Das Land NRW plante zum Start der Arbeit an der Dienstvereinbarung im Jahr 2015 zwischen den Hauptpersonalräten und dem damals zuständigen Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW (MSW) den Einstieg der Schulen in die digitale Welt durch die Bereitstellung einer Basis-IT-Plattform. Via LOGINEO NRW sollten künftig E-Mail-Verkehr, Kalenderorganisation, Austausch von Daten, Zugriff auf digitale Schulbücher und mehr erfolgen.
Computerarbeitsplätze für alle Lehrkräfte nicht in Sicht
Damals wie heute muss das zuständige Ministerium NRW (heute Ministerium für Schule und Bildung, MSB) dafür sorgen, dass in den Schulen genügend Computer für die Erledigung der dienstlichen Aufgaben für Lehrer*innen zur Verfügung stehen – inklusive Arbeitsplatz und geregelten Öffnungszeiten. Da dies bisher nicht gewährleistet ist, müsste der Dienstherr jeder Lehrkraft ein mobiles dienstliches Endgerät zur Verfügung stellen – inklusive Wartung. Das kann sich das Land NRW nicht leisten – die Aussage hat Gültigkeit, vor wie nach der Landtagswahl. Aus Konnexitätsgründen sollen jedoch auch den Schulträgern keine entsprechenden Vorgaben gemacht werden.
Mitbestimmung: GEW-geführte Hauptpersonalräte packen’s an
Im Juni 2015 legte das MSW den Hauptpersonalräten erste Vorlagen zur Mitbestimmung zur Einführung von LOGINEO NRW vor. Diese enthielten weder Regelungen zu Datenschutz oder Haftungsfragen noch zu Arbeitszeiten der Lehrkräfte. Um den Prozess der Mitbestimmung in diesen Fragen voranzutreiben, initiierte der Hauptpersonalrat für Lehrkräfte an Förderschulen und Schulen für Kranke zusammen mit weiteren GEW-geführten Personalräten die Einrichtung einer Arbeitsgemeinschaft (AG) aller Hauptpersonalräte. Ziel war der Abschluss einer Prozessvereinbarung zur Umsetzung von LOGINEO NRW mit dem MSW.
Folgende Inhalte waren zwingend zu regeln:
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Lehrkräfte in der digitalen Welt
- Schutz der Lehrer*innen vor Mehrbelastung und Arbeitsverdichtung
- Schutz der Lehrkräfte vor Leistungs- und Verhaltenskontrolle
- (weitestgehende) Sicherstellung des Datenschutzes und weiterer rechtlicher Anforderungen
- Klärung von Haftungsfragen für die Nutzung privater Geräte
Ministerium würdigt exzellente Vorarbeit der Personalräte
Die AG konstituierte sich und zog als sachkundigen Berater Klaus Hess von der Technologie Beratungsstelle NRW (TBS NRW) hinzu, der bereits andere Personalräte im öffentlichen Dienst beim Abschluss von Prozessvereinbarungen begleitet hatte. Die TBS NRW wird von Gewerkschaften sowie dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales getragen.
Nach Rückkoppelung in den jeweiligen Gremien entstand in mehreren Sitzungen der Entwurf für eine Prozessvereinbarung. Mit dieser Vorlage ging der Hauptpersonalrat auf das damals zuständige MSW zu. Das Ministerium selbst schlug nach der Vorarbeit der Personalräte den Abschluss einer Dienstvereinbarung vor.
Hauptpersonalräte stellen Rahmenbedingungen in den Fokus
In acht Sitzungen wurde verhandelt. Zwischenstände wurden jeweils wieder in die Gremien gegeben bis die Dienstvereinbarung zustimmungsfähig war. Die finale Fassung enthält unter anderem Vereinbarungen zur Einrichtung einer prozessbegleitenden Arbeitsgruppe sowie zu einer Evaluation, die Prof. Birgit Eickelmann von der Universität Paderborn durchführen soll. Die Evaluation soll den Aufwand der schulischen Administrator*innen, die Arbeitszeit der Lehrkräfte und die Anzahl der benötigten Endgeräte für Lehrkräfte und für Schüler*innen untersuchen.
Insgesamt gehören neun Anlagen zur Dienstvereinbarung – darunter eine Rahmenmediennutzungsordnung, die die dienstliche Erreichbarkeit der Lehrkräfte durch E-Mails regelt und die Genehmigung zur Nutzung privater Endgeräte, die Haftungsfragen und Datenschutz regelt.
Zum Deutschen Personalräte-Preis
Der Deutsche Personalrätepreis wird von der Zeitschrift „Der Personalrat“ ausgelobt. Insgesamt bewarben sich in diesem Jahr 30 Personalräte mit ihren Projekten. Ausgezeichnet wurden fünf Personalräte. Die stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Gewerkschaftbundes und Vorsitzende des DGB Bildungswerks BUND Elke Hannack übergab den Preis in Silber stellvertretend dem Hauptpersonalrat für Lehrerinnen und Lehrer an Förderschulen und Schulen für Kranke.
Hinweis zu LOGINEO NRW
Aus der Pressemitteilung des MSB vom 23. Oktober 2017: Das Schulministerium hat die für das aktuelle Schuljahr vorgesehene Einführung der Arbeits- und Kommunikationsplattform LOGINEO NRW vorerst ausgesetzt. Grund sind ungelöste technische Probleme, die dazu geführt haben, dass die Medienberatung NRW die Plattform von LOGINEO NRW nach sorgfältiger Prüfung nicht abgenommen hat. [...]