lautstark. 19.11.2019

Arbeits- und Gesundheitsschutz: Aber bitte mit Plan!

Arbeits- und Gesundheitsschutz

Schulpersonalräte mischen sich ein

Die Gesundheit der Beschäftigten gehört über alle Schulformen hinweg zu den Kernthemen der Personalräte. Unter anderem bringen sie ihre Forderungen in den jährlichen BAD-Arbeitsplan ein. Was genau hinter diesem Plan steckt, erklärt unser FAQ.

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  • Ausgabe: lautstark. 02/2019 | Mitbestimmung: Gemeinsam viel bewegen
  • Autor*in: Anne Rödel | Elke Koßmann
  • Funktion: Bezirkspersonalrätin für Realschulen im Bezirk Düsseldorf | Hauptpersonalrätin für Realschulen
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Wer ist der BAD? Wofür ist er in Schulen in NRW zuständig?

Die BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH (BAD GmbH) ist ein Unternehmen, das Lehrer*innen und Schulleiter*innen der öffentlichen Schulen in NRW zu arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Fragestellungen der Lehrer*innengesundheit berät. Dazu stehen Betriebsärzt*innen und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Das Arbeitsschutzgesetz besagt, dass grundsätzlich der oberste Arbeitgeber, also das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) NRW, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich ist.

Die BAD GmbH wurde vom Schulministerium mit diesen Aufgaben betraut und erhält jährlich etwa elf Millionen Euro im Jahr. Aufgaben und Einsatz der BAD-Mitarbeiter*innen sowie die Verteilung der Gelder werden im sogenannten Arbeitsplan beschrieben, der jährlich erstellt und fortgeschrieben wird.

Wer stellt den BAD-Arbeitsplan auf und wie wird er weiterentwickelt?

Die BAD GmbH legt einen Jahresarbeitsplan vor. Seine Handlungsfelder orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 2 für Lehrkräfte, kurz: DGUV V2. Der BAD-Jahresarbeitsplan deckt demnach sowohl die Bereiche der Grundbetreuung als auch der betriebsspezifischen Betreuung ab; zudem sind die Bereiche Verhaltensprävention und Verhältnisprävention enthalten.

Die Inhalte des Arbeitsplans verändern sich im Laufe der Jahre und werden weiterentwickelt, nicht zuletzt durch den Einsatz der Personalräte. Nach der ersten COPSOQ-Erhebung, mit der psychische Belastungen am Arbeitsplatz Schule gemessen werden, wurden zum Beispiel Module zur Stressreduzierung in den Arbeitsplan aufgenommen. Auch die Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt, eine Arbeitsgemeinschaft zur Gewalt gegen Lehrkräfte befasst sich mit Möglichkeiten zum Schutz davor und Maßnahmen bei erlebter Gewalt.

Wie sind Personalräte der GEW NRW am BAD-Arbeitsplan beteiligt?

Die Personalräte nehmen an Arbeitstreffen mit dem BAD teil und bringen ihre Forderungen ein. Dass die Personalräte eine so starke Stimme beim Arbeits- und Gesundheitsschutz haben, ist auch ein Erfolg der GEW NRW: Ein GEW-geführter Hauptpersonalrat hat vor einigen Jahren vor Gericht erstritten, dass der Arbeitsplan der Mitbestimmung der Hauptpersonalräte unterliegt. Seitdem wird der Arbeitsplan für das jeweils kommende Jahr den Hauptpersonalräten vorgelegt und in ihren Gremien diskutiert. So  werden Änderungen und weitere Tätigkeitsfelder beantragt. Es ist ein längerer Prozess, bis die Personalräte dem Arbeitsplan zustimmen. GEW-Personalrät*innen sind untereinander gut vernetzt: Sie haben zum Beispiel fachkundige Unterstützung durch die Mitglieder des Referats für Arbeits- und Gesundheitsschutz der GEW NRW und bei Rechtsfragen steht ihnen ein fachkundiger Jurist zur Seite. Sie nehmen an Fortbildungen teil, die von der GEW NRW organisiert oder finanziert werden, und sind echte Expert*innen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Wie werden die Arbeitsschutzmaßnahmen des BAD-Arbeitsplans umgesetzt?

Gefährdungsbeurteilungen werden von den Schulleiter*innen durchgeführt, dazu können die Muster-Checklisten der BAD GmbH genutzt werden. Sicherheitsrisiken, Unfallquellen und psychische Belastungen sollen erhoben werden. Sicherheitstechnische Fachkräfte der BAD GmbH führen in den Schulen Regelbegehungen oder Bedarfsbegehungen durch und beraten vor Ort. Schwangere Kolleginnen werden den Mutterschutzregelungen entsprechend betreut. Das Lehrerkollegium kann  Module zum Gesundheitsschutz  als schulinterne Lehrer*innenfortbildung buchen. Außerdem können die Hotline des BAD und „Sprech:Zeit“ , ein rund um die Uhr und an sieben Tagen erreichbarer Notfalltelefondienst, individuell genutzt werden.

Wer trägt in der Schule die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus dem BAD-Arbeitsplan ergeben? Welche Rolle spielt der Lehrerrat dabei?

Die Schulleiter*innen tragen nach dem Schulgesetz die Verantwortung für den Arbeits-und Gesundheitsschutz der Lehrer*innen vor Ort. Hier geht es darum, das Gefährdungspotenzial der Arbeitsplätze zu ermitteln, Gefahrenbeseitigung zu veranlassen und diese Schritte zu dokumentieren. Auch „gesunde Führung“ gehört zu ihren Aufgaben.

In allen Bereichen kann der Lehrerrat sein Auskunfts- und Beschwerderecht geltend machen. Seine Mitglieder haben das Recht,  Berichte von Begehungen sowie Korrespondenzen mit dem Schulträger zu lesen. Das Initiativrecht des Lehrerrats gilt auch im Arbeits- und Gesundheitsschutz.

An wen wende ich mich, wenn es an meiner Schule keinen ausreichenden Arbeitsschutz gibt?

Wenn es an der eigenen Schule Probleme gibt, haben die Kolleg*innen viele Möglichkeiten:

  • Sie informieren die Schulleitung oder den Lehrerrat.
  • Sie rufen die BAD GmbH an und schildern das Problem.
  • Grundschulkolleg*innen können den örtlichen Personalrat oder den Bezirkspersonalrat informieren, für alle anderen Schulformen ist der Bezirkspersonalrat zuständig. Alle Personalräte haben GEW-Kolleg*innen, die Expert*innen im Arbeits-und Gesundheitsschutz sind. Die GEW vor Ort hilft auch gerne weiter und vermittelt an die Expert*innen.