Recht 12.12.2016

Unterrichtsausfall – auch über Mehrarbeit reden!

Belastung
Gutes neues Verfahren zur Erhebung des Unterrichtsausfalls

Rollierendes Verfahren einführen – keine Gesamterhebung erforderlich

Das neue rollierende Verfahren zur Erhebung des Unterrichtsausfalls könnte den politischen Streit um dessen Höhe beenden, meint die GEW NRW. Es ist ein Erfolg, dass sich die Teilnehmer*innen der Bildungskonferenz auf eine Definition des sogenannten ad hoc Unterrichtsausfalls geeinigt haben. Diese Verständigung ist ein Wert an sich und Voraussetzung dafür, in der Folge über Maßnahmen zur Vermeidung von Unterrichtsausfall zu beraten, die die Mehrarbeit von Lehrer*innen deutlich reduzieren. Diese – sehr häufig unbezahlte – Mehrarbeit ebenfalls zu erfassen, hat die GEW NRW im Rahmen der Bildungskonferenz eingefordert.

  • Autor*in: GEW NRW
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Die Daten zur Erteilung und zum Ausfall von Unterricht werden ab dem kommenden Schuljahr 2017/2018 nach dem rollierenden Verfahren erhoben. Diese Erhebungsmethode ersetzt das bisher praktizierte Stichprobenverfahren.

Alle Schulen künftig beteiligt

Im rollierenden Verfahren wird das Schuljahr in möglichst gleichmäßige zeitliche Segmente unterteilt (zum Beispiel Zwei-Wochen-Zeiträume). Die Schulen der teilnehmenden Schulformen werden zufällig den einzelnen Zeiträumen zugeordnet, sodass über das gesamte Schuljahr eine gleichmäßige Anzahl von Schulen Daten zum Unterrichtsausfall erhebt. Am Ende des Schuljahres liegen damit Daten aller Schulen vor. Teilnehmende Schulformen sind: Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundar- und Gemeinschaftsschule, Gymnasium, Förderschule Lernen sowie Förderschule Lern- und Entwicklungsstörungen. Bisher wird der Unterrichtsausfall in Nordrhein-Westfalen seit 2001 über Stichprobenuntersuchungen erhoben.

Neues Verfahren kann Methodenstreit beenden

CDU und FDP hatten im Landtag statt der bisherigen Stichprobe eine (digitale) Gesamterhebung gefordert. Aus Sicht der GEW NRW ist das zur Erlangung des notwendigen Steuerungswissens nicht erforderlich. Das nun entwickelte Verfahren begrenzt die zusätzliche Arbeit der Schulen und liefert der Politik die erforderlichen Daten. Es bleibt zu hoffen, dass der Streit um die Erhebungsmethode und die Definition von Unterrichtsausfall nun der Vergangenheit angehört.

GEW NRW macht Mehrarbeit zum Thema

Leider konnte sich die Bildungskonferenz nicht auf den Vorschlag der GEW NRW einigen, die personellen Maßnahmen, die der Vermeidung bzw. Verringerung des Unterrichtsausfalls dienen, durch eine Stichpropbe zu erfassen. Gerade hier fehlt das erforderliche Steuerungswissen. Zu häufig wird Unterrichtsausfall durch unbezahlte Mehrarbeit der Lehrer*innen vermieden.

Letzte Stichprobe ergibt Unterrichtsausfall von 1,8 Prozent

Der Anteil der ersatzlos ausgefallenen Unterrichtsstunden lag für alle teilnehmenden Schulformen im Schuljahr 2015/2016 durchschnittlich bei 1,8 Prozent. Der Unterrichtsausfall veränderte sich damit im Vorjahresvergleich kaum (Schuljahr 2014/2015: 1,7 Prozent). Hochgerechnet auf das Land Nordrhein-Westfalen konnten im Durchschnitt 84,8 Prozent des zu erteilenden Unterrichts planmäßig und 5,8 Prozent in besonderer Form erteilt werden (Klassenfahrten, Projektwochen, Betriebspraktika, Lernen an außerschulischen Lernorten, Klassenfahrten etc.). Gegenstand von Vertretungsmaßnahmen waren 7,6 Prozent der zu erteilenden Unterrichtsstunden. Davon entfielen 13,9 Prozent auf das Eigenverantwortliche Arbeiten (EVA).