

Welche Rolle spielt Gewalt an Schulen?
Maike Selter-Beer: Schule ist ein Spiegelbild unserer Gesellschaft. Alles, was an Respektlosigkeit und Gewalt in der Gesellschaft bedauerlicherweise geschieht, passiert in Schulen leider auch – von verbalen Attacken bis hin zu körperlichen Übergriffen. Das Spannungsfeld zwischen Lehrer*innen und Schüler*innen ist nur eines von vielen. Dabei ist es sehr unterschiedlich, was ein Individuum unter Respektlosigkeit oder Gewalt versteht und wie es darauf reagiert. So gibt es sicherlich Kolleg*innen, die sich einer zunehmenden Respektlosigkeit vonseiten der Schüler*innen und Eltern ausgesetzt sehen. Dazu gehöre ich nicht. Meiner Ansicht nach ist Schule schon immer ein Ort gewesen, wo es durch das Aufeinandertreffen unterschiedlicher Interessen zu Konflikten kommen kann. Wichtig in der pädagogischen Arbeit ist es, angemessene Konfliktlösungen zu erarbeiten, um damit unangemessenen Fehlhaltungen entgegenzuwirken.
Caroline Lensing: Gewalt ist ein Problem an allen Schulformen und -standorten. Dazu zählen einerseits tätliche Angriffe, aber auch Beleidigungen oder Diffamierung im Internet. Viele Vorfälle dringen nicht an die Öffentlichkeit, weil zum Beispiel das Ansehen der Schule nicht geschädigt werden soll oder Kolleg*innen sich schämen, die Vorfälle öffentlich zu machen. Förderschullehrer*innen berichten auch, dass man zum Beispiel geistig behinderte Menschen für diese Angriffe nicht verantwortlich machen will.
Mario Sandfort: Grundsätzlich findet Gewalt in der Schule zwischen Schüler*innen untereinander und zwischen Schüler*innen und Lehrer*innen, aber auch unter Beteiligung von Eltern statt. An den Rechtsschutz der GEW NRW werden Fälle von Beleidigungen, Nötigungen, Sachbeschädigungen und Körperverletzungen herangetragen.
Wie gehen Sie an Ihrer Gesamtschule konkret mit solchen Gewalttaten um, Frau Selter-Beer?
Maike Selter-Beer: Wir sind schon immer sehr offensiv mit dem Thema Gewalt an unserer Schule umgegangen: Ja, es gibt sie! Und ja, wir tun etwas dagegen! Grundlage unserer Arbeit ist eine wertschätzende pädagogische Haltung, die von drei Grundannahmen ausgeht.
Welche sind das?
Maike Selter-Beer: Erstens: Respekt muss man sich nicht verdienen, Respekt steht allen zu. Eine Beleidigung oder ein körperlicher Übergriff sind Beispiele für verloren gegangenen Respekt. Dafür versuchen wir unsere Schüler*innen zu sensibilisieren. Besonders wichtig sind uns positive Beispiele für ein respektvolles Miteinander, zum Beispiel unser Fußballprojekt „kick fair“, Benimm-Kurse oder die Verleihung unseres Awards für soziales Engagement. Zweitens: Wir zeigen in Konfliktsituationen eine klare Kante mit Herz. Hinschauen, nicht wegschauen ist dabei die Devise. Jugendliche müssen manchmal ein respektvolles Miteinander erst lernen. Dazu sind überschaubare, gut kommunizierte Schulregeln ebenso nötig wie individuelle Gespräche und die Anwendung von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Drittens: Wir praktizieren konsequenten Opferschutz. „Wer schlägt, verliert!“ ist das komprimierte Schlagwort unserer schulischen Null-Akzeptanz-Politik gegenüber körperlichen Übergriffen. Die Opfer sollen sich in der Schule weiterhin sicher fühlen. Eine Besonderheit der Gesamtschule Berger Feld ist die Einrichtung einer Koordinator*innen-Stelle für Gewaltprävention. Unser Koordinator berät Schüler*innen, Eltern, Kollegium und Schulleitung. Darüber hinaus hält er engen Kontakt zu unseren außerschulischen Kooperationspartnern, wie zum Beispiel zur Polizei, zum Kriseninterventionsteam, zum Jugendamt und zur Schulberatungsstelle. Damit sorgt er für eine Professionalisierung und Nachhaltigkeit.
Welche rechtlichen Aspekte sind bei Gewalttaten an Schulen zu beachten?
Mario Sandfort: Zu unterscheiden sind die schulinternen Maßnahmen von den allgemeinen zivil- und strafrechtlichen Verfolgungsmöglichkeiten. Die schulinternen Handlungsmöglichkeiten sind im § 53 des Schulgesetzes (SchulG) geregelt. Danach dürfen Ordnungsmaßnahmen erst angewandt werden, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen (§ 53 Abs. 1 Satz 4 SchulG). Als Ordnungsmaßnahmen sieht das Schulgesetz einen abgestuften Katalog vor, angefangen mit dem schriftlichen Verweis über den vorübergehenden Ausschluss vom Unterricht bis hin zu der Verweisung von allen öffentlichen Schulen des Landes (§ 53 Abs. 3 SchulG).
Und wenn bei der Gewalttat schon das Zivil- oder Strafrecht greift?
Mario Sandfort: Dann ist der Gemeinsame Runderlass zur Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität zu beachten (BASS 18-03 Nr. 1). Besteht gegen Schüler*innen der Verdacht der Begehung eines Verbrechens, so hat die Schulleitung die Strafverfolgungsbehörden zu benachrichtigen. Bei sonstigen strafbaren Handlungen hat die Schulleitung zu prüfen, ob pädagogische beziehungsweise schulpsychologische Unterstützung, erzieherische Einwirkungen beziehungsweise Ordnungsmaßnahmen ausreichen oder ob wegen der Schwere der Tat eine Benachrichtigung der Polizei oder der Staatsanwaltschaft erforderlich ist.
Im konkreten Fall werden oft auch Personalräte um Hilfe gebeten.
Caroline Lensing: Genau, und die werden sehr schnell hellhörig. Wir haben festgestellt, dass einige Schulleitungen und auch die Schulaufsicht nur sehr zögerlich reagieren, wenn es um Vorfälle von Gewalt gegen Lehrer*innen in der Schule geht. Kolleg*innen werden oft auch schlecht von Schulleitungen informiert, was ihre Rechte beziehungsweise die der Schule betrifft. Wir versuchen, diese Kolleg*innen sehr engmaschig zu begleiten, auch bei Gesprächen mit der Schulleitung oder Dezernent*innen. Genau wie der Berufsgenossenschaftliche Arbeitsmedizinische und Sicherheitstechnische Dienst, besser bekannt als BAD, fordern wir als GEW NRW, dass auch schwere Beleidigungen und Bedrohungen im Verbandsbuch dokumentiert werden müssen.
Die Dokumentation ist wichtig, aber was muss sich denn generell ändern, damit Gewalt an Schulen kein Thema mehr ist?
Maike Selter-Beer: Bei uns tun die Kolleg*innen bereits aus eigener Kraft viel für ein gewaltloses Konfliktmanagement, was aber zunehmend ihren beruflichen Alltag belastet. Gerade Gesamtschulen sind durch ihre vielfältigen Integrations- und Inklusionsaufgaben besonders stark in Anspruch genommen. Eine Lastenverteilung unter Einbeziehung aller Schulformen wäre dringend erforderlich. Hilfreich wäre, wenn zusätzliches Personal zur Präventionsarbeit nicht auf das Kontingent an Lehrer*innenstellen angerechnet würde. Auch die Absenkung der Klassenfrequenz und zusätzliche Finanzmittel für Fortbildungen, wie sie die Gewerkschaften ja schon anbieten, wären wünschenswert. All das fordert Politik und Verwaltung dazu auf, mehr Geld in Bildung zu investieren. Kostenneutral ist es, die tägliche Arbeit der Kolleg*innen in der Gewaltprävention an Schulen anzuerkennen und zu würdigen. Hier sollte die Schulaufsicht Kolleg*innen und Schulleitungen weiterhin mit Engagement unterstützen. Das kann durch fachliche Beratung, unbürokratische Entscheidungen, Reduzierung und Priorisierung der Aufgaben, aber auch durch das Einlegen juristischer Mittel geschehen, wenn Kolleg*innen selbst zu Opfern von Respektlosigkeit oder Gewalt werden.
Mario Sandfort: Ja, allerdings wird Gewalt in der Schule sicherlich so lange ein Thema sein, wie es Gewalt in unserem Land gibt. Mehr Gesetze allein werden nicht helfen, aber es wäre sehr wichtig, dass die Dienststellen mehr und konsequenter von ihren Handlungsmöglichkeiten Gebrauch machen und sich schützend vor ihre Beschäftigten stellen. Sie haben ein eigenes Strafantragsrecht und könnten es in den Fällen der Beleidigung und Körperverletzung auch nutzen.
Caroline Lensing: Ich denke, dass Prävention an erster Stelle stehen muss. Als Personalrätin wünsche ich mir auf jeden Fall auch deutlichere Unterstützung durch die Bezirksregierungen. Die Schulaufsicht muss proaktiver mit den Vorfällen umgehen und mehr Präsenz in den Schulen zeigen. Bei Vorfällen müsste sie also zu Dienstbesprechungen gehen und das persönliche Gespräch mit den Betroffenen suchen. Kolleg*innen und Schulleitungen fühlen sich oft alleingelassen und schlecht beraten. Gewalt gegen Lehrkräfte sollte ein integrativer Anteil im Eignungsverfahren von Schulleitungen sein. Es muss auch für Lehrerräte spezielle Fortbildungen geben, damit sie Kolleg*innen rechtssicher beraten können. Das NRW-Schulministerium verweist immer auf die Beratungslehrer*innen vor Ort, die zu dieser Problematik ausgebildet werden. Leider gibt es aber keine Verpflichtung, sodass es nicht an jeder Schule Beratungslehrer*innen gibt. Dies sollte man schulformübergreifend einfordern. Außerdem wird auf den Notfallordner in den Schulen hingewiesen. Dieser steht dem Kollegium aber gar nicht offen zur Verfügung. Zumindest auf die Online-Version sollten alle Kolleg*innen Zugriff haben. Zum Schluss sollte man die COPSOQ-Befragung nicht vergessen. Aus den Ergebnissen dieses Fragebogens zur Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz lassen sich direkte Forderungen an die Politik ableiten. Daher möchte ich alle Kolleg*innen noch einmal auffordern, an der Befragung teilzunehmen!