Die fachliche Prüfung hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) bereits vorgenommen. Das MSW folgt dem Vorschlag der GEW NRW: Die Bewertungsvorgaben werden angepasst und eine Nachschreibemöglichkeit eingeräumt. Die Vorsitzende der GEW NRW Dorothea Schäfer lobt die angemessene Reaktion des Schulministeriums und spricht von einer guten Lösung im Interesse aller. „Die schwierige Aufgabe zum Hörverstehen wird aus der Bewertung herausgenommen. Bei Schüler*innen, die sie gut gelöst haben, kann sie zum Ausgleich für andere Aufgaben herangezogen werden. Niemand muss nachschreiben, kann aber von der Möglichkeit der Wiederholung Gebrauch machen und am festgelegten Nachschreibetermin teilnehmen. Klar ist, dass das Ersatzthema für die Wiederholung der Klausur nicht leichter ist. Schüler*innen können sich dazu von den Lehrkräften beraten lassen.“
Online-Petition für eine Wiederholung der Prüfung
Zuvor hatte innerhalb kürzester Zeit die Onlinepetition eines Schülers aus Bergisch-Gladbach für eine Neuauflage der Prüfung mehr als 20.000 Unterstützer*innen erreicht, auch Lehrkräfte haben unterschrieben. Nach derzeitigem Stand sind es über 43.000 insgesamt, allein in NRW über 41.000. Darin heißt es: „Die Schüler bekamen einen Text vorgelegt und mussten ähnlich wie beim Hörverstehen Fragen hierzu beantworten. Leider beinhaltete der Text viele Vokabeln, die der Mehrheit (!!!) der Schüler fremd waren, und die sich ebenfalls nicht im Zusammenhang erschließen ließen.“ Es gehe darum, dass den Schüler*innen in NRW eine zentrale Abschlussprüfung ausgeteilt werden müsse, die auch machbar sei.
Lehrkräfte kritisieren Hörbeispiel und stellen bei der Korrektur Abweichungen fest
Die GEW NRW hat Lehrkräfte in den Englisch-Abschlussklassen befragt. Sie bestätigen die Beschwerde der Schüler*innen. Vor allem werde das Hörbeispiel, also der Song von „Mama Africa“ und der Originalton von Prinz Harry, als schwer verständlich kritisiert. Da einige Lehrer*innen am Wochenende bereits korrigiert haben, bestätigen sie sogar zum Teil eine deutliche Abweichung der Noten nach unten im Vergleich zur bisherigen Note. Wegen der doppelten Korrektur sollten die Lehrkräfte jedoch entlastet werden.
Der offiziell vorgesehene Nachschreibtermin für Englisch (ebenfalls mit zentral gestellten Aufgaben) ist 1. Juni 2017. Die mündlichen Prüfungen beginnen erst am 26. Juni 2017.