Primarstufe 05.02.2018

Wer entscheidet über den Schulwechsel nach Klasse 4?

GrundschuleChancengleichheit

Schulministerin Yvonne Gebauer stößt Debatte um Grundschulempfehlungen an

Der Übergang von der Grundschule in die weiterführende Schule steckt voll Diskussionspotenzial. Aktuell hat NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer die Wiedereinführung der verbindlichen Grundschulempfehlungen in Aussicht gestellt. Dem erteilt die GEW NRW eine Absage. Zuletzt sorgte zudem eine Untersuchung der Technischen Universität (TU) Dortmund im Auftrag der Mercator-Stiftung mit dem Titel FA(IR)BULOUS für Medieninteresse.

  • Autor*in: Rixa Borns
  • Funktion: Mitglied im Leitungsteam der Fachgruppe Grundschule der GEW NRW
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Während die Ministerin sich auf den Wunsch von Schulen beruft, kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass die Empfehlungen der Grundschulen auf der Basis der Zensuren nicht immer dem kognitiven Potenzial der Schüler*innen entsprächen. Dies könne durch die Einführung von objektiven Tests in Klasse 4 vermieden werden.

Grundschulempfehlungen stehen in der Kritik

Die Diskussion über den Übergang ist so alt wie die Grundschule selbst – sie feiert im kommenden Jahr 100. Jubiläum. Immer wieder werden neue sowie auch alte Modelle verordnet: Probeunterricht, Zensurendurchschnitt, verschiedene Formen von Übergangsgutachten, Entscheidung durch die Grundschulen, die weiterführenden Schulen oder die Eltern. Hauptansatzpunkt für die Kritik ist immer der Schulwechsel nach Klasse 6 für einige Kinder. Ein Blick auf die sogenannten Abschulungen aus Realschulen und Gymnasien zeigt allerdings, dass sich ihre Anzahl in den vergangenen zehn Jahren deutlich reduziert hat.

Tests in Klasse 4 bilden nur eine Momentaufnahme ab

Für die Grundschullehrer*innen sind bei der Empfehlung nicht nur die Zensuren in den Fächern entscheidend, sondern auch die allgemeine Lern- und Leistungsfähigkeit, das Lern- und Arbeitsverhalten, die sozialen Fähigkeiten sowie die emotionale und körperliche Belastbarkeit. Lehrkräfte beobachten Kinder über Jahre – kein Test oder Probeunterricht kann all diese Komponenten aufgreifen oder Beratungsgespräche ersetzen.

Entwicklung der Schüler*innen lässt sich schwer voraussagen

Keine der Methoden löst das Grundproblem: Bei zehnjährigen Kindern kann es keine eindeutige Diagnose für deren zukünftige Schullaufbahn geben. Das grenzt an Hellseherei. Wir kennen die aktuellen Leistungen, nicht aber die zukünftigen. Welchen Einfluss unter anderem die Pubertät, Änderungen in der Familie oder dem sozialem Umfeld, neue Freunde, Lehrkräfte, Klassen oder Anforderungen auf die zukünftige Schullaufbahn haben werden, das können weder Grundschullehrkräfte noch die Eltern verlässlich wissen. Die Eltern sind aber die einzigen Personen, die das Kind in beiden Schulstufen begleiten.

Soziale Selektion in der Schule ist zentrales Problem

Sie beginnt nicht erst beim Übergang in die Sekundarstufe I, sondern wenn Kinder mit einem individuellen familiären Hintergrund und unterschiedlicher vorschulischer Förderung in die Grundschule kommen. Die soziale Selektion setzt sich in der Schule fort, da oft die notwendige individuelle Förderung unter anderem wegen mangelnder personeller Ressourcen nicht optimal geleistet werden kann. Über den Zusammenhang zwischen sozialer Herkunft und Zensuren sind sich Pädagog*innen schon seit Jahrzehnten einig.

Eine neue Untersuchung zeigt, dass in Deutschland die soziale Benachteiligung ein kleines Stück überwunden werden konnte, trotzdem besteht noch keine Bildungsgerechtigkeit. Eine Änderung des Übergangsverfahrens würde die Situation wahrscheinlich wieder verschlechtern.

GEW NRW gegen neues Übergangsverfahren

Aus guten Gründen wurde die verbindliche Empfehlung der Grundschulen beim Übergang vor Jahren abgeschafft. Diese haben sich nicht verändert. Nur die Situation an Grundschulen hat sich verschärft: Es herrscht großer Lehrkräftemangel, Ganztagsplätze stehen nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung, zusätzliche Fördermaßnahmen müssen gestrichen werden, Grundschullehrer*innen arbeiten am Limit.

Da müssen Fragen aufgeworfen werden: Wer entscheidet demnächst und schreibt die Gutachten zum Übergang? Die ausgebildete Lehrerin, die eigentlich in der Schuleingangsphase gebraucht wird, weil die nicht ausgebildete Vertretungslehrkraft mit dem Erstleseunterricht verständlicherweise überfordert ist? Oder die Seiteneinsteigerin, die sich nach einem kurzen Crashkurs gerade in den Unterricht der Klasse 4 einarbeitet?

Die Landesregierung ist unter anderem angetreten mit dem Ziel, die Schulen von zusätzlichen Aufgaben zu entlasten und in dieser Situation zu unterstützen. Sie täte gut daran, auf die eindeutigen Rückmeldungen aus allen Verbänden und Gewerkschaften zu hören, die die Eltern und Lehrkräfte der Grundschulen vertreten – wir brauchen diese Reform nicht! Sie gehört zu den Tropfen, die das Fass überlaufen lassen.