

Pro
Volksabstimmungen auf Bundesebene sind Demokratie für Erwachsene
In den Bundesländern und den Gemeinden hat sich die direkte Demokratie längst durchgesetzt. Dort können Bürger*innen ihre Staatsgewalt nach der grundgesetzlichen Bestimmung „in Wahlen und Abstimmungen“ ausüben. Dort wird evident, dass die repräsentative Demokratie ihre Legitimationsbasis erhöht, wenn die Tür zu unmittelbaren Entscheidungen der Bürger*innenschaft immer offensteht. Dort wird zudem mit weiteren innovativen Instrumenten der Bürger*innenbeteiligung gearbeitet. Das ist eine sich entwickelnde Demokratie für Erwachsene, die einer infantilisierenden und polarisierenden Stimmungsdemokratie entgegenwirkt.
Eine Demokratie für Erwachsene stellt eine politische Ordnung dar, die von der beständigen Mündigkeit und Mitwirkungsmöglichkeit aller Bürger*innen ausgeht. Es ist eine Demokratie, in der die Gräben zwischen Berufspolitik und Volk überbrückt werden. Eine vielfältige und lernende Demokratie, die ihre repräsentativen, direkten und deliberativen Funktionselemente sinnvoll miteinander verbindet, eröffnet Zukunftsperspektiven für eine komplexe Gesellschaft. Der entscheidende Anfang auf Bundesebene wäre gemacht, wenn durch den Deutschen Bundestag eine Regelung von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden erlassen würde. Dabei ist die rechtsstaatliche Einbindung der direkten Demokratie heute eine Selbstverständlichkeit. Nur Vorschläge, die die Grund- und Menschenrechte beachten, sollen zur Abstimmung kommen können.
Aufgrund der Demokratiegeschichte der Deutschen, die sowohl von Verdrängungen der Eliten als auch ihrer Gefolgschaften gekennzeichnet ist, fällt dieser Aufbruch in die erwachsene Demokratie einerseits schwer. Schon Theodor Heuss, der erste Bundespräsident von Deutschland West, hatte vor der Wiedereinführung von Volksabstimmungen, die es in der Weimarer Republik durchaus gab, ängstlich gewarnt und gleichzeitig sein Mitstimmen beim Ermächtigungsgesetz unter den Teppich gekehrt. Andererseits lassen sich bis heute viele Bürger*innen bereitwillig führen, um dann umso mehr die Schuld für alles Nichtgelungene bei „denen da oben“ zu verorten. Doch die bloße Verteidigung des demokratiepolitischen und -rechtlichen Status quo in der Bundesrepublik Deutschland und der EU bedeutet Rückschritt und gesellschaftliche Polarisierung.
Jetzt, da die BRD bereits die 70 Jahre überschritten hat und der Beitritt der DDR in die Verfassungsordnung des Grundgesetzes schon über 30 Jahre zurückliegt, ist die Zeit für neue Demokratiecourage gekommen. Es gilt, jetzt mehr Demokratie zu wagen, um die Erfolgsgeschichte der Demokratie in Deutschland und Europa fortzusetzen.
Kontra
Volksentscheide gehen gegen das Prinzip der parlamentarischen Demokratie
Die Einführung von Volksabstimmungen ist nur dann sinnvoll, wenn sich damit ein demokratischer Mehrwert verbindet. Dieser könnte beispielsweise darin bestehen, dass besser regiert wird oder dass die allgemeine Zufriedenheit der Bürger*innen mit dem politischen System zunimmt. Für beides gibt es in der Forschung keine belastbaren empirischen Belege. Auch der Verweis auf die vermeintlich positiven Erfahrungen in der Schweiz hilft für die deutsche Diskussion nicht weiter, da die direkte Demokratie dort eine viel längere Tradition aufweist und in die Struktur des Regierungssystems stimmig integriert ist.
In deutschen Kommunen und auf Länderebene existiert die direkte Demokratie seit den 1990er-Jahren flächendeckend – und zwar in der vermeintlich progressivsten Form der „Volksgesetzgebung“. Diese gibt den Bürger*innen selbst das Recht, einen Bürger- oder Volksentscheid herbeizuführen – auch gegen den Willen der Regierenden. Die Übernahme dieses Modells auf der Bundesebene ist nicht ratsam, weil es die Funktionslogik des parlamentarischen Regierungssystems durchkreuzen würde, die auf dem Gegenüber von regierender Mehrheit und Opposition basiert. Anders als in den Parlamenten auf Kommunal- und Landesebene kann die Opposition im Bundestag das, was die Mehrheit will, nur kritisieren, aber nicht verhindern. Genau das würde sich ändern, wenn man ihr die Gelegenheit eröffnete, über die Hintertür der Plebiszite mitzuregieren. Deren Einführung wäre deshalb allenfalls mit starken Einschränkungen möglich, was bei den Bürger*innen den Eindruck erwecken könnte, die Regierenden meinten es mit dem Versprechen der direkten Demokratie doch nicht so ernst.
Der Spielraum für die direkte Demokratie ist in den Kommunen und auf Länderebene größer, nachdem die hohen Hürden für die Ingangsetzung der Verfahren vielerorts nach und nach abgesenkt wurden. Hier eignen sie sich vor allem für Themen, die mit einer hohen Legitimationsrelevanz verbunden sind, etwa Infrastrukturvorhaben oder Verfassungsreformen. Auf Bundesebene, wo es solche Themen ebenfalls gibt, würden sich anstelle von Volksabstimmungen eher Bürgerräte anbieten. Deren Empfehlungen wären aber – im Unterschied zu den Volksentscheiden – für Parlament und Regierung nicht bindend. Darüber hinaus spräche nichts dagegen, den Bürger*innen das Recht einzuräumen, mittels einer „Agenda-Initiative“ das Parlament dazu zu zwingen, sich mit einer bestimmten Angelegenheit zu beschäftigen.