

Wie hoch ist der Fachkräftemangel unter Werkstattlehrkräften und welche Auswirkungen gehen damit einher?
Andreas Hohrath: Der Fachkräftemangel von Werkstattlehrkräften fällt von Schule zu Schule sehr unterschiedlich aus, da es stark auf die Ausrichtung des Berufskollegs ankommt. Werkstattlehrkräfte sind in der Regel an technisch-gewerblichen und sozialpädagogisch/hauswirtschaftlich ausgerichteten Berufskollegs tätig und hier vorrangig in der Ausbildungsvorbereitung sowie im fachpraktischen Unterricht in der Berufsfachschule. Aber auch in der Berufsausbildung unterrichten sie unter anderem in Backstuben, Lehrküchen, Laboren und an CNC-Maschinen.
Der Lehrkräftemangel zeigt sich meistens auf brisante Weise, wenn krankheitsbedingt Lehrkräfte ausfallen. Denn der Unterricht von Werkstattlehrkräften findet oft parallel zum theoretischen Unterricht statt. Aufgrund dieser Struktur und je nach Schulform bestehen die Lerngruppen aus maximal 16 Schüler*innen. Fällt eine der beiden Lehrkräfte aus, wird meistens die ganze Klasse für den Vertretungsunterricht zusammengefasst. Diese doppelte Gruppengröße stellt Werkstattlehrkräfte vor große Herausforderungen, da die Räumlichkeiten darauf nicht ausgelegt sind. Ein fachgerechter Unterricht lässt sich so schwer umsetzen. Zudem besteht mitunter sogar ein Sicherheitsproblem. Durch kleinere Lerngruppen und mehr Kolleg*innen könnten solche Unwegsamkeiten ausgeglichen werden.
Bessere Bezahlung ist eine Stellschraube, um mehr Menschen für den Beruf der Werkstattlehrkraft zu gewinnen. Warum muss sich hier dringend etwas ändern?
Andreas Hohrath: Trotz umfassender Ausbildung werden Werkstattlehrer*innen im Eingangsamt immer noch in die Besoldungsgruppe A9 beziehungsweise Tarifbeschäftigte in die Entgeltgruppe EG9a eingruppiert. Dies entspricht in keiner Weise einer angemessenen und fairen Bezahlung.
Seit 1961 die Berufsgruppe der Werkstattlehrer*innen an Berufskollegs eingeführt wurde, hat sich die Situation an den Schulen und damit die Arbeit der Werkstattlehrer*innen verändert. So ist zum einen die Praktisch-pädagogische Einführung für Werkstattlehrkräfte deutlich umfassender geworden. Zum anderen haben sich die Anforderungen an Werkstattlehrkräfte insbesondere durch den vermehrten Einsatz von Technik und durch die Digitalisierung in allen Berufen geändert – sei es in hochtechnologischen Fächern sowie in Fächern für sozialpädagogisch/hauswirtschaftliche Ausbildungen, wie zu Krankenpfleger*innen, Augenoptiker*innen, Bäcker*innen oder Köch*innen. In Pflegeberufen ist es beispielsweise allein mit Verbinden, Umlagern und Pflegen nicht mehr getan. Der qualifizierte Umgang mit Patientenverwaltungssoftware und Textverarbeitungsprogrammen wird ebenso vorausgesetzt. Und das hat Auswirkungen darauf, was im Unterricht vermittelt werden muss.
Zu welchem Ergebnis kommt das Gutachten zur Besoldung von Werkstattlehrkräften, das die GEW NRW in Auftrag gegeben hat?
Andreas Hohrath: Der Fachgruppenausschuss Berufskolleg der GEW NRW hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um die Bezahlung von Werkstattlehrer*innen an Berufskollegs überprüfen zu lassen. Das Gutachten zeigt deutlich, dass das Land NRW auch bei der aktuellen Rechtslage das Eingangsamt von Werkstattlehrkräften an Berufskollegs durchaus mit A10 festsetzen kann – was sich auch auf die tarifliche Eingruppierung auswirken würde. Zahlreiche andere Bundesländer bezahlen vergleichbare Berufsgruppen bereits besser.
Was fordert die GEW NRW über die Bezahlung hinaus, damit der Beruf von Werkstattlehrkräften attraktiver wird?
Andreas Hohrath: Für Werkstattlehrkräfte soll die gleiche Pflichtstundenregelung von 25,5 Wochenstunden gelten wie für die übrigen Lehrkräfte an Berufskollegs nach Verordnung zur Ausführung des § 93 Absatz 2 Schulgesetz. Mal davon abgesehen, dass es ungerecht ist, dass Lehrkräfte in einem Bildungsgang in ihrer Pflichtstundenzahl unterschiedlich bewertet werden, hat sich heutzutage auch der nicht messbare Teil der Tätigkeit maßgeblich geändert. So sind Werkstattlehrkräfte heute, wie auch das Gutachten zeigt, mit fast den gleichen außerunterrichtlichen Tätigkeiten beschäftigt wie ihre „Theoriekolleg*innen“, beispielsweise mit der Vor- und die Nachbereitung des Unterrichts.
Außerdem wäre es für Werkstattlehrkräfte wichtig, wenn die Fortbildung zur technischen Lehrkraft wieder angeboten würde. So erhielten sie Aufstiegsmöglichkeiten innerhalb des Systems, die sie seit 1997 nicht mehr haben.
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Wenn du dir die aktuelle Arbeitssituation von Fachleitungen ansiehst: Wie attraktiv ist ihr Job?
Björn Dexheimer: Ich bin seit mehr als zwölf Jahren Fachleiter am Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Mönchengladbach und habe diese Entscheidung und Möglichkeit nicht einen Moment bereut: Die Ausbildung an den ZfsL ist wesentlicher Bestandteil der Lehrer*innenausbildung in NRW. Dadurch wird Fachleiter*innen nicht nur die Möglichkeit eröffnet, an allen aktuellen Unterrichtsentwicklungen teilzuhaben, sie können sie in ihrer Funktion auch aktiv mitgestalten.
Fachleiter*innen stehen an der Nahtstelle zwischen der Ausbildung an der Universität und der Unterrichtsarbeit in Schulen, gewissermaßen am Puls der Zeit. Fachleiter*innen haben etwa die wunderbare Möglichkeit, Unterricht und Unterrichtsformen zu diskutieren und zu entwickeln – und zwar an den unterschiedlichsten Schulen in ihrem Bereich und gemeinsam mit den unterschiedlichsten Akteuren: den Lehramtsanwärter*innen (LAA) selbst, den Ausbildungslehrer*innen und den Dozent*innen an den Universitäten. Ein Beispiel: In den letzten zwei Jahren hat die Digitalisierung im Unterricht stark an Bedeutung gewonnen, ohne dass es umfassende Konzepte für den Unterricht gegeben hätte. Fachleiter*innen haben solche Konzepte in dieser Zeit zusammen mit allen Beteiligten und zuvorderst den LAA entwickelt.
Was macht Fachleitungsstellen zusätzlich zu den Arbeitsinhalten attraktiv?
Björn Dexheimer: Arbeitsorganisatorisch gesprochen, ist die Aufgabe der Fachleiter*innen eine Leitungsaufgabe, für die eine Freistellung gewährt wird. Diese Entlastung ermöglicht eine gewisse eigenverantwortliche Organisation der Ausbildungsaufgaben. Im Bereich der Fachleitungen für die Sekundarstufe II ist damit eine Beförderung zur Direktorin beziehungsweise zum Direktor mit einer Besoldung nach A15 verbunden, was in diesem Bereich eine hohe Attraktivität darstellt.
Warum muss sich bei der Bezahlung von Fachleitungen so dringend etwas tun?
Björn Dexheimer: Während die Fachleiter*innen für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen (Gy/Ge) das zweite Beförderungsamt mit A15-Besoldung erhalten, werden die Fachleiter*innen der Primarstufe sowie der Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen (HRSGe) nicht befördert. Sie erhalten lediglich eine kleine Zulage zu den A12-Bezügen des Eingangsamtes. Die Arbeitsgrundlage und das Aufgabenspektrum dieser beiden Beschäftigtengruppen sind indes identisch, die Grundlage der Prüfungsordnung (OVP) regelt die Ausbildung für alle Lehrämter gleichermaßen.
Entsprechend muss auch die Beförderung gleich geregelt werden! Die GEW fordert deshalb das zweite Beförderungsamt für alle Fachleiter*innen in allen Seminaren, zurzeit also mindestens eine Besoldung nach A14 beziehungsweise A15 nach der Einführung des Eingangsamtes A13 für alle Lehrer*innen.
Welche Arbeitsbedingungen müssen sich noch verändern, damit Fachleitungsstellen attraktiver werden?
Björn Dexheimer: Mit der Veränderung der OVP ab dem Jahr 2016 wurde auch die Bewertung unserer Arbeitszeit neu geregelt, das heißt: verschlechtert. Grundsätzlich angerechnet werden jetzt 0,7 Stunden pro LAA und eine Stunde für ein 1,5-stündiges Fach- oder Kernseminar. Zum Vergleich: Vormals waren das eine beziehungsweise zwei Stunden. Die Vor- und Nachbereitungszeit wird also nicht mehr berücksichtigt.
Hier wird offensichtlich: Die Durchführung der Ausbildungsaufgaben – also Unterrichtsbesuche plus Fahrtzeiten, Nachbesprechungen, individuelle Beratung, Vor- und Nachbereitung der Seminarveranstaltung – kann allenfalls durch massive und unbezahlte Mehrarbeit der Fach- und Kernseminarleiter*innen gewährleistet werden. Die Freistellung muss also umfassend erhöht werden!
Allein zur Bewältigung der Unterrichtsbesuche an unterschiedlichen Schulen kommt es zu zahlreichen Ausfällen des eigenen Unterrichts der Fach- und Kernseminarleiter*innen, die sich deshalb wiederum in einem starken und nicht aufzulösenden Spannungsfeld zwischen Schule und Seminar befinden.
Diese Situation ist stark belastend und wird verschärft durch die Betreuung der Studierenden im Praxissemester: Universitätsnahe ZfsL müssen eine so hohe Zahl an Studierenden bewältigen, dass die Einstellung zusätzlicher Fachleiter*innen nahezu ausschließlich für die Betreuung der Studierenden notwendig wird. Universitätsferne ZfsL betreuen währenddessen weniger als zehn Studierende im Praxissemester. An diesen ZfsL entsteht weitere Mehrarbeit, da für den gleichen Arbeitsaufwand weniger Entlastungsstunden zur Verfügung stehen.