lautstark. 09.06.2022

Karriere in der Schule

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Entwicklung muss für alle möglich sein

Kann man in der Schule auch Karriere machen? Oder ist der Lehrer*innenberuf nicht vielmehr eine Berufung? Dass Letzteres nicht stimmt, scheint selbst innerhalb des Systems Schule noch nicht überall angekommen zu sein. Wer am Arbeitsplatz Schule mehr möchte, hat es nicht leicht.

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  • Ausgabe: lautstark. 03/2022 | Besser arbeiten: Arbeitsplatz Bildung attraktiver machen
  • Autor*in: Rainer Michaelis
  • Funktion: Ministerialrat a. D., bis 2017 Referatsleiter für Gesamt- und Sekundarschulen im Schulministerium
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Natürlich wollen und müssen sich auch Lehrkräfte im Laufe ihres Berufslebens weiterentwickeln. Denn der Arbeitsplatz Schule besteht nicht nur aus Unterricht, dazu gehört noch viel mehr: Planung, Verwaltung und Organisation sowie Kommunikation mit Eltern, Verbänden, Behörden und politischen Entscheidungsträgern. Und nicht zuletzt natürlich auch Leitungshandeln, Personalführung sowie die Aus- und Fortbildung von Lehrer*innen.

Schlechte Aussichten in Grundschule und Sekundarstufe I

Allerdings gibt es in unseren Schulen bislang sehr unterschiedliche Voraussetzungen, um als Lehrer*in Karriere zu machen. Das liegt zum einen an den unterschiedlichen Eingangsbesoldungen und Beförderungsmöglichkeiten, zum anderen an den ebenfalls von Schulform zu Schulform sehr unterschiedlich verteilten Funktionsstellen. Besonders schlechte Karten haben hier die Beschäftigten an Grundschulen: Deren Eingangsbesoldung stagniert trotz gleichwertiger Ausbildungsdauer noch immer bei A12 und beförderungswirksame Funktionsstellen gibt es fast ausschließlich für die Leitung größerer Grundschulen. Ähnlich bescheiden sind die Aufstiegsmöglichkeiten für Lehrkräfte mit Lehramt für die Sekundarstufe I, sofern sie an Haupt- oder Realschulen beschäftigt sind. Sekundar- und Gesamtschulen verfügen zwar über deutlich mehr Funktionsstellen im Bereich der erweiterten Schulleitung. Doch auch hier gilt: Lehrkräfte mit Sekundarstufe-I-Lehramt verbleiben im gehobenen Dienst, sofern sie nicht eine der offen – also nicht lehramtsbezogen – ausgeschriebenen Funktionsstellen bekommen.

Die besten Karrieremöglichkeiten haben nach wie vor die Lehrkräfte mit Lehramt für die Sekundarstufe II. Sie werden im höheren Dienst eingestellt, auf sie wartet meist schon nach wenigen Jahren eine Regelbeförderung zur Oberstudienrätin beziehungsweise zum Oberstudienrat nach A14. An Gymnasien und Gesamtschulen mit eigener Oberstufe gibt es zudem deutlich mehr Funktionsstellen als an allen anderen Schulformen.

An den Schulen in NRW werden Karrierechancen für Lehrkräfte also noch immer nach dem traditionellen Verständnis der unterschiedlichen Wertigkeit von Grundbildung – an Volks- oder Grund- und Hauptschulen – und höherer Bildung – am Gymnasium sowie in der Oberstufe auf dem Weg zum Abitur – zugeteilt. Als ob der Unterricht jüngerer und weniger gut vorgebildeter Kinder einfacher und damit geringer zu besolden wäre als der Unterricht älterer Kinder aus dem Bildungsbürgertum. Was für eine Hybris! Passt das eigentlich noch in unsere heutige Zeit?

Klar ist: Solange der berufliche, also der arbeits- und beamtenrechtliche Status von Lehrkräften vor allem abhängig ist von ihrer Ausbildung, ihrem Lehramt, von der Eingangsbesoldung und der Schulform, kann es in NRW keine vergleichbaren Karrierechancen für Lehrkräfte geben.

Wer Potenziale fördern will, muss sie erkennen

Grundbedingung für faire Karrierechancen ist darüber hinaus eine für alle Lehrkräfte zugängliche wissenschaftlich abgesicherte Potenzialanalyse. Ihre Ergebnisse können einerseits der besseren Information der Lehrkraft über die eigenen Potenziale dienen, sie können aber auch auf freiwilliger Basis als Grundlage für die Personalentwicklung genutzt werden, zum Beispiel bei Bewerbungen oder Personalentwicklungsgesprächen. Eine solche Potenzialanalyse sollte frühzeitig angeboten werden, gegebenenfalls auch schon während der Ausbildung. Sinnvoll wäre es auch, die Teilnahme an einer Potenzialanalyse ähnlich wie die Teilnahme an der Schulleitungsqualifizierung für die Übernahme bestimmter Funktionen verpflichtend zu machen.

Außerdem ist dringend zu klären, welche Tätigkeiten und Funktionen im Schulbereich an dauerhafte Beförderungen mit ruhegehaltsfähigen Dienstbezügen geknüpft sind und welche Tätigkeiten und Funktionen auf Zeit vergeben werden, das heißt auf der Basis von zeitlich befristeten Zulagen beziehungsweise Entlastungen von Unterrichtsverpflichtungen. Es kann nicht sein, dass es beispielsweise für Fachleitungen im Bereich der Sekundarstufe I andere Aufstiegsregelungen gibt als für Fachleitungen im Bereich der Sekundarstufe II. Wie immer man hier entscheidet: Die einmal getroffenen Regelungen müssen für alle Lehrkräfte gleichermaßen gelten – unabhängig von Lehramt, Status und Schulform.