Pressemitteilungen 08.11.2016

Mehr Geld für Grund- und Hauptschulleiter*innen

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Mehr Geld für Grund- und Hauptschulleitungen

GEW NRW begrüßt Kabinettsbeschluss

Die Landesregierung hat im Zuge der Beratungen für den Landeshaushalt 2017 beschlossen, für Schulleiter*innen an Grund- und Hauptschulen, die bislang nach A12 oder A13 besoldet werden, die Besoldung um eine Besoldungsstufe zu erhöhen. Die GEW NRW, die sich seit Jahren für eine deutlich höhere Bezahlung des Leitungspersonals einsetzt, begrüßt diese überfällige Entscheidung und spricht von einem guten Tag für die Schulen. Die Landesregierung folgt damit einer der Empfehlungen der „Projektgruppe Schulleitungen“, die sie vor einem Jahr in ihrem Abschlussbericht vorgelegt hat.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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„Die Leitung einer Grundschule oder einer Hauptschule ist kein Job nebenher, sondern erfordert echte Managementqualitäten. Das Verantwortungsspektrum ist in den letzten Jahren rasant gestiegen, hier sind Führungskräfte mit umfassenden Kompetenzen gefragt. Die Landesregierung erkennt dies endlich an. Aber es geht nicht nur um Wertschätzung für die, die die Arbeit tun, sondern auch um effektive Maßnahmen, das Problem der  Leitungsvakanzen endlich in den Griff zu bekommen. Dies ist ein positives Signal, dass Schulleitung künftig attraktiver wird“, teilte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer ersten Reaktion mit.

Die GEW-Landesvorsitzende erinnerte in diesem Zusammenhang an eine weitergehende Empfehlung der „Projektgruppe Schulleitungen“, wonach jede Grund- und Hauptschule auch eine stellvertretende Schulleitung oder eine*n Konrektor*in haben solle. Schulleitungen von Schulen in der Größenordnung von unter 180 Schulkindern haben derzeit keine Stellvertretung und müssen sämtliche Aufgaben alleine erledigen. Nach Berechnungen des Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) belaufen sich die Gesamtkosten für die Umsetzung der Expert*innenempfehlungen auf insgesamt 40 Millionen Euro jährlich – inklusive späterer Versorgungskosten. „Das ist gut angelegtes Geld“, sagte die GEW-Landesvorsitzende.

Seit Jahren sind die Zahlen zur Besetzungssituation von Schulleitungen unverändert. Mindestens jede siebte Stelle bei den Schulleitungen ist laut MSW-Angaben an den Schulen in NRW unbesetzt (Stand Oktober 2015). Die Besetzungssituation beim Schulleitungspersonal an Grund- und Hauptschulen ist besonders dramatisch. Im Oktober 2015 waren an den 2.787 Grundschulen 2.442 Stellen besetzt und 345 vakant. Die Besetzungsquote betrug 87,6 Prozent. Nur 72,4 Prozent der Grundschulen haben aufgrund ihrer Größe Anspruch auf eine stellvertretende Schulleitung, nur zwei Drittel dieser Stellen sind besetzt. Demnach haben weniger als die Hälfte (48,4 Prozent) aller Grundschulen eine stellvertretende Schulleitung. An den 448 Hauptschulen im Land waren zum gleichen Zeitpunkt 181 Schulleitungspositionen offen (267 besetzt), was einer Besetzungsquote von 59,6 Prozent entspricht (Quelle: MSW NRW, Landtagsdrucksache 16/9738). Bei den Konrektor*innen sieht es noch schlechter aus.