Der Vergangenheit nachzutrauern und sich an Zeiten zu erinnern, als die Hauptschule noch deswegen ihren Namen trug, weil die Hauptzahl der Schüler*innen nach der Grundschule in diese Schulform wechselte, hilft niemandem, der in dieser Schulform momentan tätig ist: Wir müssen uns den aktuellen Realitäten stellen.
Nur noch rund 300 Hauptschulen in NRW
Über das Ende der Schulform Hauptschule wird schon seit mehr als zwei Jahrzehnten diskutiert. Unter der schwarz-gelben Regierung wurde im Jahr 2008 mit der „Qualitätsoffensive Hauptschule“ unter großem finanziellen Aufwand der Versuch gestartet, die Schulform aufzuwerten und ihre Akzeptanz zu erhöhen – allerdings ohne nachhaltigen Erfolg. Im Gegenteil: Nie war der Abwärtstrend so stark wie in den vergangenen zehn Jahren.
Während im Jahr 2010 noch fast 200.000 Schüler*innen die Hauptschule besuchten, werden es im nächsten Schuljahr aller Voraussicht nach weniger als 60.000 sein. Von den rund 800 Schulen im Schuljahr 1994/1995 bestehen heute nur noch knapp 300. Die Hälfte davon ist in der Auflösung. Es bedarf weder mathematischer noch hellseherischer Fähigkeiten, um eine Prognose für die Zukunft abzugeben.
Herausforderung für Beschäftigte an Hauptschulen
Nachdem im Jahr 2011 CDU, SPD und GRÜNE sich auf der Grundlage der Empfehlung der Bildungskonferenz im Schulkonsens auf die Errichtung von mehr Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, also Sekundar- und Gesamtschulen, und den Wegfall der Verfassungsgarantie für die Hauptschule einigten, war es das erklärte Ziel der GEW NRW und ihrer Personalvertretungen, die Folgen für die Beschäftigten an Hauptschulen zumindest abzumildern.
Entscheidend ist dabei, die notwendigen Personalmaßnahmen sozialverträglich zu gestalten und gleichzeitig zu berücksichtigen, dass die verbliebenen Schüler*innen an den Hauptschulen ein Anrecht auf die Sicherung der bestehenden Unterrichtqualität haben. Eine überaus große pädagogische Herausforderung für die an den Hauptschulen Beschäftigten! So hatte beispielsweise ein Zehntel der Schüler*innenschaft im Schuljahr 2017/2018 einen formal anerkannten Förderbedarf im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen, mehr als ein Zehntel nahm an Sprachfördergruppen teil.
Hauptschüler*innen nicht im Stich lassen
Da Hauptschulen nicht mehr flächendeckend im Land vertreten sind, stellt sich die Frage, was mit den Schüler*innen geschieht, die bisher die Schulform besucht haben, nun aber nicht mehr können. Ab Klasse 5 Hauptschulzweige an Realschulen anzudocken, kann keine pädagogisch sinnvolle Lösung sein. Schüler*innen haben ein Recht auf angemessene individuelle Förderung und soziale Teilhabe. Für sie gilt der Grundsatz „Niemanden zurücklassen“ ganz besonders.
Zwar ist zweifelsfrei unbestritten, dass die Kompetenzen der an Hauptschule tätigen Professionen auch an anderen Schulformen dringend benötigt werden, aber das kann nicht in Form eines angehängten Verlagerungsprozesses passieren.
Welche Pläne das Schulministerium mit den letzten etwa 150 Hauptschulen hat und welche Rolle ihnen im Schulsystem (noch) zugewiesen wird, möchte die Fachgruppe Hauptschule bei ihrer Landesdelegiertenversammlung am 9. Oktober im Gespräch mit Staatssekretär Mathias Richter erfahren.