zu bewerben. Auch dazu ist eine Freigabeerklärung nötig.