Allein der Zusammenschluss von drei in Konkurrenz zueinander stehenden Verbänden und ihre Zusammenarbeit mit dem Verband Sonderpädagogik NRW e.V. in gemeinsamem Protest zeigt: Die Umsetzung des gemeinsamen Lernens auf der Grundlage des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes ist mangelhaft.
Qualität und Steuerung sicherstellen
In der Mülheimer Erklärung fordern sie die Entwicklung und Sicherung der Qualität sonderpädagogischer Förderung in Schulen des Gemeinsamen Lernens und eine deutlich verbesserte Steuerung. Ihr Fazit: „Bei aller Bedeutung der Qualitätsdiskussion darf nicht vergessen werden, dass der Erfolg dieses Entwicklungsprozesses auch davon abhängt, dass die Ressourcenausstattung verbessert wird. Qualitätssicherung und notwendige Ressourcenausstattung sind unverzichtbar für eine gelingende inklusive Schulentwicklung. Um qualitativ gutes gemeinsames Lernen auch weiterhin zu ermöglichen, benötigen die Schulen des gemeinsamen Lernens deutlich mehr Lehrkräfte für sonderpädagogische Förderung, kleine Klassen, ein erweitertes Angebot an Fortbildungen für die Lehrkräfte, eine dem Bedarf angepasste räumliche und materielle Ausstattung und mehr Zeitressourcen für Absprachen und Vorbereitung.“
GEW-Positionen bestätigt
Die Mülheimer Erklärung bestätigt Kritik der GEW NRW an der Umsetzung der schulischen Inklusion in NRW – wie bereits durch die Rückmeldungen der Schulen im Rahmen der repräsentativen Onlineumfrage „Was Schulen brauchen".