Seit der Tarifrunde zum TV-L im Jahr 2021 sind nun einige Wochen vergangen, aktuell verhandeln wir die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme für die Beamt*innen. Diese als die schwierigste der letzten Jahre bezeichnete Tarifrunde 2021 war wesentlich geprägt von der Blockadehaltung der Arbeitgeber.
Arbeitgeber zeigten sich verantwortungslos mitten in der Corona-Pandemie
Die Arbeitgeber ließen jegliche Anerkennung für die unter Hochdruck geleisteten Dienste der Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder vermissen. Die auf maximale Eskalation angelegte Strategie der Arbeitgeber ging mit der Kampfansage einher, den sogenannten „Arbeitsvorgang“ neu zu bewerten. Mit der von den Arbeitgebern geplanten Zergliederung des Arbeitsvorgangs wären komplexe Tätigkeiten in Banalitäten atomisiert worden. Was technisch klingt, hätte für viele Kolleg*innen Herabgruppierungen und viel weniger Entgelt zur Folge gehabt. Eine solche Strategie in Corona-Zeiten zu verfolgen ist und bleibt verantwortungslos.
Mit viel Engagement konnten wir diesen Großangriff der Arbeitgeber auf das Tarifgefüge abwehren. Das ist ein wichtiger Erfolg. Auch die Gesprächszusage, über die Beschäftigungsbedingungen der studentisch Beschäftigten zu verhandeln, ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum TV-Stud. Dennoch ist der Abschluss insgesamt enttäuschend. Vor allem die für unsere Mitglieder so wichtigen strukturellen Forderungen konnten nicht erfolgreich verhandelt werden. Die Gehaltssteigerung führt zu Reallohnverlust.
Forderungen zur stufengleichen Höhergruppierung und Paralleltabelle nicht erreicht
Eine für uns zentrale Forderung war die nach stufengleicher Höhergruppierung: Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TV-L sollen stufengleich unter Anrechnung der bereits zurückgelegten Stufenlaufzeit erfolgen. Die Regelung des § 17 Abs. 4 TV-L finden auch nach Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit unter Wechsel der Entgelttabelle Anwendung. Im Kern geht es dabei um Anerkennung und Respekt. Wenn jemand befördert wird und mehr Aufgaben übernimmt, muss sich das im Geldbeutel niederschlagen. Aktuell führt eine Höhergruppierung leider oft dazu, dass am Ende weniger Geld bei den Kolleg*innen übrig bleibt.
Die zweite für uns zentrale Forderung war die nach der vollständigen Paralleltabelle. Es ist nicht nachvollziehbar, warum verbeamtete Lehrkräfte in A 13, Tarifbeschäftigte für die gleiche Arbeit aber in der EG 12 eingruppiert werden. Auch hier geht es um Gerechtigkeit und Anerkennung. Auch diese langjährige strukturelle Forderung haben die Arbeitgeber rundheraus abgelehnt.
Das Ziel fest im Blick: Tarifrunde 2023 gemeinsam optimal vorbereiten!
Besonders nach den Ergebnissen dieser Tarifrunde müssen wir uns als GEW NRW die Frage stellen, wie unser zukünftiges Vorgehen bei Tarifrunden aussehen soll. Hierbei ist es aus meiner Sicht unerlässlich, einerseits unser Verhältnis im Gefüge der beteiligten DGB-Gewerkschaften zu klären und andererseits eine realistische Verortung unserer Kampfkraft und Kampagnenfähigkeit vorzunehmen. Denn diese Wahrheit gehört auch dazu: Gewerkschaft, das sind wir alle. Die GEW NRW ist nur so stark, wie der Kampfeswille ihrer Mitglieder ist.
Ziel muss sein, bis zur TV-L-Tarifrunde 2023 unseren Organisationsgrad und unsere Mobilisierungsfähigkeit zu erhöhen. Ein Weg könnte eine Qualifizierungsoffensive für Ehrenamtler*innen sein und der Ausbau des Ansatzes der Tariflotsen vor Ort in den Schulen. Daran müssen wir arbeiten, damit die GEW die stärkste Stimme für gute Bildung in NRW bleibt.