Pressemitteilungen 28.06.2018

Eckpunkte zur Inklusion: Rückschritt statt Fortschritt

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Eckpunkte zur Inklusion: Rückschritt statt Fortschritt

Inklusion nach Kassenlage – keine Entlastung für Beschäftigte

Die Bildungsgewerkschaft GEW NRW zeigt sich enttäuscht über die von Schulministerin Yvonne Gebauer vorgelegten Eckpunkte zur Neugestaltung der schulischen Inklusion in NRW. Das Papier wird dem im Koalitionsvertrag formulierten Anspruch, im Bereich des Gemeinsamen Lernens eine spürbare Qualitätssteigerung der inklusiven Angebote an allgemeinen Schulen zu erreichen, nicht gerecht. Die GEW befürchtet im Ergebnis vielmehr eine Verwaltung des eklatanten Mangels an den Schulen des Gemeinsamen Lernens. Von einer besseren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nicht die Rede sein.

  • Autor*in: Berthold Paschert
  • Funktion: Pressesprecher der GEW NRW
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"Statt klare Perspektiven für die Weiterentwicklung des Gemeinsamen Lernens zu beschreiben und den Prozess mit den erforderlichen Personal- und Sachressourcen und besserer Ausstattung zu unterfüttern, werden die Schulen, die sich auf den Weg des gemeinsamen Lernens von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemacht haben, zu Schwerpunktschulen gemacht, andere werden mit der Inklusion nur noch auslaufend zu tun haben“, empörte sich GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer im Anschluss an die Sitzung des "Fachbeirats für inklusive schulische Bildung" am heutigen Nachmittag (28.6.) in Düsseldorf. Die dringend erforderliche Unterstützung der Schulen des Gemeinsamen Lernens stehe künftig unter einem jährlichen Haushaltsvorbehalt und sei von der Zustimmung des Finanzministers abhängig. Für das kommende Schuljahr seien keine Besserungen zu erwarten; das Schuljahr 2018/19 soll ein Übergangsschuljahr werden – mit anderer Schüler*innenzuweisung, aber ohne geänderte Personalausstattung. Schäfer wörtlich: „Das bedeutet Inklusion nach Kassenlage. Das Recht auf inklusive Bildung für Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf wird somit untergraben.“

Die versprochenen Qualitätsstandards beschränken sich auf die Feststellung, ob es pädagogische Konzepte gibt, Sonderpädagog*innen, Fortbildung und eine passende räumliche Ausstattung. "Die knappen Ressourcen sollen jetzt an wenigen Schulen gebündelt werden. Nur diese Schulen werden den Eltern als Förderort für ihre Kinder angeboten", monierte Schäfer. „Eine Perspektive, wie es in den nächsten Jahren weitergehen soll, gibt es nicht.“ Für die Landesregierung, so die kritische Bilanz der GEW, habe die Weiterentwicklung der Inklusion offenbar nicht die erforderliche Priorität. Fazit der Landesvorsitzenden: "Während bei der Einführung von G 9 an den Gymnasien alles unternommen wurde, um das Schulgesetz noch in diesem Schuljahr zu ändern und dafür auch alle Finanzierungsfragen geregelt wurden, diktiert der Landeshaushalt die Bedingungen für die schulische Inklusion."