lautstark. 18.08.2020

Kommentar zu Bedarfen in der Weiterbildung

WeiterbildungVHS – Volkshochschule

Profis brauchen sichere Jobs

Viele Lehrende in der Weiterbildung sind Honorarkräfte. Das ist weder gerecht noch gut für die Weiterbildungsinstitutionen. Helle Timmermann findet: Es ist höchste Zeit für Veränderung.

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  • Ausgabe: lautstark. 05/2020 | Mehr Profis für gute Bildung
  • Autor*in: Helle Timmermann
  • Funktion: Expertin der GEW NRW für Weiterbildung
Min.

Mit Beginn des neuen Schuljahres im August haben an vielen Volkshochschulen (VHS) die Schulabschlusskurse wieder angefangen. „Endlich!“ Das dachten viele Lehrende und freuten sich nicht nur auf neue Gesichter, sondern auch auf ein Einkommen. Viele von ihnen sind nebenberufliche Kursleiter*innen.

Ein Problem der Gerechtigkeit

Allein in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung in NRW arbeiteten laut Weiterbildungsbericht von der Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule (QUA-LiS) im Jahr 2018 insgesamt 73.531 Personen, fast alle als Honorarkraft. Was sich für die einen nach Flexibilität, Freiheit und einem netten Nebenverdienst anhört und zum Teil immer noch ist, bedeutet für viele andere ein bitteres Gemisch aus Unsicherheit und schlechter Bezahlung. In der Krise zeigt sich für die letzten Schönredner*innen unübersehbar, wie existenzbedrohend das System für die wachsende Zahl der Soloselbstständigen in der Weiterbildung tatsächlich ist. Es gibt einfach kein Honorar.

Trotzdem gibt es Stimmen, die die immer gleichen Argumente gegen Systemveränderungen anführen: „Wir wissen doch gar nicht, wie viele betroffen sind.“ Doch! Denn der Trend, dass ursprünglich als nebenberuflich konzipierte Tätigkeiten nun von Personen ausgeübt werden, die diese hauptberuflich ausüben, ist bereits erforscht. Es ist davon auszugehen, dass rund 13 Prozent der in der Weiterbildung tätigen Personen als hauptberufliche Honorarkräfte ihren Lebensunterhalt bestreiten. Von diesen  Personen, die hauptsächlich selbstständig auf Honorarbasis und insgesamt hauptberuflich in der Weiterbildung tätig sind, erwirtschaften rund 63 Prozent ein Einkommen, das unterhalb der Prekaritätsschwelle von 1.750 Euro brutto im Monat liegt.

Ein Problem für das Angebot

Nun handelt es sich aber nicht nur um ein Problem für die Lehrenden. Es ist auch ein Problem für die Weiterbildung an sich. Prekarisierung statt Professionalisierung in der beruflichen und allgemeinen Weiterbildung ist ein Trend, der sich auch in einer fehlenden angemessenen Bezahlung ausdrückt. Er führt zunehmend dazu, dass sich qualifizierte Kursleiter*innen Beschäftigungsverhältnisse suchen müssen, die ihrer Qualifikation gerecht werden und ihnen ein auskömmliches Einkommen sichern. Für Neueinsteiger*innen ist das Betätigungsfeld Weiterbildung zunehmend unattraktiv. Perspektivisch haben wir neben einem Quantitäts- auch ein Qualitätsproblem, und zwar vor allem da, wo die Honorarkräfte das geringste Einkommen erzielen: in der gemeinwohlorientierten Weiterbildung.

Aber gefährden wir mit Festanstellungen nicht die Innovationsfähigkeit der Einrichtungen? Ja klar, ungefähr so sehr wie das Beamtentum die Qualität des Unterrichts am Gymnasium zugrunde richtet – nämlich gar nicht. Fragen wir doch mal umgekehrt: Wie soll die Kombination aus schlechter Bezahlung und unsicherer Perspektive zur Qualitätssteigerung beitragen?

Mehr Hauptamtlichkeit nicht nur in der Lehre

Die professionell Handelnden müssen sich wieder an den Bildungsbedarfen von Menschen, Gesellschaften und strukturell hochgradig komplexen Bedingungen orientieren können. Nicht nur in Kursen und Veranstaltungen braucht die Weiterbildung mehr Hauptamtlichkeit. Sich verändernde Aufgaben und langfristige Formate, die sich weder in Teilnehmer*innentagen noch in Unterrichtsstunden messen lassen, brauchen Freiräume für mehr Festanstellungen. Beratung, Netzwerkarbeit und die Begleitung von Inklusion und Digitalisierung erfordern zusätzliches fest angestelltes Personal, vor allem in der allgemeinen gemeinwohlorientierten Weiterbildung.

Was muss sich also ändern?

Wenn wir über mehr Hauptamtlichkeit sprechen, meinen wir also die Finanzierung und Verwirklichung von Festanstellungen – tariflich abgesichert im TVöD oder anderen vergleichbaren Beschäftigungsverhältnissen. Damit ist auch gemeint, dass die Stellen klar von prekärer Beschäftigung in Vollzeit bei einem Auftraggeber, von Arbeitnehmer*innenähnlichkeit und von Projektarbeit auf Honorarbasis abgegrenzt werden müssen.

Damit die Einrichtungen dies finanzieren können, brauchen wir überall Fördersätze, die beispielsweise  analog zur Förderung des zweiten Bildungswegs zwischen Hauptamtlichkeit und Honorartätigkeit unterscheiden und damit Festanstellungen überhaupt erst ermöglichen. Beginnen wir damit in der nach dem Weiterbildungsgesetz geförderten allgemeinen Weiterbildung. Beginnen wir damit jetzt!

Auch für die Lehrer*innen des zweiten Bildungswegs heißt das dann JA13! Denn auch hier gelten die gleichen Forderungen wie für andere Lehrer*innen aus der Sekundarstufe I.

Erzählen wir unsere Geschichte neu: Es ist ein Tag im Herbst 2020. Im ganzen Land finden wieder von morgens bis abends Veranstaltungen in der Weiterbildung statt. Fest angestellte Lehrer*innen unterrichten in allen Bereichen der Grundbildung, in Deutschkursen sowie in allen anderen Fachbereichen und in der beruflichen Bildung. Eingebettet in ein multiprofessionelles und selbstverständlich fest angestelltes Team.

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