Tarifvertrag der Länder – TV-L 16.08.2019

Tarif- und Besoldungsrunde: Hausaufgaben gemacht

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Redaktionsverhandlungen abgeschlossen – Besoldungsgesetz veröffentlicht

Nach Abschluss jeder Tarif- und Besoldungsrunde wird weitergearbeitet. Die Tarifparteien und der Gesetzgeber haben ihre Hausaufgaben nach ihrer Einigung vom 2. März 2019 jetzt erledigt: Die Redaktionsverhandlungen zwischen den Gewerkschaften und der der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) sind beendet. Das Gesetz zur Anhebung der Besoldung ist veröffentlicht. So wurde die diesjährige Tarif- und Besoldungsrunde für die Tarifbeschäftigten des Landes und die Beamt*innen zu einem guten Ende gebracht.

  • Autor*in: Joyce Abebrese, Michael Schulte
  • Funktion: Expertin für Tarif der GEW NRW, Geschäftsführer der GEW NRW
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Sowohl für die Tarifbeschäftigten wie auch für die Beamt*innen sah es in den letzten Monaten so aus, als wäre die Tarif- und Besoldungsrunde bereits Vergangenheit. Die höheren Entgelte waren auf dem Konto, die Beträge seit Januar im Vorgriff nachgezahlt. Alles gut. Auf andere Akteur*innen wartete noch jede Menge Arbeit.

Redaktionsverhandlungen für Tarifvertrag im August abgeschlossen

Verständigungen zwischen der TdL und den Gewerkschaften konnten unter anderem erreicht werden

  • bei den Garantiebeträgen bei Höhergruppierungen,
  • bei der Ausgestaltung der Aufspaltung der Entgeltgruppe 9 in die neu geschaffenen Entgeltgruppen 9a und 9b und
  • bei der Berechnung zum Einfrieren der Jahressonderzahlung.

Bei der Überleitung der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst in die neu geschaffene Entgelttabelle im TV-L kam es ebenfalls zu ersten, wichtigen Verständigungen. Die Redaktion ist allerdings noch nicht abgeschlossen. Bereits vereinbart wurde, dass die Überleitung mit einer „Besitzstandswahrung“ passieren soll. Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen keine Aufwertung bei der Überleitung in die neue Tabelle erfolgt, zumindest das gleiche Gehalt wie vor der Überleitung ausgezahlt wird, ohne dass Verluste zu befürchten wären.

Verhandlungen zur besseren Eingruppierung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gehen weiter

Hausaufgaben gemacht – das bezieht sich nicht auf die tarifliche Eingruppierung der Lehrer*innen. Die Weiterentwicklung des Tarifvertrags über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) steht noch auf der Agenda.

Tarifergebnis 2019 auf die Beamt*innen übertragen

Kurz vor der Sommerpause hat der Gesetzgeber in Nordrhein-Westfalen die Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen in NRW zu Ende gebracht. Das Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2019/2020/2021 vom 12. Juli 2019 wurde Ende des Monats veröffentlicht. So steigen die Bezüge zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um 3,2 Prozent sowie zum 1. Januar 2021 um 1,4 Prozent.

GEW-Beiträge werden angepasst

Da sich die Mitgliedsbeiträge der GEW am Einkommen der Mitglieder orientieren, werden sie entsprechend der Tarifeinigung beziehungsweise der Übertragung auf die Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen angepasst.

Hinweis: Ausführlichere Erläuterungen zu den Ergebnissen der Redaktionsverhandlungen folgen zu Schuljahresbeginn mit einer Schulmail.