DER DGB FORDERT: Bessere Bezahlung
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Der Einstieg in die gleiche Bezahlung nach A13 für alle voll ausgebildeten Lehrkräfte muss am Ende zu einer einheitlichen Lehrer*innenlaufbahn führen. Die GEW NRW fordert für Lehrkräfte mit Master und zweitem Staatsexamen bereits bei der Einstellung die Laufbahngruppe 2, also das zweite Einstiegsamt. Denn echte Gleichbezahlung aller Lehrämter ist nicht A 13, sondern A 13 plus Strukturzulage nach § 47 Satz 1 c Landesbesoldungsgesetz (LBesG). Die Forderung gilt entsprechend für voll ausgebildete Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis, die nach Tarifvertrag TV-L bezahlt werden und für die eine echte Gleichbezahlung aller Lehrämter EG 13 mit Zulage wäre. Entsprechende Auswirkungen ergeben sich für Referendar*innen. Auch für tarifbeschäftigte Seiteneinsteiger*innen und die pädagogisch Beschäftigten fordert die GEW NRW deutliche Gehaltsverbesserungen. Das Land kann über den Arbeitgeberverband des Landes an die Tarifgemeinschaft der Länder (dem Arbeitgeberverband der Länder) herantreten und zum Beispiel zunächst eine übertarifliche Zulage einführen. Über all dies hinaus fordert die GEW NRW deutliche Verbesserungen in der Entgeltordnung der Lehrkräfte.
DER DGB FORDERT: Arbeitszeiten, die zum Leben passen
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Die GEW NRW fordert, dass die Landesregierung mit den Gewerkschaften und den Personalräten über ein gerechtes, zeitgemäßes und den tatsächlichen Arbeitsrealitäten gerechtes Arbeitszeitmodell verhandelt. Das bisherige Pflichtstundenmodell kann den modernen und notwendigen Veränderungen angepasst werden. Die wöchentlichen, zu hohen Deputatsstunden müssen zunächst herabgesetzt werden. Es muss endlich anerkannt werden, dass eine Unterrichtsverpflichtung auf dem Niveau von 1900 nicht mehr haltbar ist. Nur durch Herabsetzung der Unterrichtsverpflichtung kann gewährleistet werden, dass alle Lehrkräfte ihren Unterricht in einer ihren hohen pädagogischen Ansprüchen genügenden Qualität vor- und nachbereiten können. Und nur so können die Schutzvorschriften des Arbeitsschutzgesetzes und der EU-Arbeitszeitrichtlinie eingehalten werden. Dazu gehört auch eine Arbeitszeiterfassung, die alle Arbeiten erfasst und nicht zur Kontrolle und Überwachung der Beschäftigten führt. Die vom Arbeitgeber geforderten Tätigkeiten müssen klar definiert sein. Diese Aufgaben sind so zu bemessen, dass sie im Rahmen der geschuldeten Arbeitszeit auch tatsächlich geleistet werden können.
DER DGB FORDERT: Moderne Arbeitsplätze und Arbeitsmittel
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Digitalisierung erfordert in allen Bildungsbereichen eine sachgerechte Ausstattung mit datensicherer Hard- und Software, die umfangreiche Aus- und Fortbildung aller Beteiligten, freien Zugang zu Geräten und Programmen sowie zusätzliches Fachpersonal für den Support.
DER DGB FORDERT: Gleichstellung und Vielfalt verwirklichen
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Die GEW NRW setzt sich für die Vielfalt von Lebensentwürfen als gesellschaftliches Leitbild ein und damit auch für ein diskriminierungsfreies Arbeitsleben im Bildungsbereich. Auch oder vielleicht gerade als eine Gewerkschaft, die mehrheitlich weibliche Mitglieder hat und für sogenannte typische Frauenberufe zuständig ist, setzt sich die GEW NRW für die Gleichstellung und gerechte Bezahlung von Frauen ein. Die A 13-Kampagne der GEW für die gleiche Bezahlung von Grundschullehrkräften, Lehrkräften der Sekundarstufe I und der Förderschullehrkräfte ist auch eine Forderung nach Gleichstellung von Frauen. Des Weiteren zeigt der geringe Anteil von Frauen in Beförderungsämtern eine deutliche Benachteiligung. Denn dadurch, dass Frauen mehrheitlich Sorgearbeit übernehmen, sind sie bei Beurteilungen schlechtergestellt und werden schließlich seltener befördert. Teilzeit und Beurlaubungen wegen Kinderbetreuung dürfen aus Sicht der GEW NRW nicht zu schlechteren Karrierechancen führen.
DER DGB FORDERT: Gewalt gegen Beschäftigte verhindern
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Gewalt gegenüber Lehrkräften und weiterem Landespersonal kommt in allen Schulformen vor – in einigen weniger, in anderen häufiger. Es gehört zum Arbeitsalltag etlicher Lehrkräfte, selbst Gewalt zu erfahren. Umfragen, zum Beispiel an Gesamt-, Sekundar- und Förderschulen, belegen dies. Die GEW NRW fordert deshalb, ein leicht handhabbares, digitales und rechtssicheres Meldeverfahren für Gewaltvorfälle gegenüber Beschäftigen zu entwickeln. Die Landesregierung beziehungsweise das Schulministerium hat dafür zu sorgen, dass an allen Schulen ein umfassendes Schutzkonzept für betroffene Beschäftigte verpflichtend erstellt und umgesetzt wird.
DER DGB FORDERT: Beschäftigtenfreundliche Gestaltung der Digitalisierung
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Die GEW NRW fordert umfassende Fortbildungsangebote für Beschäftigte im Bildungsbereich. Außerdem sollten Inhalte der digitalen Bildung bereits in der Ausbildung berücksichtigt werden. Des Weiteren fordert die GEW NRW, dass Beschäftigten im Bildungsbereich digitale Medien – Soft- und Hardware – kostenfrei zur Verfügung stehen und dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden. Bei der Medienausstattung hat der Arbeitgeber im Rahmen der Fürsorgepflicht zu prüfen, welche gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen beispielsweise bei der Ausstattung gegeben sein müssen, um die Arbeitsbelastung der Beschäftigten nicht weiter zu erhöhen.
DER DGB FORDERT: Mehr Wertschätzung und Entwicklungsmöglichkeiten
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Die GEW NRW fordert die verfassungsgemäße, entsprechende Anpassung der Besoldung, auch bezogen auf Beförderungsämter. Das Laufbahnrecht muss einem einheitlichen Laufbahnrecht für alle Lehrämter angepasst werden. Fachleitungen für die Seminare Grundschule oder Sekundarstufe I werden gegenüber den Fachleitungen der Seminare Sekundarstufe II in der Besoldung ungleich behandelt. Die GEW NRW fordert die gleiche Eingruppierung unabhängig von der Schulform. Zur Besoldung von Schulleitungen und Stellvertretungen schlägt die GEW NRW vor, dass die Eingruppierung nicht mehr von der Schulform, sondern nur noch von der Zahl der Schüler*innen abhängig ist. Gefordert wird eine Differenzierung nach Systemen mit weniger beziehungsweise mehr als 360 Schüler*innen. Zudem müssen die ersten Beförderungsämter für Lehrämter für alle Schulformen eingerichtet und entsprechend auf A 14 vereinheitlicht werden. Des Weiteren muss der Stellenplans für das erste Beförderungsamt ausgeweitet werden, um eine Gleichbehandlung aller Schulformen zu erreichen.
DER DGB FORDERT: Bessere Gesundheitsleistungen
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Die hohe psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Schule macht Lehrkräfte krank, führt zu vorzeitigen Pensionierungen, senkt die Qualität von Unterricht und Erziehung, mindert Lernerfolg und erfolgreiche Schulabschlüsse. Gesundheitsschutz erfordert Verhaltens- und Verhältnisprävention. Dazu brauchen die Schulen mehr Lehrer*innenstellen und Unterstützung vor Ort. Ziel muss es sein, die Rahmenbedingungen überall – sowohl im psychosozialen Bereich als auch im Bereich der räumlichen Lehr- und Lernumgebungen – so zu verändern, dass gesundheitliche Risiken beseitigt oder wenigstens minimiert werden. Arbeitsschutzgesetz und Landesbeamtengesetz verlangen ein behördliches Gesundheitsmanagement zu etablieren. Dazu gehört, Gefährdungen für Beschäftigte in Bildungseinrichtungen systematisch zu ermitteln, zu dokumentieren und zu bewerten und schließlich durch wirksame Maßnahmen zu beseitigen, mindestens jedoch zu verringern.
DER DGB FORDERT: Ausgleich besonders belastender Dienste
DAS SAGT DIE GEW NRW:
Seit 2020 können zur Gewinnung von Lehrkräften Sonderzuschläge und Zulagen in Höhe von 350 Euro für die Dauer von zweieinhalb Jahren gewährt werden. Damit sollen insbesondere in vom Lehrkräftemangel besonders betroffenen Regionen neue Lehrer*innen gewonnen werden. Allerdings werden dort bereits tätige Lehrkräfte und pädagogisch Beschäftigte mit dieser Zulage nicht bedacht. Um alle Kolleg*innen wertzuschätzen, die in Regionen mit großem Lehrkräftemangel arbeiten und wegen des Mangels an Personal in ihrer Arbeit besonders belastetet sind, fordert die GEW NRW eine Zulage für alle Beschäftigten in dieser Region.