Beamt*innen 12.01.2022

Land plant Streichung der Kostendämpfungspauschale

BesoldungVersorgung
  • Autor*in: Christoph Alt
  • Funktion: Referent für Öffentlichkeitsarbeit

Erfolg hartnäckiger Gewerkschaftsarbeit

Die Landesregierung NRW hat angekündigt, die Kostendämpfungspauschale für Beamt*innen abzuschaffen. Das erforderliche Gesetzgebungsverfahren läuft an. Das Ende der Selbstbeteiligung an Krankheitskosten wäre ein großer gewerkschaftlicher Erfolg und das Ergebnis hartnäckiger Arbeit.

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Ein Erfolg

„Die Entscheidung der Landesregierung zeigt einmal mehr, dass sich berechtigte gewerkschaftliche Forderungen durch Standfestigkeit und Ausdauer in Gesprächen mit politischen Akteur*innen durchsetzen lassen“, sagte Ayla Çelik, Vorsitzende der GEW in NRW. "Von Beginn an haben wir diese Sparmaßnahme abgelehnt und die Landespolitik zu Korrekturen aufgefordert", so Ayla Çelik weiter. Viele Beamt*innen und Versorgungsempfänger*innen hätten die Hoffnung schon aufgegeben. „Umso besser, dass es nun diesen Erfolg gibt, ich freue mich für die Kolleginnen und Kollegen“ so die GEW-Vorsitzende abschließend. 

Beamt*inne-Alimentation wird angepasst

Die Streichung der Kostendämpfungspauschale ist Teil eines Gesetzespaketes zur Anpassung der Beamten-Alimentation.  Enthalte sind:

  •  Einmalige Corona-Sonderzahlung
  •  Erhöhung der Besoldung im Dezember 2022 in Folge des Tarifabschlusses für die Beschäftigten der Länder
  • Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften

GEW NRW bleibt dran!

Die mögliche Umsetzung eines weiteren langjährigen Projekts der GEW NRW zeigt sich bereits am Horizont: Die Erreichung von A 13Z/EG 13 im Einstiegsamt für alle voll ausgebildeten Lehrkärfte. Auch hier gilt: Wir als GEW NRW bleiben am Ball und bleiben unbequem, um die berechtigten Forderungen unserer Mitglieder durchzusetzen.

Kurz erklärt

Was ist die Kostendämpfungspauschale

Die Kostendämpfungspauschale ist eine Selbstbeteiligung der Beamt*innen an den Kosten für die gesundheitliche Versorgung. Sie wird von den Beihilfezahlungen es Dienstherrn abgezogen. Die Höhe der Pauschale ist von der Besoldungsgruppe abhängig und liegt sie zwischen 150 und 750 Euro.