Derzeit erhalten viele verbeamtete Kolleg*innen auf ihre Widersprüche aus dem Jahr 2022 gegen ihre Besoldung und Versorgung vom Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW einen ablehnenden Widerspruchsbescheid. Warum? Das Land NRW hält die Besoldung und Versorgung aus dem Jahr 2022 nach den vorgenommenen Erhöhungen und strukturellen Änderungen verfassungsrechtlich für in Ordnung. Daher lehnt es nun alle vorliegenden Widersprüche per Bescheid ab. Zur Erinnerung: Im Jahr 2022 kam es sowohl zu Verbesserungen der Besoldungshöhe als auch zu zahlreichen strukturellen Veränderungen des Besoldungssystems.
Musterklageschrift für GEW-Mitglieder
Nach intensiver Prüfung der Rechtslage und der inzwischen ergangenen Rechtsprechung kommen wir zu dem Schluss, dass vor dem Hintergrund der äußerst unsicheren Erfolgsaussichten von Klagen gegen diese Widerspruchsbescheide kein weitergehender Rechtsschutz für ein Klageverfahren wegen amtsangemessener Alimentation für das Jahr 2022 bewilligt werden kann. Wer dennoch gegen den Widerspruchsbescheid selbständig vorgehen möchte, den lassen wir aufgrund der langjährigen Auseinandersetzung nicht ohne Hilfestellung. Wir stellen Mitgliedern, die 2022 einen entsprechenden Widerspruch erhoben haben, eine Musterklageschrift zur Verfügung. Beamt*innen können diese selbstständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben auf eigene Kosten beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. Bitte beachte unbedingt die Rechtsbehelfsbelehrung auf dem Widerspruchsbescheid.