

Wie ist der aktuelle Stand bezüglich des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder?
Die GEW NRW verfolgt die Debatte um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung intensiv. Die bundespolitische Diskussion zielt auf eine Lösung im Sozialgesetzbuch (SGB) IIX ab. Damit würde die Ganztagsbetreuung im Bereich der Jugendhilfe angesiedelt und geregelt werden. Der Bund wollte bei der Einführung des Rechtsanspruchs zwar zwei Milliarden an Sondervermögen für den Ausbau der Ganztagsbetreuung bereitstellen, jedoch musste die Bundesregierung inzwischen einräumen, dass deutlich mehr Finanzmittel gebraucht werden. Laut dem Deutschen Jugendinstitut fallen für den Ausbau von 1,1 Millionen Plätzen im Gegensatz dazu insgesamt 7,5 Milliarden Euro an Investitionskosten an und ab 2025 jährliche Betriebskosten von 4,5
Milliarden Euro.
Wie bewertet die GEW NRW die Diskussion um die Regelung im Schulgesetz?
Die Offene Ganztagsschule (OGS) trägt nicht umsonst im Namen den Zusatz Schule, sie findet in der
Schule statt. Deshalb ist es aus Sicht der GEW NRW wichtig, die OGS nicht nur als reines Betreuungsangebot zu verstehen. Dies wird der Arbeit der Kolleg*innen in keinem Fall gerecht. Stattdessen kann die OGS zu
einem umfassenden Bildungsangebot in den Grundschulen beitragen. Um die Verknüpfung zwischen Schule und OGS besser gestalten zu können und die Zusammenarbeit nachhaltig zu organisieren, ist eine Regelung über das Schulgesetz sinnvoll.
Welchen Vorteil hätte die Verankerung im Schulgesetz?
Eine Verankerung im Schulgesetz würde zwei große Vorteile mit sich bringen: inhaltlich würde die OGS als
Bildungsangebot verstanden und strukturell ließen sich Qualitätsstandards etablieren. Der Alltag in der OGS ist deutlich mehr als ein reines Betreuungsangebot, Eltern und Lehrkräfte wissen das zu schätzen. Die
Trennung von Schule und OGS erschwert eine Zusammenarbeit etwa beim Personaleinsatz und bei den Absprachen.
Die rechtliche Zusammenlegung im Schulgesetz könnte zu Synergieeffekten für Grundschulen und Offene Ganztagsschulen führen. Darüber hinaus würde eine schulgesetzliche Regelung dazu führen, dass trotz der heterogenen Trägerstruktur landesweit einheitliche Standards etwa beim Betreuungsschlüssel, aber auch bei der Bezahlung, gesetzt werden könnten.
Wie sind die Arbeitsbedingungen in der OGS?
Durch die uneinheitliche Trägerstruktur und die fehlende Regelung vonseiten des Landes unterscheiden sich die Arbeitsbedingungen nicht nur zwischen Ostwestfalen, dem Ruhrgebiet und dem Rheinland, sondern schon innerhalb von Städten sind die Bedingungen völlig verschieden. Bisher ist der Ganztag nur als Erlass festgeschrieben. Einheitlich geregelt ist gar nichts: weder die Gruppengröße oder der Personalschlüssel, noch die Bezahlung der Mitarbeiter*innen.
Dies führt leider auch dazu, dass viele Kolleg*innen nicht ihrer Arbeit entsprechend bezahlt werden. Damit ist die OGS im Vergleich zur Kita als Arbeitsort für Fachpersonal weniger interessant, obwohl auch in der OGS
qualifiziertes Personal gebraucht wird. Die GEW NRW setzt sich unter anderem dafür ein, dass gesetzliche
Mindeststandards für die OGS im Schulgesetz festgeschrieben werden – dazu gehören die Personal-, Sach- und Raumausstattung sowie eine tarifliche Bezahlung der Mitarbeiter*innen.