Pressemitteilungen 09.12.2023

TV-L: Einigung erzielt!

StreikTarifrundeTV-L 2023
Demonstrant*innen tragen eine GEW- und eine TV Stud-Fahne auf einer Demonstration.

Ein Kompromiss in schwierigen Zeiten

In der laufenden Tarifrunde der Länder haben sich Gewerkschaften und Arbeitgeber auf einen Abschluss geeinigt.

  • Autor*in: Dr. Kenneth Rösen
  • Funktion: Vertretung des Pressesprechers
  • Kontakt: 01713317743
Min.

Gewerkschaften und Länder-Arbeitgeber haben sich in Potsdam auf ein Tarifergebnis verständigt. Kernelemente des Abschlusses sind Sonderzahlungen (Inflationsausgleich) in Höhe von insgesamt 3.000 Euro und eine Gehaltserhöhung in zwei Schritten.

Der Tarifabschluss im Überblick

  • Für Dezember 2023 gibt es eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro.
  • Januar bis Oktober 2024: 120 Euro monatliche Inflationsprämie, ebenfalls steuer- und abgabenfrei
  • ab 1. November 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro für alle Beschäftigte
  • ab 1. Februar 2025 Erhöhung der Tabellenwerte um 5,5 Prozent.
  • Werden mit den beiden Erhöhungsschritten keine 340 Euro erreicht, wird die Gehaltssteigerung zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.
  • Die Laufzeit beträgt 25 Monate. 
  • Für studentische Beschäftigte werden zum Sommersemester Mindestentgelte in Höhe von 13,25 Euro/Stunde festgelegt, die zum Sommersemester auf 13,98 Euro/Stunde erhöht werden. Die Mindestvertragslaufzeiten betragen in der Regel zwölf Monate.

Die Vorsitzende der Bildungsgewerkschaft GEW NRW, Ayla Çelik, kommentierte den Abschluss: „Die prozentualen Erhöhungen der Tabellenentgelte und die Inflationsausgleichsprämie werden sich im Portemonnaie der Beschäftigten deutlich bemerkbar machen. Insofern ist dieser Abschluss angesichts der schwierigen Zeiten annehmbar.“

Mit Blick auf die zurückliegenden Streikaktivitäten dankte Çelik allen Streikenden: „Einmal mehr hat sich gezeigt, dass der Druck der Straße seine Wirkung am Verhandlungstisch entfaltet hat. Daher danke ich allen, die geeint und solidarisch zu Tausenden die Straßen gefüllt und unseren gerechtfertigten Forderungen Stimme und Gewicht verliehen haben.“ Weiter hieß es: „Besonders zu begrüßen ist, dass die Regelung der Arbeitsbedingungen studentisch Beschäftigter mit Mindestlöhnen erstmalig Eingang in die Tarifeinigung gefunden haben. Das ist ein erster Schritt und weitere werden zwingend folgen müssen, weil das Ziel eines Tarifvertrages -TV-Stud bleibt.“

Hier sind die Antworten zu den wichtigsten Fragen.