Zum 1. November 2024
- Erhöhung der Grundgehälter um 200 Euro.
- Erhöhung der dynamisierten Zulagen um 4,76 Prozent ( entspricht prozentual dem Sockelbetrag von 200 € im Durchschnitt).
- Versorgungsempfänger*innen sollen eine entsprechende Erhöhung ihrer Versorgungsbezüge in Abhängigkeit ihres jeweils maßgeblichen Ruhegehalts- und Anteilssatzes erhalten.
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und der Unterhaltsbeihilfen (z.B. für Rechtsreferendare) um 100 Euro.
Zum 1. Februar 2025
- die weitere lineare Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge um 5,5 Prozent (insb. Grundgehälter, dynamisierte Zulagen, Familienzuschlag).
- Erhöhung der Anwärtergrundbeträge und Unterhaltsbeihilfen um 50 Euro.
Die Klärung weiterer offener Themen, wie die amtsangemessene Alimentation oder das Job-Rad, wird in weiteren vereinbarten Gesprächen stattfinden. Diese werden wir als GEW NRW stets konstruktiv-kritisch begleiten. Unsere Erwartung ist und bleibt, dass die Klärung dieser Themen im Sinne der Beschäftigten sein wird und damit auch die Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöht wird - für den so dringend benötigten Nachwuchs! Denn der öffentliche Dienst ist das Rückgrat unserer Gesellschaft und gerade in Zeiten des Fachkräftemangels gehen die Beschäftigten tagtäglich über ihre Belastungsgrenze hinaus. Deshalb ist die 1:1 Übertragung des Tarifergebnisses ein wichtiges Signal der Wertschätzung, daneben sind gute Arbeitsbedingungen und ausreichend gut ausgebildetes Personal unerlässlich!