Was ändert sich für Beamt*innen konkret?
- 1.800 Euro einmalige Inflationsausgleichsprämie (schnellstmöglich)
- 120 Euro monatliche Inflationsausgleichprämie (Januar bis Oktober 2024 – Auszahlung erfolgt vermutlich rückwirkend)
- Erhöhung der Besoldungsbezüge um 200 Euro (ab 01. November 2024)
- Erhöhung der Besoldungsbezüge um weitere 5,5 Prozent (ab 01. Februar 2025)
Werden mit den beiden Erhöhungsschritten keine 340 Euro erreicht, wird die Gehaltssteigerung zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.
Was gilt für Versorgungsempfänger*innen?
Versorgungsempfängeri*nnen werden die jeweiligen Beträge in Abhängigkeit des jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes gewährt
Was ändert sich für Anwärter*innen?
Empfänger*innen von Anwärterbezügen und Unterhaltsbeihilfen erhalten Sonderzahlungen in Höhe von einmalig 1.000 Euro. Im Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 erhalten sie eine Sonderzahlung in Höhe von monatlich 50 Euro.